Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Königreichs Bayern.

$ 22. Verwaltungstätigkeit in bezug a.d. geistige Leben. 197 
industrie ein Zentralnebenfonds für Industrie und 
Kultur und zu Darlehen und Unterstützungen an 
Gewerbetreibende ein Gewerbeprivilegientaxfonds. 
s$ 22. Verwaltungstätigkeit in bezug auf das 
geistige Leben. 
A. Unterricht und Bildung. 
Die oberste Leitung des Schulwesens 
in Bayern führt das Staatsministerium des Innern für 
Kirchen- und Schulangelegenheiten (Kultusministerium), 
schen_und realistischen Mittelschulen besitzt. Ihr 
ist der Oberste e Schulrat. „als Kollegium für die fach- 
männische Beratung und Bearbeitung der Angelegen- 
heiten der humanistischen und technischen Mittel- 
schulen, mit Ausnahme der Kunstgewerbeschulen, 
der Lehrerbildungsanstalten und der höheren weib- 
lichen Unterrichtsanstalten, sowie die Landesschul- 
kommission_ als fachmännisches Beratungsorgan für 
die Angelegenheiten der letztgenannten Anstalten, 
dann der Volks- und Fortbildungsschulen beigegeben. 
In den einzelnen Kreisen kommt die Leitung den 
Kreisregierungen , Kammern des Innern, zu, denen 
un nen er 
Beratungskollegien die Kreisschulkommissionen bei- 
gegeben sind. Die unmittelbare Aufsicht auf die 
Volksschulen ist den Distriktspolizeibehörden über- 
tragen, denen die Orfsschulbehörden (rechts des 
Rheines Lokalschulinspektionen) unterstellt sind. 
Die Distriktspolizeibehörden bilden mit den Distrikts- 
schulinspektionen die Distriktsschulbehörden. Die 
Lokalschulinspektionen setzen sich zusammen aus 
dem Pfarrer als Lokalschulinspektor und Vorstand 
der Lokalschulinspektion, dem Bürgermeister, dann 
zwei bis drei Abgeordneten des Gemeindeansschnsses
	        
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