Full text: Thronverzicht nach deutschem Staatsrecht.

Wenn auch die Thronfolgeablehnung in den deutschen Staaten 
selten ist, können wir doch einige Fälle feststellen, wo sie in der 
Tat vorgekommen ist. Es sind dies der Verzicht des Königs 
Georg von Griechenland 1836, ferner der Verzicht des Prinzen 
von Wales auf Sachsen-Koburg-Gotha im Jahre 1863, und endlich 
die Ablehnung des Thrones von Oldenburg im Jahre 1903 von 
seiten des Zaren von Rußland. Diese Fälle berühren aber nicht 
den von uns eingenommenen Rechtsstandpunkt.
	        
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