Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

Musterverträge, Formblätter. 
1 
Dienstvertrag für die Hilfsdienstpflichtigen, die als Ersatz für 
Militärpersonen eingestellt werden.*) 
Auf Grund des Gesetzes über den vaterländischen Hilfs- 
dienst vom 5. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1333). 
TDer.I 
  
  
geboren annn.. 
  
(Militärverhältniss)) , 
wird hierdurch als 
angestellt unter folgenden Bedingungen: 
1. Der Dienstantritt erfolgt am 
2. Die Art der Verwendung und die Regelung der Dienst- 
stunden des Angestellten bestimmt der Arbeitgeber. Es ist auch 
Sonntags Dienst zu leisten. Im Dienstinteresse ist auch außer- 
halb der festgesetzten Dienststunden zu arbeiten. 
3. Die Vergütung beträgt Mk. (in Worten 
Mark) und ist nachträglich zahlbar.) 
4. Die Kündigungzsfrist ist (sofern nicht zunächst eine Probe- 
zeit vereinbart ist) 2 Wochen zum Monatsschluß.) 
5. Für die Leistungen zur Kranken-, Invaliden= und An- 
gestelltenversicherung gelten, sofern nicht besondere Bestimmun- 
gen erlassen werden, die gesetzlichen Bestimmungen. 
6. Im Krankheitsfalle ist dem Arbeitgeber sofort auf 
schnellstem Wege Mitteilung zu machen und auf Verlangen des 
Arbeitgebers ein ärztliches Attest einzureichen. 
) Abgedruckt aus Nr. 7 der amtlichen Mitteilungen und Nachrichten „Kriegsamt“. 
ste) Im Falle des Bedürfnisses sind Zulagen zu gewähren für die zu versorgenden 
Familienangehörigen. 
ie) Nach Bedarf zu ändern.
	        
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