I. Europa. 818 55. Schweden.
zielbewußten Regierung (1523—1560) Gustav I. und es gelingt ihm auch, die Königswürde in
seiner Familie erblich zu machen und dadurch das Reich von den Verheerungen der Wahlkämpfe
zu retten. Auf dem von Gustav I. gelegten Grunde wurde unter seinen Söhnen, besonders dem
jüngsten, Karl IX. (1603—1611), und vollends unter der ruhmreichen Regierung seines Enkels,
des großen Gustav II. Adolf (1611—1632), der dem Reiche eine europäische Großmachtstellung
erwarb, weitergebaut. Die Verfassung und Verwaltung erhielten allmählich eine der äußeren
Machtstellung entsprechende Organisation; der Reichstag wurde mit dem Verschwinden der
Landschaftstage das einzige Organ des ganzen Volkes, und seiner Wirksanıkeit wurden durch die
Reichstagsordnung von 1617 und die „Regierungsform‘“‘ von 1634 feste Formen und erweiterte
Aufgaben gegeben.
Allein das Gleichgewicht konnte nicht für lange Zeit aufrecht gehalten werden. Durch
das Nacheinanderfolgen mit kurzen Zwischenräumen von den beiden Minderjährigkeitsregierungen
Kristinas und Karl XI. scheint die Suprematie der Krone ernstlich gefährdet. Der Adel,
durch die vielen und glücklichen Kriege reich und mächtig geworden, tritt immer mehr hervor;
bereits scheint es, als ob die oligarchischen Tendenzen der adeligen Großgrundbesitzerfamilien
der uralten Volksfreiheit sowohl als der monarchischen Gewalt übermächtig werden sollten,
als Karl XI., nunmehr volljährig und nach erfolgtem Friedensschluß mit den Nachbarstaaten
die Aristokratie durch seine schonungslose ‚Reduktion‘ (Einziehung der Lehensgüter an die
Krone) ökonomisch sowie auch durch die Verfassungsänderungen von 1680 und 1682 politisch
mit einem Schlage vernichtet. Allerdings, seine Mithelfer bei dieser Gelegenheit, die bürgerlichen
Stände, ernten nicht viel von den Früchten. Die Macht, die der König den großen Familien
entrissen hatte, behielt er für sich selbst, und somit wird die Periode von 1680 ab als die
autokratische Zeit Schwedens bezeichnet. Von langer Dauer war sie jedoch nicht. Schon
dem Sohne Karls XI., dem unglücklichen Karl XIlI., der durch seine märchenhaften Heldentaten
seinem Lande viel Ruhm aber wenig Segen brachte, gelang es, das Volk der Aristokratie
überdrüssig zu machen, und nach seinem 1718 erfolgten tragischen Tode ist auch die Zeit
des schwedischen Absolutismus zu Ende.
Die natürliche Reaktion gegen die durch die letzte Regierung geschaffenen Zustände
rief die Verfassung von 1719 (1720) hervor, welche, die monarchische Gewalt auf ein Mindestmaß
beschränkend, den Hauptteil der Staatsmacht in die Hände des Reichstages legte. Während
der nachfolgenden Zeit, die in der Geschichte Schwedens den Namen „die Freiheitszeit‘‘ trägt,
wurde das Übergewicht des Reichstages durch die persönliche Schwäche der Könige immer mehr
vergrößert. Der Reichstag dehnte bald seine Wirksamkeit auf alle Gebiete der inneren und
äußeren Politik, der Verwaltung und der Rechtsprechung aus. Diese an und für sich bedenklichen
Zustände wurden noch dadurch verschlimmert, daß die Reichstagsparteien in ihrem Kampfe
um die Suprematie mit den Mitteln nicht allzu wählerisch waren und sogar nicht die Hilfe ausländischer
Staaten verschmähten. Dieses System wurde indessen inımer mehr unbeliebt, und
für den jungen, tatkräftigen Gustav Ill. wurde es eine leichte Aufgabe, den Staatsstreich von
1771 auszuführen und das Gleichgewicht zwischen Königsmacht und Volksmacht wieder herzustellen.
Während des ersten Jahrzelintes seiner Regierung genoß Gustav IlI. auch das volle
Vertrauen seines Volkes, und auch später wußte er bei seinem Vorgehen gegen den Adel sich
die Mitwirkung der bürgerlichen Klassen zu sichern — so wurde die Verfassungsänderung von
1789, die wieder der Krone das Übergewicht gab, gegen den Willen des Adels durchgeführt. Aber
die erhöhte Macht, die von Gustav III. doch im großen und ganzen zum Besten des Landes gebraucht
worden war, erwies sich schließlich in den Händen seines Sohnes und Nachfolgers, des
Königs Gustav IV. Adolf, der sich in der unglücklichsten Weise an den großen europäischen
Konflikten der Zeit beteiligte, als für das Wohl Schwedens dermaßen gefährlich, daß die Entthronung
des Königs zur dringenden Notwendigkeit wurde (März 1809). Nachdem sein Onkel,
der greise Karl XIII., die Leitung der Regierung übernommen hatte, wurde es daher die erste
Aufgabe der führenden Staatsmänner, eine neue Verfassung zu schaffen, die das altbewährte
System des Gleichgewichts zwischen Königsmacht und Volksmacht wieder eintreten ließ. So