Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Auslegung des Art. 13. 561 
schlüsse dem Bundestage vorgelesen werden sollte: darin ward feierlich 
Verwahrung eingelegt gegen die demokratischen Grundsätze, mit denen man 
das unzweideutige landständische Prinzip fälschlicherweise verwechselt habe, 
und die Erwartung ausgesprochen, daß die deutschen Regierungen, bis 
zum Erlaß eines Bundesgesetzes, dem Art. 13 nur eine „der Aufrecht- 
erhaltung des monarchischen Prinzips und des Bundesvereins vollkommen 
angemessene Auslegung" geben würden. Diese neue Formel fand ein- 
stimmige Annahme und sie entsprach auch, trotz ihrer gefährlichen Dehn- 
barkeit, den gegebenen Zuständen besser als die alte, da dieser Bund mit 
seiner absolutistischen Zentralgewalt nur bestehen konnte, wenn in seinen 
Gliederstaaten die monarchische Macht lebendig blieb. Dergestalt ward der 
Versuch einer gänzlichen Umdeutung des Art. 13 für diesmal vereitelt, 
allerdings durch den Widerspruch der süddeutschen Höfe, aber wahrlich 
nicht durch ihre Verfassungstreue, sondern durch ihre Furcht vor den 
alten Ständen. 
Die anderen Verhandlungen dagegen verliefen so leicht und schnell, 
daß Bernstorff selbst durch dies Ubermaß der Einmütigkeit in Verlegen- 
heit geriet und dem österreichischen Minister erklärte: sein König sei nur 
an die Teplitzer Punktation gebunden und müsse sich für alles Weitere 
die Genehmigung vorbehalten.) Das Geheimnis der Beratungen blieb 
unverbrüchlich bewahrt. Buol und Goltz in Frankfurt empfingen nur 
den lakonischen Befehl, den Beginn der Ferien des Bundestags für jetzt 
noch hinauszuschieben. Erst am 18. August, als die Verhandlungen 
sich schon dem Ende zuneigten, sendeten Metternich und Bernstorff an 
den König von Dänemark, als Herzog von Holstein, eine kurze vertrau- 
liche Mitteilung über den Zweck der Konferenzen und baten zugleich das 
Kopenhagener Kabinett, seinen Bundesgesandten zur unbedingten Annahme 
der bevorstehenden Präsidialanträge anzuweisen: Eile sei nötig, wegen 
der nahenden Ferien des Bundestags, desgleichen volle Einträchtigkeit, 
wegen des Eindrucks auf die Nation; also „werden Ew. Ex. Sich durch 
jeden Tag, um den früher Sie den k. Gesandten ermächtigen werden, 
ein wahres Verdienst um Deutschland erwerben."“ Beigelegt war diesem 
Schreiben nichts weiter als der Entwurf des provisorischen Bundes-Preß- 
gesetzes.) Wenn ein königlicher Hof mit so kärglichen Nachrichten ab- 
gespeist wurde, so nahm man vollends auf die kleinen Staaten gar keine 
Rücksicht. Den meisten traute man den Mut des Widerstandes nicht 
zu und versagte ihnen jede Mitteilung. Andere wurden unter der Hand 
bedroht; „gegen ungeziemende Bemerkungen der freien Städte haben wir 
uns vorgesehen,“ meldete Bernstorff dem Staatskanzler.““) Um den 
störrischen Kurfürsten von Hessen nicht allzusehr zu reizen, lud man 
*) Bernstorff an Hardenberg, 13. August 1819. 
*“) Metternich und Bernstorff an Minister Rosenkrantz in Kopenhagen, 18. Aug. 1819. 
*“*“) Bernstorff an Hardenberg, 2. Sept. 1819. 
v. Treitschke, Deutsche Geschichte. II. 36 
 
	        
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