Full text: Die Verfassung des Deutschen Reichs.

94 
Vorgeschichte der Reichsverfassung. 
wesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes vom 
4. November 1867, betreffend die Einführung von 
Telegraphen-Freimarken vom 16. Mai 1869 und be- 
treffend die Portofreiheiten im Gebiete des Nord- 
deutschen Bundes vom 5. Juni 1869. 
In Hessen, südlich des Main, werden als Bundesgesetze 
eingeführt, und zwar: 
vom Tage der Wirksamkeit dieser Verfassung an: 
das Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung 
der öffentlichen Spielbanken, vom 1. Juli 1868, 
das Gesetz, betreffend die Einführung von Telegraphen- 
Freimarken, vom 16. Mai 1869, 
die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 
21. Juni 1869, 
das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch für den 
Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 und 
das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 
81. Mai 1870; 
vom 1. Juli 1871 an: 
das Gaees über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 
1870. 
In die Hohenzollernschen Lande wird vom Tage der 
Wirksamkeit dieser Verfassung an eingeführt das Gesetz, be- 
treffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde, 
vom 10. Juni 1869. 
Die Erklärung der übrigen im Norddeutschen Bunde 
ergangenen Gesetze zu Bundesgesetzen bleibt, soweit diese 
Gesetze sich auf Angelegenheiten beziehen, welche verfassungs- 
mäßig der Gesetzgebung des Deutschen Bundes unterliegen, 
der Bundesgesetzgebung vorbehalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.