Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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.  Festgesetzter
Kap.  85  Vortrag  Betrag
4
III  1|10  2.  für  die  nach  dem  1.  Januar  1907  zugehenden
  Schullehrer-Witwen  und  -Waisen  2  000—
3.  für  die  bis  Ende  des  Jahres  1906  zugegangenen
  Schullehrerwitwen  8070—
e)  Beitrag  an  den  Privatverein  zur  Unterstützung  dienstunfähiger
Schullehrer  in  Niederbahen  1  000—
11|  Unterstützung  für  dürftige  Schulamtszöglinge  und  Schiprakttanten
E  a)a)furdürftigeSchulamtszöglmqe  .  3000
6)  für  Schulpraktikanten  .  1000;-b)
  für  Präparandinnen  im  Vraparandinneninstiinte  2*  Munbhe  #
und  Weichs  in  Oberbayern  540—
12|  Ubrige  Ausgaben:
a)  zur  Förderung  der  Distriktsschulbibliotheken  für  die  Fort-  I
bildung  der  Schullehrer  500
b)  zur  Organisierung  von  Schulthrerforkhiddungekurfen  (Konferenzbezirken)
  .  12  000—
c)  Remunerationen  bezw.  ünterstützungen  für  fortbildungs-"
  pflichtige  Schuldienst-Exspektanten  .  500——
d)  Remunerationen  für  die  Lehrerinnen  der  weiblichen  Handarbeiten
  11500—
e)  zur  Unterhaltung  und  erginng  der  0  ssin
3  in  Straubing  .  500—
13|Reservefonds  für  die  Volksschulen  .  1157s2
Summe  §  2  442  000  —
2  Lateinschulen.  —  —
Summe  §  2  —  —
3  Taubstummenanstalten.
1/  Dotationsbeiträüse  —  —
2  a)  Freiplätze  für  Zöglinge  in  der  greistanbfiummenanfalt  in
.  Straubing..  1800——
b)  Für  den  Taubstummenunterricht  überhaupt.  .  28875——
3  a)  Verzinsung  und  Tilgung  der  für  den  Reubau  der  Anstaltsgebäude
  in  Straubing  aufgenommenen  Passivkapitalien  8  100—
5)  Zur  Refundierung  des  zum  Neubau  der  Vorstandswohnung
I  eingezehrten  Kapitalvermögens  500—
c)  An  Zinsentgang  aus  den  eingezehrten  Kapitalien  ..  553—
4¼  uschuß  zum  Zwecke  der  Versorgung  austretender  Zöglinge  Gehrgeld,
Einkauf  von  Mädchen  in  Versorgungsanstalten).  ..  300—
#  Summe  —  7  40  128—
4  Blinden-Institute.
1|  Dotationsbeiträge  —  —
2  Freiplätze  für  Zöglinge  im  Zentral-Blinden-Institute  in  München  2520/  —
Summe  §  4  2  520|—