216 Studien über
reichste Amt war Oberndorf mit der erstaunlichen Zahl von 356,
das ist ein Fall auf 75 Menschen oder auf 15 Familien.
Das Nächste, was bei Betrachtung dieser Thatsachen auffallen
muss, ist die ausserordentlich grosse Zahl der Verganlungen im
ganzen Lande überhaupt, zunächst aber im Neckar- und Schwarz-
waldkreis. Unzweideutig geht daraus hervor, dass die allgemeinen
Klagen über den herrschenden Nothstand, über die arge Zer-
rüttung der Vermögensverhällnisse des Volks, wie sie allerorts
laut werden und auch oben berührt wurden, keineswegs über-
trieben sind, und es ist in der That ein mehr als trüber Gedanke,
wenn man sich einerseits die Sorgen und den Kummer vorstellt,
in welche so viele Familien gerathen mussten, bis sie zur Ver-
gantung gelangten, und dann die Noth und das Elend, nachdem
sie endlich vergantet waren, und wenn man sich dann andrer-
seits auch die grossen Vermögensverluste vergegenwärtigt, welche
die Gläubiger in Folge der Zahlungsunfähigkeit ihrer Schuldner
erleiden. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass die oeko-
nomischen Schäden, die hier zu Tag kommen, nur die eine
Seite des traurigen Bildes ausmachen. Die sittlichen Nachtheile,
die damit eng verbunden sind, der Leichtsinn und die allmälig
sich steigernde Gleichgültigkeit gegen Bankerolte und gegen .die
bürgerliche Ordnung überhaupt, der sich in den Herzen ver-
breitende Hass gegen diejenigen, die noch etwas besitzen und
gegen die Obrigkeit, die das Recht übt, sind die viel schlimmere
sociale Seite solcher oekonomisch unglücklichen Zustände.
Viel wichtiger ist für die vorliegende Erörterung der auf-
fallend grosse Unterschied in der Gantenzahl unter den einzelnen
Landestheilen und Aemtern. Von den vier Kreisen nämlich hat
der Donaukreis noch am meisten bäuerlichen Grossbesitz. Zu-
nächst steht der Jagstkfeis, der zwar in seinem südwestlichen
Theil das Maximum des Kleinbesitzes im Amt Schorndorf be-
greift, in seinen nordöstlichen Aemtern und im Amt Welzheim
aber sehr viel bäuerlichen Grossbesitz hat. Dagegen herrscht
der Kleinbesitz im ganzen Neckarkreis enischieden vor, nur
mit einigen Ausnahmen im Strohgäu, wo sich eigentliche Bauern
erhalten haben, und ebenso gehört der Schwarzwaldkreis im
Ganzen dem System des Kleinbesitzes an mit vereinzelten