KP. 48. Rückblick. Verhältnisse und Zustände in Staat und Gemeinde. 173
auf der Quadratmeile 38 Prozent weniger als heute. In der Zeit von 1750
bis 1795 hatte die Einwohnerzahl um 35 Prozent zugenommen. Diese
Bevölkerung wohnte in 69 Städten (Stuttgart hatte 22,000, Tübingen 6000,
Ludwigsburg 5000, Göppingen 4000, Kirchheim, Calw und Ebingen 3500
Einwohner, 709 Dörfern und über 1200 Weilern und Höfen. Das Land war in 55
Oberämter, 4 Staatsämter, 14 Klosterämter, 4 Generalate, 38 Dekanate und
15 Oberforstämter eingetheilt. Zum Hofpersonal gehörten mehr als 600) Per-
sonen, worunter allein 153 Kammerherren und Kammerjunker, 16 Leib= und
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Die höchste Staatsbehörde war der Geheimeratht). Diesem waren ge-
mäß dem Erbvergleich von 1770 von allen Behörden, sowie von den Landständen
die Berichte zuzustellen. Er begleitete dieselben mit Gutachten und übergab sie
dann dem Herzog, dessen Entschlüsse wieder durch die Hände des Geheimenraths
liefen. Der Herzog sollte in allen Angelegenheiten den Geheimerath hören; ohne
dessen Genehmigung war kein Befehl giltig. Unter den Herzogen des 18. Jahr-
hunderts hatte jedoch der Geheimerath seine Bedeutung ganz verloren. Man hatte
ihm kaum noch das Bestätigungsrecht gelassen; von Mirberathungen und Geneh-
migungen war nicht mehr die Rede gewesen. Die ihm zunächst stehende Behörde
war das Regierungs= Kollegium, welches die Polizel und Rechtspflege
beaufsichtigte und mit einigen Konsistortalräthen zuglelch das Ehegericht bildete.
Das Konsistorium, aus einem Direktor, etlichen weltlichen und geistlichen
Räthen zusammengesetzt, hatte die Aufsicht über das Kirchen= und Schulwesen
und bildete mit den vier General-Superintendenten (von Adelberg, Bebenhausen,
Denkendorf und Maulbronn) die Synode, welche alljährlich die Kirchen und
Schulen zu untersuchen und die nöthigen Verordnungen zu erlassen hatte. Die
äußeren Angelegenheiten, die Verwaltung des Kirchenguts war dem Kirchen-
rath übertragen. Der Kriegsrath hatte der Landschaft über den Stand der
Kriegskasse Rechenschaft abzulegen und besorgte das Kriegswesen. Die Aussicht
über den Hofstaat und die gewöhnliche Rechtspflege führte der Oberstkämmerer-
Stab und das Oberhofmarschall-Amt.
Dierichterliche Gewalt wurde im Namen des Herzogs von den Lan-
desgerichten ausgeübt; an ihrer Spitze stand das Hofgericht, von dem
aus man nur in Klagsachen über 200 fl. noch weiter appelliren konnte. Die
Oberamtleute waren die Vorsteher des Amts und des Maglstrats der Amts-
stadt; in kirchlichen Angelegenheiten (Ehesachen, Sonntagsentheiligung) unter-
suchten Oberamtmann und Dekan, auf den Dörfern Schultheiß und Pfarrer ge-
meinschaftlich Kirchen= und Armensachen standen dem Kirchenkonvent zu.
Die Steuern wurden nach der Bewilligung durch die Landstände von
der Regierung ausgeschrieben, von den Bürgermeistern eingezogen und an die
Amtsfleger eingesandt. Die gewöhnliche Steuer („Ablösungs-Hilfe"“) wurde
von Vermögen, Einkommen, Gütern und Gewerben aller Unterthanen bezogen.
Mit ihr und der Accise wurden die Zinse und Schulden, die Reichsgesandtschafts-
kosten, das Kreiskontingent, wozu Württemberg 487 Fußgänger und 89 Reiter
zu stellen hatte, bezahlt. Der Herzog bezog sein Einkommen aus den
Regalien (dem Wasser-, Weg-, Mühl-, Zoll-, Post-, Münz-, Markt-,
1) S. Pfaff. Br. 4, S. 400 fl.