Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

Privat-Eingaben  an  den  Bundestag.  149

sammlung  endlich  im  Juni  1817  einige  provisorische  Bestimmungen  über
ihre  Kompetenz  angenommen  hatte.  Und  woher  sollte  der  Bundestag  in
schwierigen  Fällen  die  nötigen  tatsächlichen  Mitteilungen  erlangen?  Da
er  keine  Exekutivgewalt  besaß,  so  blieb  er  immer  nur  auf  den  guten  Willen
der  beteiligten  Regierungen  angewiesen.  Zu  alledem  endlich  die  lächerlich
schwerfällige  Geschäftsordnung.  In  seiner  Instruktion  hatte  Hardenberg  noch
den  Vorschlag  gemacht:  nach  Ablauf  einer  billigen  Frist  solle  die  Versammlung
  kurzweg  ihre  Beschlüsse  fassen,  ohne  Rücksicht  auf  abwesende  oder  nicht
instruierte  Mitglieder.  Goltz  mußte  aber  bald  einsehen,  wie  unannehmbar
dieser  Gedanke  dem  Souveränitätsdünkel  der  kleinen  Höfe  schien;  der  württembergische
  Gesandte  von  Linden  erklärte  sogar  rund  heraus,  ein  einstimmiger
Beschluß  sei  unmöglich,  sobald  auch  nur  ein  einziger  Gesandter  fehle.  Die
nachlässige  Geschäftsführung  der  Wiener  Behörden  und  Metternichs  Gleichgültigkeit
  gegen  den  Bund  bewirkten,  daß  der  österreichische  Gesandte  fast
regelmäßig  am  längsten  auf  seine  Instruktionen  warten  mußte.  Da  der  Präsidialhof
  also  mit  schlechtem  Beispiele  voranging,  so  gewöhnte  man  sich  bald
die  Abstimmungen  zu  verschieben  und  wieder  zu  verschieben,  bis  auch  die  letzte
Instruktion  eingetroffen  war,  und  das  Schicksal  der  Bundesbeschlüsse  lag
am  letzten  Ende  in  der  Hand  der  trägsten  und  böswilligsten  Souveräne.

So  geschah  es,  daß  selbst  diese  Privat-Eingaben,  denen  die  Mehrzahl
der  Bundesgesandten  ein  ehrliches  Wohlwollen  entgegenbrachte,  mit  schimpflicher
  Langsamkeit  erledigt  wurden.  Die  überrheinischen  Kleriker,  deren
Ansprüche  nach  der  Bundesakte  binnen  Jahresfrist  befriedigt  werden  sollten,
erhielten  erst  im  Jahre  1824  ihren  Bescheid;  die  Prokuratoren  des  Kammergerichts
  mußten  bis  1831  warten;  die  glücklichen  Enkel  der  Gläubiger  der
Reichsoperationskasse  empfingen  im  Jahre  1843  die  Entschädigung  für  die
Arbeiten  ihrer  Großväter  aus  den  Jahren  1793—96;  das  kur=  und  oberrheinische
  Schuldenwesen  endlich  ward  erst  im  Jahre  1844  geordnet,  durch
Vermittlung  der  Krone  Preußen,  welche  für  diese  schleunige  Hilfsleistung
den  warmen  Dank  des  Bundestages  empfing.  Viele  der  Gesandten  lebten
sich  gemütlich  in  dies  subalterne  Treiben  ein,  und  bald  entwickelte  sich  im
Schoße  der  Bundesversammlung  die  eigentümliche  Menschenklasse  der
Bundesbureaukraten  —  treufleißige,  gewiegte  Geschäftsmänner,  deren  Geist
niemals  durch  einen  politischen  Gedanken  beunruhigt  wurde,  aber  dafür
in  Sachen  des  Joseph  Fahrenkopf  und  der  Lit.  D  um  so  genauer  Bescheid
  wußte.  Das  Musterbild  dieser  Bundestagsphilister  war  der  Vertreter
  der  sechzehnten  Stimme,  von  Leonhardi.  Auch  der  gute  Goltz  schrieb
nach  Schluß  der  ersten  Session  hoch  befriedigt  heim:  die  verheißene  Feststellung
  der  Grundgesetze  des  Bundes  sei  freilich  unmöglich  gewesen;  dafür
habe  die  Bundesversammlung  ihr  Dosein  und  ihre  Wirksamkeit  in  den
inneren  Verhältnissen  gezeigt  und  so  auf  die  innere  Beruhigung  eingewirkt.)

 

*)  Goltz,  Rückblick  auf  die  erste  Session  der  Bundesversammlung,  5.  August  1817.