Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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C.  Oeffentliche  Creditlager  4  71
D.  Privatlager.

1)  Was  darunter  verstanden  wirdd..  72
2)  Beschränkungen  derselben  73
3)  Verpflichtungen  des  Inhabers  eines  Privarlagers  .  ...  274
4)  Privatlager  von  fremdem  Wein..  795

Dritter  Abschnitt.
Von  Verkehrserleichterungen,  Befreiungen  und  Ausnahmen.

I.  Versendungen  aus  dem  Inlande  durch  das  Ausland  nach  dem
Inlande  *  .  «  576

IlMeßund  Marktverkehr.
AVerkehrmlandtfcherFabrikantenundProducenten
nach  ausländischen  Messen  und  Märkten.
1)  Besuch  fremder  Messen  ...«...«  77
2)  Besuch  benachbarter  fremder  Maͤrkte  .  278,  78
B.  Verkehr  ausländischer  Handel=  und  Gewerbtreibender

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auf  inländischen  Messen  und  Märkrten  -80,  81
III.  Sonstige  Erleichterungen  und  Ausnahmen.

Gegenstände,  welche  zur  Verarbeitung  oder  zur  Vervollkommnung

  ein=  oder  ausgehen  82

Vierter  Abschnitt.

Von  den  zum  Schutze  der  Zollabgaben  dienenden  Einrichtungen
und  Vorschriften.

I.  Von  den  Controlen  im  Grenzbezirk.
A.  Transportcontrole.
1)  Inwiefern  ein  Transporktausweis  erforderlich  ist..  53  83
2)  Befreiung  von  der  Legitimationspflichtigkitt....  84

3)  Sachentransport  auf  Gewässen  .  85
4)  Beschränkung  des  Sachentransporkes  rückst  ichrich  der  Zeit.  86
5)  Von  wem  der  Transportausweis  ertheilt  wirdd.  .287
B.  Controlirung  der  Handel=  und  Gewerbtrreibenden  88—91
II.  Von  der  Controle  im  Binnenlande.
1)  Waaren,  die  aus  dem  Grenzbezirke  in  das  Binnenland  übergehen  92

2)  Waaren,  welche  bei  der  Versendung  im  Binnenlande  conrrolepflichtig
  sind:

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