Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Studien über würltembergische Agrarverhältnisse. 447 
ständigkeit tief gesunken ist, jedes andre Verfahren als eben ein 
solches mit kleinen unmittelbar auf den Einzelnen wirkenden 
coerecitiven Mitteln wenigstens für den Beginn einer grösseren 
Reform mit den grössten Schwierigkeiten verbunden und in sei- 
nem Erfolg zweifelhaft ist. Desshalb glaube ich nicht, dass man 
wohl daran thäte, wenn man den Gedanken, durch ein Minimum 
zu helfen, unbedingt !) verwürfe. Im Gegentheil, es kann Fälle 
geben, wo vielleicht nur auf diesem Wege ein besserer. Anfang 
genommen werden kann. Nur als eine dauernde und allgemeine 
Einrichtung, der man die ganze Zukunft unsers Bauernstandes 
unlerordnete, scheint das Minimum nicht zu brauchen. 
Wir kommen zum zweiten System, welches zur Erhaltung 
der gulen und Besserung der schlechten Zustände in unsern Land- 
gemeinden gewählt werden könnte,»nämlich zum System der 
geschlossenen Hofgüter. 
Wie schon im ersten Artikel gesagt worden ist, hat sich 
dieses System in einzelnen Distrikten und Gemeinden bei uns 
erhalten, theils aus freiem Entschluss der Grundbesitzer, theils 
an der Hand des Lehensystems, und wir haben gesehen, wie viel 
besser solche Distrikte stehen, als jene mit dem entgegengesetz- 
ten System der Freiheit. Nun fragt es sich, ob es eine ökono- 
misch und politisch gute Maassregel wäre, wenn man nach der 
Zerreissung des Lehensbandes auf dem Wege der Staatsgesetz- 
gebung eine neue Schranke anstatt der verlorenen zum Schutz 
der noch vorhandenen geschlossenen Güter errichtete, und in den 
Distrikten und Gemeinden, in denen Theilungen und Zwergwirth- 
schaft Regel sind, auf Neubildung grösserer Güter hinwirkte, 
welche dann ebenso als geschlossen künftig zu behandeln wären. 
Beispiele, dass man in Deutschland die Geschlossenheit der 
Bauerngüter, wo sie nach alter Gewohnheit oder lehensrechtlich 
vorhanden war, bei Auflösung der alten Rechtsverfassung geseiz- 
1) Auch Stüve, dieser enischiedene Freund der Gebundenheit der 
Bauernhöfe, wo sie besteht oder leicht eingerichtet werden kann, empfiehlt 
doch unter Umständen ein Minimum; vergl. a. a. 0. S. 231, 235, 254.
	        
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