312 IV. 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
griff die Bewegung rasch um sich. Deutsch blieb in dem Grenzlande
nur die Bundesfestung, dies kleine nordische Gibraltar, das freilich nach
Gneisenaus Urteil schon damals für die Kriegführung großen Stiles
wenig mehr bedeutete; das uneinnehmbare Felsennest wurde von der preu-
ßischen Garnison scharf bewacht und schloß den Aufrührern seine Tore.
Am 15. Okt. 1830 bat Graf Grünne im Namen des König-Groß-
herzogs den Deutschen Bund um Hilfe, da schon das ganze Land mit
Ausnahme der Festung und ihrer nächsten Umgebung in den Händen
der Empörer sei; zum Troste fügte der luxemburgische Bundesgesandte
hinzu, daß sein König fortan dem Bunde freundlich entgegenkommen und
darum den Proviant für die Bundesfestung fortan zollfrei einlassen wolle.
Über die Rechtsfrage ließ sich gar nicht streiten. Was auch der Wiener
Kongreß durch seine künstlichen Staatsbildungen, der König der Nieder-
lande durch seine bundesfeindliche Gesinnung gesündigt haben mochten:
unzweifelhaft war der Bund verpflichtet, dem bedrängten Bundesgliede
Beistand zu leisten, gleichviel ob man die Belgier als Empörer oder als
eine auswärtige feindliche Macht ansah. Rückten schleunig Bundestruppen
ein, so konnte das Land seinem rechtmäßigen Landesherrn bewahrt, oder
auch ein Gebietsaustausch, wenn er sich als notwendig erwies, freiwillig,
ohne Schaden für Deutschlands Ehre zugestanden werden. Das alles war
so unbestreitbar, daß selbst die Londoner Konferenz bei ihren ersten Be-
schlüssen die Rechte des Deutschen Bundes auf Luxemburg stets aus-
drücklich vorbehielt. In Frankfurt aber herrschte ratlose Verwirrung;z alle
fürchteten durch die luxemburgische Frage in einen Krieg mit Frankreich ver-
wickelt zu werden. Und fast noch kläglicher verhielt sich die Nation. Unter
dieser niederländischen Provinz, die doch mit einem Beine im Deutschen
Bunde stehen sollte, konnte sich niemand etwas Bestimmtes denken, und
überdies waren die Belgier Empörer, also nach der neuen liberalen Heils-
lehre jeder Unterstützung würdig. Soweit die öffentliche Meinung die
Frage überhaupt beachtete, sprach sie sich bald einmütig für den Aufstand
aus; warme Teilnahme für das Recht des König-Großherzogs zeigten
nur der Kronprinz von Preußen und der kleine Kreis der strengen Berliner
Legitimisten.
Nach langen Erwägungen kam der Bundestag zu der Einsicht, daß
man den Krieg unter allen Umständen vermeiden, also die luxemburgischen
Wirren nicht als den Einfall einer feindlichen Macht, sondern als einen
Aufruhr im Bundesgebiete behandeln und dawider durch Bundesexeku-
tion einschreiten müsse. Dies gab den erwünschten Anlaß zu neuen Ver-
zögerungen; nun sollte erst der luxemburgische Gesandte über die Lage
des Landes ausführlich berichten und dann General Wolzogen selbst hinüber-
reisen, um ebenso gründlich zu begutachten, wie viele Truppen wohl für
die Bundesexekution nötig seien. Darüber mußten Monate vergehen,
und unterdessen, so hoffte man in Frankfurt, konnte der ganze Handel