Teilung Luxemburgs. 321
durch Landgebiet erhalten müsse.“) Zweimal, in den Jahren 1834 und 1836,
verlangte der Bundestag demnach feierlich vollen Ersatz für das westliche
Lützelburg. König Wilhelm gab endlich nach. Am 19. April 1839 wurde
der Friede zwischen Holland und Belgien, auf Grund der Vierundzwanzig
Artikel, unterzeichnet. Am 5. September genehmigte der Bundestag, daß
dies neugebildete holländische Herzogtum Limburg, mit Ausschluß der
Festungen Mastricht und Venlo, in den Bund eintreten sollte; dafür
wurde das etwa gleich große wallonische Luxemburg, das allerdings auch die
deutsche Stadt Arlon und insgesamt etwa 32000 deutsche Bewohner
umfaßte, an Belgien ausgeliefert. Der gefallenen Entscheidung fügten
sich selbst die Agnaten aus dem herzoglichen Hause Nassau; sie hatten
während aller dieser Verhandlungen in tapferen Worten Großes geleistet,
aber freilich bei der Stellung der Exekutionstruppen sich ganz ebenso
kleinlich gezeigt wie Hannover; jetzt entsagten sie ihren Erbansprüchen
auf die Westhälfte Luxemburgs und empfingen von König Wilhelm eine
Geldentschädigung.
Dergestalt wurde eine Schmälerung des Bundesgebietes noch glücklich
vermieden. Das neue sogenannte Herzogtum Limburg war, genau wie der
abgetretene Landstrich, eine niederländische Provinz, die dem Namen nach
zu Deutschland gehörte, und der Bundestag getröstete sich der Hoffnung,
„daß die Weisheit Sr. Majestät Maßregeln treffen werde, welche geeignet
sind, den Unzukömmlichkeiten vorzubeugen, die sonst möglicherweise aus
diesen Verhältnissen entstehen könnten"“. Wer solchen Beschwichtigungen
Glauben schenkte, der konnte sogar mit einigem Scheine behaupten, daß
der Gebietstausch an der Westgrenze dem Deutschen Bunde Vorteil bringe.
Da das verkleinerte Luxemburg nunmehr von dem Königreich der Nieder-
lande weit entfernt lag, so sah sich der König gezwungen, alte Unter-
lassungssünden endlich zu sühnen; das Großherzogtum wurde fortan als
ein selbständiger, nur durch Personalunion mit den Niederlanden ver-
bundener Staat eingerichtet, erhielt sein besonderes Bundeskontingent, im
Jahre 1841 auch seine eigene Verfassung und trat also scheinbar dem
deutschen Leben näher als bisher.
Doch was wollte dieser deutsche Trost bedeuten neben der furchtbaren
moralischen Niederlage, welche der Deutsche Bund sich selbst bereitet hatte?
Als der Bundestag die Widersetzlichkeit Hannovers hinnahm und die be-
schlossene Bundesexekution gemächlich einschlafen ließ, da bekundete er
vor aller Welt, daß er der ersten seiner Pflichten nicht entsprechen konnte.
An dieser Schande waren alle deutsche Staaten mitschuldig, auch Preußen
und Bayern, denn wohlgemeinte Worte genügten in solchem Falle nicht.
Das geringe Ansehen, das der Bund in Europa bisher noch behauptet
hatte, schwand fortan gänzlich; das kleine Belgien, das ängstliche Juli-
*) Dönhoffs Berichte, München, 19. Dez. 1833, 28. Febr. 1834.
v. Treitsche, Deutsche Geschichte. IV. 21