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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1913.
M 48.
Inhalt: Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Regelung des Luftverkehrs zwischen Deutsch-
land und Frankreich. S. szol. — Wehrgeseßz für die Schutzgebiete. S. ö10.
Nr. 4268.) Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Negelung des Luftverkehrs
g
zwischen Deutschland und Frankreich. Vem 29. Juli 1913.
Uaa die Regelung des Luftverkehrs zwischen Deutschland und Frankreich sind
die in dem nachstehend abgedruckten Schriftwechsel zwischen dem Staatssekretär
des Auswärtigen Amtes und dem Botschafter der Französischen Republik in
Verlin enthaltenen Bestimmungen, denen sämtliche Bundesregierungen und der
Kaiserliche Statthalter in Elsaß.Lothringen zugestimmt haben, vereinbart worden.
Berlin, den 29. Juli 1913.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Jagow.
Reichs-Gesetzbl. 1913. 96
Ausgegeben zu Berlin den 4. August 1913.