Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

216 Studien über 
reichste Amt war Oberndorf mit der erstaunlichen Zahl von 356, 
das ist ein Fall auf 75 Menschen oder auf 15 Familien. 
Das Nächste, was bei Betrachtung dieser Thatsachen auffallen 
muss, ist die ausserordentlich grosse Zahl der Verganlungen im 
ganzen Lande überhaupt, zunächst aber im Neckar- und Schwarz- 
waldkreis. Unzweideutig geht daraus hervor, dass die allgemeinen 
Klagen über den herrschenden Nothstand, über die arge Zer- 
rüttung der Vermögensverhällnisse des Volks, wie sie allerorts 
laut werden und auch oben berührt wurden, keineswegs über- 
trieben sind, und es ist in der That ein mehr als trüber Gedanke, 
wenn man sich einerseits die Sorgen und den Kummer vorstellt, 
in welche so viele Familien gerathen mussten, bis sie zur Ver- 
gantung gelangten, und dann die Noth und das Elend, nachdem 
sie endlich vergantet waren, und wenn man sich dann andrer- 
seits auch die grossen Vermögensverluste vergegenwärtigt, welche 
die Gläubiger in Folge der Zahlungsunfähigkeit ihrer Schuldner 
erleiden. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass die oeko- 
nomischen Schäden, die hier zu Tag kommen, nur die eine 
Seite des traurigen Bildes ausmachen. Die sittlichen Nachtheile, 
die damit eng verbunden sind, der Leichtsinn und die allmälig 
sich steigernde Gleichgültigkeit gegen Bankerolte und gegen .die 
bürgerliche Ordnung überhaupt, der sich in den Herzen ver- 
breitende Hass gegen diejenigen, die noch etwas besitzen und 
gegen die Obrigkeit, die das Recht übt, sind die viel schlimmere 
sociale Seite solcher oekonomisch unglücklichen Zustände. 
Viel wichtiger ist für die vorliegende Erörterung der auf- 
fallend grosse Unterschied in der Gantenzahl unter den einzelnen 
Landestheilen und Aemtern. Von den vier Kreisen nämlich hat 
der Donaukreis noch am meisten bäuerlichen Grossbesitz. Zu- 
nächst steht der Jagstkfeis, der zwar in seinem südwestlichen 
Theil das Maximum des Kleinbesitzes im Amt Schorndorf be- 
greift, in seinen nordöstlichen Aemtern und im Amt Welzheim 
aber sehr viel bäuerlichen Grossbesitz hat. Dagegen herrscht 
der Kleinbesitz im ganzen Neckarkreis enischieden vor, nur 
mit einigen Ausnahmen im Strohgäu, wo sich eigentliche Bauern 
erhalten haben, und ebenso gehört der Schwarzwaldkreis im 
Ganzen dem System des Kleinbesitzes an mit vereinzelten
	        
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