298 Studien über
zuweisen vermöchte, wie.irgend eines derjenigen, welche das
entgegengesetzte System der Untheilbarkeit und zugleich des
verhältnissmässig grösseren Besitzes !) in nur einigermaassen
stärkerem Umfang bis jetzt festgehalten haben.
Ein zweiter, den behaupteten Zusammenhang beweisender
Umstand liegt in dem Progressionsverhältniss der einzelnen Thier-
gattungen. Gerade dass die Zunahme der Schweine im Neckar-
und Schwarzwaldkreis am ‘stärksten ist und dass die andern
beiden Kreise vorzugsweise im Grossvieh und bei den Schafen
sich auszeichnen, ist ein Beweis dafür, dass dort der auf Kosten
des Grossbesitzes verhältnissmässig vermehrte Kleinbesitz die
Ursache des geringeren Viehzuwachses ist. Denn, wie schon
oben bemerkt, bei zunehmender Verkleinerung des Besitzstandes
nimmt häufig das Schwein die Rolle des Rindviehs ein, und
Schafzucht ist, wo nicht Weiderechte auch dem kleinen Wirth
die Haltung von Schafen möglich machen, ebenso wie die Pferde-
zucht und die Pferdehaltung ohnehin nur dem grösseren Grund-
besitzer eigenthümlich.
Endlich aber dient auch noch die Beobachtung, dass die
Grösse und die Zunahme des Viehstandes in umgekehrtiem Ver-
hältniss zum Wachsthum der Bevölkerung steht, der gegebenen
Erklärung zur Stütze, insofern nämlich die stärkere Vermehrung
der Bevölkerung im Neckar- und Schwarzwaldkreis mit 25 und
28 Prozent, gegenüber von 20 Prozent Zuwachs in den beiden
andern Kreisen einen unmittelbaren Schluss auf die dort ein-
getreiene stärkere Verkleinerung des Besitzes erlaubl. Dass
nämlich diese Zunahme in der Volkszahl vorzugsweise die land-
wirthschaftliche Bevölkerung trifft, ist für die meisten Distrikte
1) Untheilbarkeit und grösserer Besitzstand müssen zusammenkommen,
wenn man richtig vergleichen will. Denn die durch Lehensband oder Sitte
veranlasste Untheilbarkeit allein ist kein Glück, im Gegentheil eine Erschwe-
rung des Uebels, wenn sie mit Kleinbesitz zusammengeht. Wir haben viele
Gemeinden, wo bei weit gehender Verkleinerung des landwirthschaftlichen
Besitzes derselbe geschlossen ist und diese gehören dann gewöhnlich zu den
ärmsten und elendesten des Landes. Namentlich in ritterschaftlichen Orten
ist dies häufig der Fall, wo die Grundherren, um recht viel Bürgeraufnahms-
gelder und Abgabenpflichtige zu bekommen, früher die Niederlassungen auf
ungemessene Weise begünstigt haben.