194 Studien über
Ausdehnung in dem verflossenen Jahrzehent und zu gleicher
Zeit als Folge mehrerer schwacher Erndien schr darniederliegt,
sind auch die Preise tief gefallen und erreichen vielfach nicht
einmal den Kapitalwerih, des möglichen wahren Reinertrags. Am
Ende der dreissiger und in den ersten sieben Jahren der vierziger
Jahre war aber wirklich der Durchschniltspreis der Ackergrund-
stücke in den Gemeinden mit vorherrschendem Kleinbesitz oft so
hoch, dass von einem selbstständigen. Arbeilsertrag neben dem
üblichen Zins von dem Grundkapital selbst, keine Rede sein
konnte. Wenn man die von dem topographischen Büreau heraus-
gegebenen Beschreibungen. der einzelnen württembergischen Ober-
ämter aus dem lelzten Jahrzehent durchgeht, so findel man bei
vielen. Gemeinden den Preis von Ackergrundstücken ersier Klasse
bis auf tausend Gulden für den würlt. Morgen (gleich 1,234 preuss.
Morgen) angegeben, und in einer uns hier in Tübingen benach-
barten Gemeinde, wo wohlbemerkt keine Handelspflanzen gebaut
werden, und die gewöhnliche intensive Dreifelderwirthschaft be-
steht, wurden gute Ackergrundstücke, obgleich zehentpflichtig, mit
bis zu zwölthundert Gulden der Morgen bezahlt. Auf den ersten
Anblick ist man geneigt, so hohe Preise für ein Glück, für ein
Zeichen des Reichthums zu haltcn und sie namentlich auch für
einen Beweis der grossen Vortheile der Kleinkultur gegenüber
vom Grossbesitz zu erkennen. Die Wahrheit aber ist die, dass
sie ein Beweis sind übertriebener Kleinkultur, bei der die Grund-
besitzer, nur um Arbeitsgelegenheit zu haben, einen Theil ihres
Vermögens geradezu opfern.
Nun muss man diese übertriebenen Preise der Grundstücke
ins Auge fassen, wenn man die Möglichkeit beurtheilen will,
auch mit Verkürzung der übrigen Geschwister bis auf den Pflicht-
theil ein Gut an ein Kind zu bringen. Setzen wir den Fall, ein
Bauer habe fünf Kinder, wobei also der Pflichitheil der Kinder
die Hälfte des Vermögens beträgt und der Vater über die andere
Hälfte frei verfügen kann. Der Mann besitzt schuldenfrei Grund-
stücke im Betrag von fünfzig Morgen, und der Werth derselben
sei bei richtiger Taxation unter Zugrundlegung des üblichen Zins-
fusses 10,000 Gulden. Ein Kind könnte nun das Gut im
äussersten Fall noch übernehmen, wenn es die ganze Hälfte des