Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

König  Wilhelms  Verfassungspläne.  321

Seinem  Landtage  trat  der  König  mit  ungeheuchelter  Versöhnlichkeit
entgegen.  Alle  geheimen  Pläne  seines  Ehrgeizes  beruhten  ja  zunächst
auf  der  Hoffnung,  daß  die  Nation  ihn  als  den  liberalsten  aller  deutschen
Fürsten  feiern  sollte.  Mochten  die  landständischen  Formen  immerhin
lästig  sein,  er  fühlte  sich  stark  genug  mit  diesen  Schreibern  fertig  zu
werden  und  auch  als  konstitutioneller  Fürst  am  letzten  Ende  seinen  Willen
durchzusetzen.  Darum  beließ  er  auch  Wangenheim  an  der  Spitze  der
Geschäfte,  obwohl  diese  beiden  grundverschiedenen  Naturen  eigentlich  nur
Eins  gemein  hatten,  die  Träume  der  Triaspolitik,  und  der  Minister
bald  bemerkte,  daß  der  König  ihn  mit  stillem  Groll,  nicht  immer  ganz
ehrlich  behandelte.')  Sofort  wurde  mit  Benutzung  des  ständischen  Ent—
wurfs  ein  neuer  Verfassungsplan  ausgearbeitet  —  es  war  bereits  der
dritte  in  diesem  endlosen  Streite  —  und  dem  Landtage  am  3.  März  1817
übergeben.  Die  Erbietungen  des  Sohnes  gingen  noch  weit  über  die  letzten
Vorschläge  des  Vaters  hinaus.  Gleichwohl  entbrannte  von  neuem  der
hartnäckige  Kampf  um  die  alten  Streitfragen:  Einkammersystem,  Steuer—
kasse,  stehende  Ausschüsse;  und  nochmals  bekundete  der  Stuttgarter  Pöbel
in  lärmenden  Aufläufen  seine  Teilnahme  für  die  Altrechtler.

Als  dies  Treiben  wieder  ein  Vierteljahr  gewährt  hatte,  konnte  der
König  seine  soldatische  Barschheit  nicht  mehr  bemeistern.  Er  beriet  sich  hinter
dem  Rücken  der  Minister  mit  seinem  Freunde,  dem  Freiherrn  von  Maucler,
dem  Führer  der  einheimischen  Bureaukratie,  und  legte  den  Ständen  ein
binnen  acht  Tagen  anzunehmendes  und  in  der  Tat  annehmbares  Ultimatum
  vor.  Neue  stürmische  Entrüstung  über  dies  kurz  angebundene
Verfahren.  Am  2.  Juni  verwarf  der  Landtag  auch  dies  letzte  Anerbieten;
  die  Altwürttemberger,  der  größte  Teil  des  Adels  und  eine  kleine
klerikale  Partei  bildeten  die  Mehrheit.  Während  fast  alle  besonnenen
Politiker  außerhalb  des  Landes  jetzt  auf  die  Seite  des  Königs  traten,
war  die  Erbitterung  der  Landtagsmehrheit  von  Tag  zu  Tag  gestiegen.
Die  Altwürttemberger  beanspruchten  geradezu  die  itio  in  partes,  so  daß
sie  sich  ihre  alten  Sonderrechte  selbst  gegen  den  Willen  der  neuen  Landesteile
  vorbehalten  dürften.  Freiherr  von  Varnbüler  versicherte  bei  der
Schlußabstimmung  kurzab:  er  wolle  das  Volk  unter  der  gegenwärtigen
Regierung  lieber  ohne  Verfassung  sehen,  als  ihm  für  die  Zukunft  den
Anspruch  auf  seine  alte  Verfassung  vergeben.  Mit  dem  konnte  der  Hof
nicht  fertig  werden;  als  man  ihm  den  Kammerherruschlüssel  abforderte,
sendete  er  das  Kleinod  durch  die  Post  zurück  und  schrieb  auf  den  Umschlag:
  „Sachen  ohne  Wert.“  Unter  allen  Zeichen  königlicher  Ungnade
wurde  der  Landtag  aufgelöst  und  den  auswärtigen  Mitgliedern  sogar  der
Aufenthalt  in  der  Hauptstadt  verboten.  Ein  Versuch,  den  königlichen  Entwurf
  durch  eine  Volksabstimmung  durchzusetzen,  mißlang  gänzlich,  und

 

*)  Wangenheim  an  Hartmann,  3.  Februar  1832.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  II.  21