Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

186 I. bth. 8. A6. Geffentlide Sidgerhrit. 
  
Dat der Bürgermeifter diefelben an ieh zu nehmen und 
mit der Anzeige des Tall an die Diftriftspolizeibehörde zur 
weiteren Verfügung einzujenden. 
k) Störungen der öÖfjentlidhen Ruhe. 
Bei Störung der öÖffentlihen Ruhe Hat der Bürger- 
meister da3 zur Abwehrung diejer Störung Geeignete vorzu= 
ehren, die Anjtifter und Theilnehmer aber, wo e8 nöthig ıft, 
feftnehmen und an Die Helörhe abliefern zu lafjen; die Be- 
jtimmungen des Wolizeistrafgejebbuches itber die Beltrafung 
folder Borfommniffe finden fih ın den Artikeln 58 bis 60, 
05, 76 und 98, welche demfelben zugleich die nöthigen An 
haltspunfte für das von ihm einzubaltende Berfahren bieten. 
Ueber die in Ortjchaften nöthigen Sicherheitsipadden ]. 
8. 14 oben. 
)) Sonitige Beftimmungen zur Aufredthaltung 
der Öffentlien Sicherheit. 
Zu den im Sfnterefje der öffentlichen Sidjerheit beitehen- 
den Anordnungen, Deren Einhaltung vom Bürgermeijter 
zu überwachen ıft, gehören noch die Beitimmungen über Ans 
lage von Scießftätten (B.-St.-&-B. Art. 134), über das 
|. g. Freudenjchießen und Abbrennen von Kanonenjchlägen und 
senerwerksförpern im Innern von Ortfchaften und an feuer- 
gefährlichen Orten (Art. 168), über die Vornahme von Spreng- 
ungen durch erplodirende Stoffe (Urt. 148), über Legung 
von Selbftgeichoffen, Schlageifen und Fußangeln (rt. 149), 
über Sicherheitömaßregeln bei Anlage von Dampffeffeln (Art. 
151, dann BD. vom 7. Aug. 1864 Negbl. ©. 1065 und vom 
12. Febr. 1865 Negbl. ©. 223), über Haltung gefährlicher 
Thiere (P.-St.-G.-B. Art. 140), über Haltung von Hunden 
(Art. 142 und 143), über Verfertigung und Transport leicht 
entzündlicher Stoffe (Art. 170), über Betreten von Eisdeden 
gegen ortöpolizeiliches Verbot und über Baden an durd) ort3- 
polizeilidde Vorfchrift verbotenen Orten (B.-&t.-©.-B. Art. 
136), über Pulverhandel,, dann die Aufbewahrung von Pul- 
vervorräthen und Teuerwerfögegenftänden (B.-St...:B. Art. 
169 und 176 mit der M.- €. vom 5. Yun 1858 abgedr. in 
den Kr.-W.-Bl.), über Pulvertransport (BD. vom 1. Mai 
1841 Regbl. S. 309), über Aufbewahrung und den Trans: 
port von Petroleum (Bekanntmachung vom 9. Sept. 1866, 
Megbl. ©. 1285).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.