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Vorgeschichte der Reichsverfassung.
wesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes vom
4. November 1867, betreffend die Einführung von
Telegraphen-Freimarken vom 16. Mai 1869 und be-
treffend die Portofreiheiten im Gebiete des Nord-
deutschen Bundes vom 5. Juni 1869.
In Hessen, südlich des Main, werden als Bundesgesetze
eingeführt, und zwar:
vom Tage der Wirksamkeit dieser Verfassung an:
das Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung
der öffentlichen Spielbanken, vom 1. Juli 1868,
das Gesetz, betreffend die Einführung von Telegraphen-
Freimarken, vom 16. Mai 1869,
die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom
21. Juni 1869,
das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch für den
Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 und
das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom
81. Mai 1870;
vom 1. Juli 1871 an:
das Gaees über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni
1870.
In die Hohenzollernschen Lande wird vom Tage der
Wirksamkeit dieser Verfassung an eingeführt das Gesetz, be-
treffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde,
vom 10. Juni 1869.
Die Erklärung der übrigen im Norddeutschen Bunde
ergangenen Gesetze zu Bundesgesetzen bleibt, soweit diese
Gesetze sich auf Angelegenheiten beziehen, welche verfassungs-
mäßig der Gesetzgebung des Deutschen Bundes unterliegen,
der Bundesgesetzgebung vorbehalten.