Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

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2. Der Dienstantritt erfolgt am: 
  
3. Der Hilfsdienstpflichtige wird in dieser Zeit im besetzten 
Gebiet für seine endgültige Verwendung vorgebildet und aus- 
Pwählt. Beschäftigung und Dienststunden regelt die militärische 
ehörde. Höchstzahl täglich 10 Stunden. 
4. Der Hilfsdienstpflichtige erhält freie Eisenbahnfahrt vom 
Ort des Dienstantritts zum Bestimmungsort und zurück, freie 
Beköstigung und Unterkunft, freie ärztliche und Lazarettbehand- 
lung und greie Benutzung der Feldpost. Außerdem erhält er 
eine Barvergütung in Höhe von täglich. Mk., die alle 
10 Tage nachträglich zahlbar ist. 
5. Die Versorgung von Hilfsdienstpflichtigen, die eine 
Kriegsdienstbeschädigung oder einen Unfall erleiden, sowie deren 
Hinterbliebenen wird noch besonders geregelt. 
6. Der Hilfsdienstpflichtige untersteht während dieser Zeit 
den Militärgesetzen. Er ist verpflichtet zur Pünktlichkeit, pein- 
lichster Pflichttreue und unbedingtem Gehorsam gegen die mili- 
tärischen Stellen, die seine Vorbildung leiten. Er hat auch über 
die Vertragsdauer hinaus strengste Verschwiegenheit, besonders 
auch in Briefen, über militärische Angelegenheiten zu wahren. 
Er hat in seinem Verhalten der Bevölkerung des besetzten Ge- 
bietes gegenüber alles zu vermeiden, was den guten Ruf des 
eutschen Heeres herabsetzen könnte. 
7. Dieser vorläufige Dienstvertrag Elischt durch den 
Abschluß des endgültigen Vertrages. Derselbe wird mit 
der militärischen Behörde, welche den Hilfsdienstpflichtigen später 
beschäftigt, abgeschlossen. 
Bei der Auswahl der endgültigen Beschäftigungsart wird 
nach Möglichkeit auf die Lebenshaltung, die Gesundhbeit, sowie 
auf die bisherige Tätigkeit des Hilfsdienstpflichtigen Rücksicht ge- 
nommen werden. Sie richtet sich ferner nach den während der 
Dauer des vorläufigen Vertrages bewiesenen persönlichen Eigen- 
schaften des Hilfsdienstpflichtigen. 
8. Stempelkosten für diesen Vertrag werden dem Hilfs- 
dienstpflichtigen zurückerstattet. 
Für das Kriegsamt: 
Die Kriegsamtsstelle 
Name des Hilfsdienstpflichtigen
	        
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