Full text: Die Verfassung des Deutschen Reichs.

18 Verfassung des Deutschen Reichs. 
Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau 
und Frankfurt. .. . 7 Stimmen führt, 
Bahren „ 
Sachshen 
Württemberg .. 
Badeu....... 
Hessen....... 
Mecklenburg-Schwerin. 
Braunschweig.. . 
Sachsen-Weimar. 
Mecklenburg-Strelitz. 
    
   
4 
Schwarzburg-Rudolstadt 
Schwarzburg-Sondershausen. 
Waldeee 
Reuß älterer Linie 
Reuß jüngerer Linie. 
Schaumburg-Lppe- 
e 
ippe. 
Lübceck 
Brnmemerm 
Hambureßß 1 „ 
zusammen 58 Stimmen. 
Jedes Mitglied des Bundes kann so viel Bevollmächtigte 
zum Bundesrathe ernennen, wie es Stimmen hat, doch 
kann die Gesammtheit der zuständigen Stimmen nur ein- 
heitlich abgegeben werden. 
Wegen Elsaß-Lothringen vergl. 5. 7 des Reichsgesetzes vom 
4. Juli 1879 (unten S. 59). 
Artikel 7. 
Der Bundesrath beschließt: 
1) über die dem Reichstage zu machenden Vorlagen und 
die von demselben gefaßten Beschlüsse; 
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—N8ddeSOPC#; 
 
	        
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