Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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b)  Wohnsitz-Veränderung  des  Rechts-Consulenten  Welebil.

Da  der  Rechts-Consulent  Welebil,  bisher  zu  Blaubeuren,  nunmehr  seinen  Wohnsit
  in  Ehingen  genommen  hat;  so  wird  solches  andurch  zur  öffentlichen  Kenmniß  gebracht.


Stuttgart  den  25.  Mai  1832.  Schwab.

2.  Des  Straf-Anstalten-Collegium.

Verfügung,  die  Fabrikation  und  den  Verkauf  wollener  Teppiche  in  dem  Arbeitshause  zu  Ludwigsburg
betreffend.

Nachdem  die  Fabrikation  wollener  Teppiche  in  dem  Arbeitshause  zu  Ludwigsburg
eingeführt  worden,  und  bereits  ein  Vorrath  an  solchen  vorhanden  ist;  so  werden  die
Verwaltungen  der  Straf-Anstalten,  so  wie  sämtliche  Bezirks-Gerichte  angewiesen,
künftighin  ihren  Bedarf  an  wollenen  Teppichen  ausschließend  von  der  Arbeitshaus=Verwaltung
  in  Ludwigsburg,  welche  die  dießfälligen  Bestellungen  jederzeit  zur  Zufriedenheit
  zu  besorgen  sich  bestreben  wird,  zu  beziehen.

Stuttgart  den  21.  Mai  1832.  Wachter.

5.  Der  Redaktion  des  Regierungs-Blatts.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Herabselzung  der  Preise  der  neuen  Auslage  des  Regierungs-Blatts  von
den  Jahrgängen  1806—1810.
Da  die  Preise  der  neuen  Auflage  des  Regierungs,  Blatts  von  den  Jahrgängen
1806—1810  in  der  Art  herabgesetzt  worden  sind,  daß
der  Jahrgang  auf  Schreibpapier  auf  Druckpapier

1806  um  —  40kr.  50  kr.
1807  um  1ffl.  —  40kr.
1808  um  1  fl.  ökr.  4ökr.
1809  um  —  36kr.  25  kr.
1810  um  1fl.  10kr.  48kr.

einzeln  abgegeben  wird,  die  fuͤnf  Jahrgaͤnge  zusammen  aber  um  4  fl.,  beziehungsweise
2  fl.  30  kr.  erlassen  werden;  so  wird  dieß  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgart  den  22.  Mai  1832.  Pfizer.