Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

776  Nebenius  und  der  deutsche  Zollverein.

Bedingungen  eines  deutschen  Zollvereins  gehegt  und  bekannt  gemacht  worden  sind.“  Und
aus  dieser  fein  berechneten  Artigkeit  zieht  Nebenius'  Biograph,  Joseph  Beck  den  Schluß,
Preußen  selber  habe  den  badischen  Staatsmann  als  den  Meister  des  Werkes  anerkannt!
Ist  es  denn  so  ganz  unbekannt,  in  welchem  Tone  gewandte  Diplomaten  zu  reden  pflegen,
wenn  sie  einen  einflußreichen  Mann  bei  guter  Stimmung  halten  wollen?  Oder  sollte
Eichhorn  etwa  bei  solchem  Anlaß  zu  dem  stark  aufgetragenen  Lobe  noch  die  unhöfliche
Wahrheit  hinzufügen,  daß  die  Dinge  doch  anders  gekommen  seien  als  Nebenius  gedacht?
Und  wo  sagt  Eichhorn,  daß  die  Ideen  des  badischen  Staatsmannes  der  preußischen
Regierung  irgendwie  zur  Richtschnur  gedient  hätten?  Geht  nicht  vielmehr  aus  der  ganzen
Fassung  seines  Schreibens  hervor,  daß  er  selber  die  Denkschrift  von  1819  erst  im  Herbst
1833  kennen  gelernt  hat?  Auf  die  Entstehung  jener  grundlegenden  Verträge  haben  die
Nebenius'schen  Gedanken  in  keiner  Weise  eingewirkt.  Der  badische  Staatsmann  könnte
besten  Falls  nur  in  demselben  Sinne  als  „Erfinder  des  Zollvereins“  genannt  werden,
wie  man  den  Normannen  Erik  den  Rothen  als  den  Entdecker  von  Amerika  bezeichnen
kann,  weil  er  lange  vor  Columbus  zuerst  das  Weinland  des  fernen  Westens  erblickte;  er
hätte  eine  Erfindung  gemacht,  die  aber  sehr  historisch  wirksam  wurde,  als  Andere  sie
selbständig  wieder  auffanden.

Doch  selbst  dieser  bescheidene  Ruhm  gebührt  Nebenius  nicht.  Es  ist  nicht  richtig,
daß  jene  Denkschrift  die  Grundgedanken  des  späteren  Zollvereins  zuerst  aufgestellt  hätte.
Zerlegen  wir  die  Frage,  da  der  Ausdruck  „Erfinder  des  Zollvereins“  so  gar  vieldeutig
ist,  und  prüfen  wir  im  Einzelnen.  Also  —

Wer  hat  die  Forderung,  daß  Deutschland  ein  handelspolitisches  Ganzes  bilden  solle,
zuerst  ausgesprochen?  Nicht  Nebenius.  Sondern  dieser  Gedanke  war  seit  dem  Wiener
Congreß  das  Gemeingut  von  Patrioten  aller  Parteien;  ihn  in  weiten  Kreisen  verbreitet
zu  haben  ist  vor  Allem  das  Werk  von  F.  List  und  seiner  unermüdlichen  Agitation.

Wer  hat  den  Widerstand,  der  sich  diesem  Gedanken  entgegenstemmte,  am  letzten
Ende  überwunden?  Nicht  Nebenius,  noch  irgend  ein  einzelner  Mann,  auch  nicht  die
Macht  der  öffentlichen  Meinung,  die  vielmehr  hartnäckig  verblendet  blieb,  sondern  allein
die  bittere  Noth.  Nur  die  äußerste  Bedrängniß  der  Finanzen  und  des  Verkehrs  zwang
die  widerstrebenden  kleinen  Höfe,  die  Verständigung  mit  dem  beargwöhnten  Preußen  zu
suchen.

Wer  hat  das  Zollgesetz  und  den  Tarif  erdacht,  welche  so  vielen  streitenden  In—
teressen  eine  leidliche  Ausgleichung  brachten?  Nicht  Nebenius,  sondern  Maassen.  Dessen
Werk,  das  Zollgesetz,  ist  älter  als  Nebenius'  Denkschrift,  und  es  bezeichnet  die  allgemeine
Verwirrung  jener  Tage,  daß  der  geistreiche  Badener,  statt  sich  an  dies  Bestehende  anzuschließen,
  vielmehr  auf  eigene  Faust  sich  einen  deutschen  Zolltarif  ersann,  der  von  den
preußischen  Grundsätzen  nicht  sehr  weit  abwich.

Wer  hat  den  Gedanken  ersonnen,  daß  die  Zolleinnahmen  nach  der  Kopfzahl  unter
die  Verbündeten  vertheilt  werden  sollten?  Nicht  Nebenius,  sondern  Maassen  und
J.  G.  Hoffmann,  die  unter  der  Mitwirkung  von  Motz  den  Vertrag  mit  Sondershausen
schlossen,  ehe  die  Denkschrift  des  Badeners  den  Wiener  Conferenzen  vorgelegt  wurde.
Aus  diesem  preußischen  Vertrage  ist  dann  jener  Vertheilungsmaßstab,  weil  er  der  einfachste
und  für  die  Kleinstaaten  vortheilhafteste  war,  in  alle  Enclaven=  und  Zollvereinsverträge
hinübergenommen  worden.

Wer  hat  den  Gedanken  ersonnen,  daß  die  verbündeten  Staaten  neben  gemeinsamer
Zollgesetzgebung  selbständige  Zollverwaltung  haben  müßten?  Nicht  Nebenius  —  denn
seine  Denkschrift  wollte  gemeinsame  Zollverwaltung  —  sondern  im  Verlauf  der  süddeutschen
  Sonderbundsverhandlungen  vereinigten  sich  die  südwestdeutschen  Höfe  durch  das
Heidelberger  Protocoll  über  diesen  Grundsatz;  die  preußische  Regierung,  die  von  ihren
kleinen  Nachbarn  die  Unterordnung  unter  ihre  Zollhoheit  verlangt  hatte,  erkannte  nach
und  nach,  daß  sie  den  größeren  Höfen  solche  Zumuthungen  nicht  bieten  durfte,  und  Motz
war  es,  der  sich  zuerst  auf  den  Boden  des  Heidelberger  Protocolles  stellte.