Full text: Die Verfassung des Deutschen Reichs.

Wahlgesetz und Wahlreglement. 89 
Die sämmtlichen vorbezeichneten Stimnzettel, in Betreff 
deren es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft 
hatte, wurden mit fortlaufenden, den vorstehend ange- 
gebenen entsprechenden Nummern versehen und dem Proto- 
kolle beigefügt. 
  
Die Zahl der Stimmen betrg ..... 
für ungültig erklärte Stimmzettel waren 
vorhaden. 
die Zahl der gültigen Stimmen beträgt 
aloaoaa .... ... ... 
Es haben erhalten: 
(Gutsbesitzer Carl Weiß in Helldorf — 1, 2, 3, 
25 rnR 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 
*5·F·r F 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 
*5 28, 29, 30, 31, » 
III-· zusammen 31 Stimmen.) 
1)0 
zusammen . Stimmen. 
2202 . . .. 
zusammen .. .. Stimmen. 
33 
zusammen .. .. Stimmen. 
4)............... 
zusammen....Stimmen. 
5)............... 
zusammen....Stimmen. 
6)............... 
zusammen....Stimmen. 
imGanzenwieobeu..-.... Stimmen. 
Nachdem dieses Resultat ermittelt und von dem Wahl- 
vorsteher verkündet worden war, versiegelte derselbe alle 
abgegebenen Stimmzettel, welche nicht dem Protokolle bei- 
gefügt sind, und nahm dieselben in Verwahrung. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als 
3 Mitglieder des Wahlvorstandes gegenwärtig, oder der 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.