Metadata : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

Boyen  über  die  deutsche  Kriegsverfassung.  595

nicht  bloß  das  Erstarken  des  alten  Nebenbuhlers,  sondern  sie  erkannte
auch  in  dem  Wehrgesetze  einen  Triumph  der  militärischen  Jacobiner  des
schlesischen  Heeres  und  witterte  unheimliche  demokratische  Bestrebungen.

Boyen  aber  sah  in  seinem  Gesetze  das  köstliche  Vermächtniß  des  Be—
freiungskrieges;  er  sagte  sich  mit  frohem  Stolze,  daß  die  Eigenart  des
preußischen  Staates  in  diesen  Institutionen  sich  verkörperte,  daß  Preußen
in  der  Ausbildung  seines  Heerwesens  allen  anderen  Staaten  überlegen
war  und  keine  andere  Großmacht  jener  Zeit,  am  allerwenigsten  Oester—
reich  mit  seinen  murrenden  Italienern,  wagen  durfte  ihrem  ganzen  Volke
Waffen  in  die  Hände  zu  geben.  In  wie  großem  und  freiem  Sinne  er
sein  Werk  auffaßte,  wie  treu  er  die  Ueberlieferungen  der  Stein-Scharn—
horstischen  Tage  in  seinem  Feuergeiste  bewahrte,  das  hat  der  anspruchslose
Mann  erst  nach  Jahren  öffentlich  ausgesprochen,  als  er  zum  fünfundzwan—
zigjührigen  Jubelfeste  der  Landwehr  jenen  Ausspruch  Gneisenau's  über  den
dreifachen  Primat  in  poetischer  Form  wiederholte  und  die  Verse  schrieb:
„Der  Preußen  Losung  ist  die  Drei  —  Recht,  Licht  und  Schwert!“

Der  Schweigsame  liebte  Deutschland  mit  der  ganzen  tiefen,  verhaltenen
  Leidenschaftlichkeit  des  echten  Ostpreußen;  um  seines  Vaterlandes
willen  war  er  einst  unter  die  Verschwörer  des  Tugendbundes  und  nach
Rußland  auf  die  Wanderschaft  gegangen.  Aber  dem  unbestimmten  Idealbilde
  einer  deutschen  Bundeskriegsverfassung  wollte  er  das  eigenartige
Wesen  seines  preußischen  Volksheeres  nicht  opfern.  In  einer  ausführlichen
Denkschrift?)  schilderte  er  dem  Staatskanzler,  wie  in  Deutschland  vier
grundverschiedene  Systeme  der  Kriegsverfassung  beständen:  das  österreichische,
  das  rheinbündisch-französische,  das  englisch-hannoversche  und  das
preußische;  nimmermehr  dürfe  Preußen  den  deutschen  Charakter  seines
Heeres  einem  Compromisse  mit  diesen  ausländischen  Systemen  zum  Opfer
bringen.  „Man  wird  doch  nicht,  weil  der  leibeigene  Böhme,  Raize,  Bukowiner,
  der  Landesmeinung  wegen,  nach  harten  Gesetzen  behandelt  werden
soll,  den  Pommern  und  Brandenburger,  bloß  um  der  lieben  Uebereinstimmung
  willen,  strengeren  Vorschriften  unterwerfen  wollen?  Preußen
kann  seinen  Standpunkt  in  Europa  nur  behaupten,  wenn  es  die  größere
Uebereinstimmung  seiner  Einwohner,  die  bessere  Bildung  seines  Adels
und  Bürgerstandes  auf  das  Kräftigste  zu  einem  eigenen  Kriegssysteme
benutzt.  Wer  diese  nationalen  Vorzüge  einer  augenblicklichen  philanthropischen
  Idee  aufopfern  wollte,  wäre  nicht  allein  ein  Feind  Preußens,  sondern
  er  vernichtete  auch  die  Willenskraft,  durch  die  sich  Preußen  seit  dem
großen  Kurfürsten  in  Europa  hielt.“  Darum  mag  der  künftige  Deutsche
Bund  wohl  den  größeren  Fürsten,  den  Kreisobersten,  die  militärische  Führung
  ihrer  Kreise  anvertrauen  und  von  allen  Bundesgliedern  sehr  große

 

*)  Boyen's  Denkschrift  über  die  deutsche  Kriegsverfassung  (undatirt,  während  des
Congresses  dem  Staatskanzler  übergeben).
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