Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

Zollkrieg mit Frankreich. 307 
dagegen die Staaten ihre selbständige Zollverwaltung, so hatte Württem— 
berg nur zwei Grenzmeilen am Bodensee zu überwachen, und die ganze 
Herrlichkeit der königlichen Mauthverwaltung brach zusammen. 
Die Verhandlung über jene Streitfragen ward bald gereizt und ge— 
hässig. Nebenius sprach in seinen Berichten mit sehr ungerechter Bitter— 
keit über die Gegner, die doch vielfach wohlbegründeten Einspruch erhoben. 
Zudem vertrat noch jeder Staat seine eigenthümlichen Wünsche. Reuß 
und Weimar wollten das Geleitsgeld für ihre imaginären Harnischreiter 
nicht ohne Entschädigung aufgeben. Der Kurfürst von Hessen weigerte 
sich, seine Transitzölle dem Vereine zu überlassen, forderte zum mindesten 
ein Präcipuum für den starken Consum französischer Weine, worauf man 
mit der kecken Lüge antwortete, im Oberlande werde davon mehr getrunken 
als in Kurhessen. Baden wollte nicht beitreten, wenn nicht sogleich ein 
Handelsvertrag mit der Schweiz geschlossen würde. Derweil also die 
Meinungen ziellos durch einander wogten, hofften mehrere der Cabinette, 
einmal selbst der bairische Hof, auf Preußens Zutritt! Wiederholt besprach 
man in Darmstadt die Aufnahme der preußischen Rheinlande; dem 
kreißenden Berge dieses Sonderbundes zu Lieb' sollte Preußen die schwer 
erkämpfte handelspolitische Einheit seines Gebiets wieder zerreißen! Es 
war derselbe unverbesserliche Dynastendünkel, der die Staaten der ober- 
rheinischen Kirchenprovinz verführt hatte, Preußen zur nachträglichen An- 
nahme ihres Concordat-Entwurfs aufzufordern. 
Nachdem man sechs Monate lang auf die bairischen Instruktionen 
gewartet, erklärte endlich (Juli 1821) der bairische Bevollmächtigte, sein 
Hof verlange, daß das bestehende bairische Zollgesetz dem Vereine zur 
Grundlage diene. So begann der trostlose Streit von Neuem. Darauf, 
nach anderthalb Jahren, bot sich eine Gelegenheit, die Lebenskraft des 
Vereines zu erproben. Frankreich erließ am 23. April 1822 ein neues 
Douanengesetz, das die Interessen der oberrheinischen Staaten offenbar feind- 
selig verletzte, die wichtigsten Gegenstände der Einfuhr aus Süddeutsch- 
land, Schlachtvieh und Wolle mit unerschwinglichen Zöllen belegte. Der 
Schlag traf fast alle süddeutschen Lande gleichmäßig; sollte nicht mindestens 
gegen diesen Angriff gemeinsame Abwehr möglich sein? Man verhandelte 
und verhandelte. Baden verbot (17. Mai) die Weineinfuhr auf seiner 
Westgrenze; Württemberg schloß sich diesen Retorsionen an; mit Baiern 
war keine Verständigung zu erzielen. In seiner Noth wendete sich Berstett 
an Metternich, bat die Hofburg um ihre guten Dienste in den Tuilerien. 
Nach fast zwei Monaten (12. August) erwiderte der Oesterreicher: „es ist 
kaum zu erwähnen nöthig, wie sehr bereit wir sind“, den deutschen Bundes- 
staaten jede Gefälligkeit zu erweisen; aber das französische Gesetz ist das 
Ergebniß der nationalen Meinung und eines „national= konomischen 
Systems, das faktisch das Lieblingssystem unserer Zeit geworden ist"“. Das 
war die Hilfe, welche Deutschlands Volkswirthschaft von Oesterreich zu 
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