Musterverträge, Formblätter.
1
Dienstvertrag für die Hilfsdienstpflichtigen, die als Ersatz für
Militärpersonen eingestellt werden.*)
Auf Grund des Gesetzes über den vaterländischen Hilfs-
dienst vom 5. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1333).
TDer.I
geboren annn..
(Militärverhältniss)) ,
wird hierdurch als
angestellt unter folgenden Bedingungen:
1. Der Dienstantritt erfolgt am
2. Die Art der Verwendung und die Regelung der Dienst-
stunden des Angestellten bestimmt der Arbeitgeber. Es ist auch
Sonntags Dienst zu leisten. Im Dienstinteresse ist auch außer-
halb der festgesetzten Dienststunden zu arbeiten.
3. Die Vergütung beträgt Mk. (in Worten
Mark) und ist nachträglich zahlbar.)
4. Die Kündigungzsfrist ist (sofern nicht zunächst eine Probe-
zeit vereinbart ist) 2 Wochen zum Monatsschluß.)
5. Für die Leistungen zur Kranken-, Invaliden= und An-
gestelltenversicherung gelten, sofern nicht besondere Bestimmun-
gen erlassen werden, die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Im Krankheitsfalle ist dem Arbeitgeber sofort auf
schnellstem Wege Mitteilung zu machen und auf Verlangen des
Arbeitgebers ein ärztliches Attest einzureichen.
) Abgedruckt aus Nr. 7 der amtlichen Mitteilungen und Nachrichten „Kriegsamt“.
ste) Im Falle des Bedürfnisses sind Zulagen zu gewähren für die zu versorgenden
Familienangehörigen.
ie) Nach Bedarf zu ändern.