18 III. 1. Die Wiener Conferenzen.
Cabinet äußerte sich sehr gereizt über das Mißtrauen seiner deutschen
Bundesgenossen; selbst das nahe befreundete England warnte den Wiener
Hof vertraulich, man möge den Czaren nicht in Frankreichs Arme treiben.“
Nach alledem wollte sich Metternich nicht zur unbedingten Unterstützung
des preußischen Antrages entschließen; er fürchtete den Bund „vor Europa
zu compromittiren“.
Nach einem hartnäckigen und kleinlichen Streite einigte sich die
Conferenz zunächst dahin, daß Kriegserklärungen des Bundes nur durch
Zweidrittel-Mehrheit im Plenum beschlossen werden dürften. Angriffs-
kriege dagegen, welche ein Bundesstaat mit außerdeutschen Besitzungen
als europäische Macht begönne, sollten „dem Bunde ganz fremd“ bleiben.
Auf Baierns und Württembergs stürmisches Verlangen mußte dieser
letztere Satz, zur Erhöhung der Feierlichkeit, in einem besonderen Artikel
(46) gestellt werden.“) Nun erst folgte im Art. 47 die Vorschrift für den
Fall eines Angriffs wider die außerbündischen Provinzen deutscher Bundes-
staaten; in solchem Falle konnte der Bundestag mit einfacher Mehrheit
im engeren Rathe beschließen, daß Gefahr für das Bundesgebiet vor-
handen sei, und dann in der gewöhnlichen Weise den Bundeskrieg erklären.
Daß einzelne Bundesstaaten an den europäischen Kriegen der deutschen
Großmächte theilnähmen, wurde nicht förmlich untersagt und blieb mithin
erlaubt, da ihnen das Recht der Bündnisse zustand. Der König von
Preußen war von dem halben Erfolge seiner Unterhändler wenig erbaut,
und Metternich vertröstete ihn auf die Zukunft, die vielleicht noch einmal
den Abschluß eines ewigen Bundes zwischen Deutschland, Oesterreich,
Preußen und den Niederlanden erlauben würde.“) Erst in weit späterer
Zeit, als die Politik des friedlichen Dualismus in die Brüche ging, sollte
man in Berlin erkennen, welche Ruthe Preußen sich selber mit diesem
Artikel 47 aufgebunden hatte, wie leicht er von der Bundestagsmehrheit
mißbraucht werden konnte, um die norddeutsche Großmacht in die Kriege
des Hauses Oesterreich hineinzureißen. In jenem Augenblicke hätte Nie-
mand solche Befürchtungen auch nur verstanden; alle Parteien hielten
für ausgemacht, daß Oesterreich und Preußen immer zusammen gehen,
die kleinen Staaten immer eine bequeme Neutralität vorziehen würden.
Das Bundesheerwesen gelangte auch in Wien noch nicht zum Ab-
schluß, da Oesterreich diese Angelegenheit mit gewohnter Lässigkeit betrieb;
man verabredete nur, daß die Contingente der kleinsten Bundesstaaten
ausschließlich aus Infanterie bestehen sollten. Ueber die Bundesfestungen
mußte der wackere Wolzogen wieder, wie früher in Frankfurt, mit seinem
––
*) Bernstorff's Berichte, 7. Dec. 1819, 9. Jan. 1820; Bernstorff an Ancillon,
4. März; Krusemark's Bericht, 5. März 1820.
**) Bernstorff's Bericht, 9. April 1820.
**7) Hardenberg's Weisung an Bernstorff, 22. Jan. 1820.