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lichkeit des Wiedererstehens sichern oder will es sich zur Kapitulation und damit zum
Untergang vor der äußersten Kraftanstrengung drängen lassen?
Mit der durch das Jugeständnis der Note bewirkten Preisgabe des U. Boot-
Krieges ohne jede Gegenleistung beschreiten wir den letzteren Weg.
Wir würden zudem auf die Stimmung der durch die harten Kämpfe schwer
geprüften Armee äußerst ungünstig einwirken. Ich kann daher der Note in diesem
Punkte nicht zustimmen. Muß die Regierung, falls sie sich dieser Ansicht anschließt,
damit rechnen, daß die Verhandlungen mit Wilson scheitern, so muß sie entschlossen
sein, den Kampf bis zum letzten Mann unserer Ehre halber auszukämpfen.
Ich kann mir trotz der ungemein schweren Lage der Armee keinen anderen
Weg denken und hoffe fest, daß die Regierung für diesen schweren Entschluß das ganze
Vaterland hinter sich haben wird.
Im einzelnen schlage ich nech folgende Anderungen des mir übersandten
Wortlauts vor#
1. Absatz 3 muß lauten: „Zerstörungen infolge von Kampfhandlungen
werden immer notwendig sein und sind völkerrechtlich gestattet."
2. Absatz 5 hinter den Worten: aufklären zu lassen, ist einzufügen:
: Sie hat durch solche neutrale Kommissionen bereits Erhebungen ver-
anlaßt, z. B. in Tournai, Valenciennes und anderen Orten. Die Fest-
stellungen dieser Kommissionen haben die Unrichtigkeit der Anklagen
wegen Verletzung des Völkerrechts ergeben.“
gez. Generalfeldmarschall von Hinden burg.
Nr. 64.
Die dritte deutsche Note.
Die Deutsche Regierung ist bei der Annahme des Vorschlages zur Räumung
der besetzten Gebiete davon ausgegangen, daß das Verfahren bei dieser Räumung und
die Bedingungen des Waffenstillstandes der Beurteilung militärischer Ratgeber zu
überlassen sei und daß das gegenwärtige Kräfteverhältnis an den Fronten den Ab-
machungen zugrunde zu legen ist, die es sichern und verbürgen. Die Deutsche Regierung
gibt dem Präsidenten anheim, zur Regelung der Einzelheiten eine Gelegenheit zu
schaffen. Sie vertraut darauf, daß der Präsident der Vereinigten Staaten keine
Forderungen gut heißen wird, die mit der Ebre des deutschen Volkes und mit der
Anbahnung eines Friedens der Gerechtigkeit unvereinbar sein würden.
Die Deutsche Regierung legt Verwahrung ein gegen den Vorwurf ungesetzlicher
und unmenschlicher Handlungen, der gegen die deutsche Land= und Seestreitkräfte und
damit gegen das deutsche Volk erhoben wird.
Zerstörungen werden zur Deckung eines Rückzuges immer nötig sein und sind
insoweit völkerrechtlich gestattet. Die deutschen Truppen haben die sirengste Weisung,
das Privateigentum zu schonen und für die Bevölkerung nach Kräften zu sorgen. Wo
trotzdem Ausschreitungen vorkommen, werden die Schuldigen bestraft.
Die Deutsche Regierung bestreitet auch, daß die deutsche Marine bei Ver-
senkung von Schiffen Rettungsboote nebst ihren Insassen absichtlich vernichtet habe.
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