Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

448  Studien  über  württembergische  Agrarverhältnisse.

lich  fortzuerhalten  suchte,  haben  wir  in  der  neuesten  Geschichte
des  deutschen  Agrarwesens  mehrere.

Besonderes  Interesse  verdient  wegen  der  geographischen
Nähe  des  Vorgangs  und  der  grossen  Aehnlichkeit  der  ökonomischen
  Verhältnisse  mit  denen  eines  Theils  von  Württemberg  das
badische  Gesetz  vom  23.  März  1808,  welches  zwar  der  Einführung
  des  dem  Code  Napoleon  entnommenen  badischen  Landrechts
  vorausgieng,  durch  das  erste  Einführungsedikt  zu  diesem
aber  ausdrücklich  auch  in  bürgerlicher  Hinsicht  aufrecht  erhalten
wurde.  Durch  dieses  Geselz  wurden  nicht  nur  die.  Lehengüler
für  untheilbar  erklärt,  mit  Ausnahme  der  Orte,  wo  die  Theilbarkeit
  nachweislich.  auf  Ortssitte  beruhte,  oder  wo  der  Lehensherr
ausdrücklich  seinen  Consens  zur  Theilung  geben,  oder  endlich,
wo  die  Staatspolizeibehörde  »aus  Gründen  des  öffentlichen  Wohls
die  Theilung  anordnen  sollte,  sondern  das  Gleiche  wurde  für  alle
nicht  lehenspflichtigen  herkömmlich  geschlossenen  Hofgüler  festgeseizt.
  Weiter  wurde  im  Einklang  mit  der  im  badischen  Oberland
  bestehenden  Sitte  bestimmt,  dass  der  jüngste  Sohn  der  gesetzliche
  Erbe  des  Hofes  seyn  und  dass  es  verslaltet  seyn  solle,
behufs  der  Erbtheilung  das  Gut  zum  Vortheil  des  Uebernehmers
um  ein  Zehntel,  bei  rauhen  Waldgütern  um  ein  Achtel  unter
seinem  wahren  Werth  zu  taxiren.

Durch  dieses  Gesetz  sind  im  badischen  Oberrhein-  und  Seekreis,
  namentlich  in  den  Schwarzwaldgegenden  beider  Kreise  sehr
viele  geschlossene  Güter  erhalten  worden.  Nur  in’neun  Aemtern
des  Oberrheinkreises  beträgt  ihre  Zahl  nach  der  Mittheilung  Vogelmann's
  2488  mit  einem  Areal  von  gegen  200,000  Morgen.  Dabei
  sind  sie  von  sehr  verschiedener  Grösse;  von  ganz  geringer
Ausdehnung  steigen  sie  bis  auf  etwa  700  bad.  Morgen  !).  Im  Ganzen
  ist  das  Volk  selbst  mit  der  Einrichtung  zufrieden.  Von  den
Aemtern  des  Oberrheinkreises  haben  nur  zwei  die  Aufhebung
der  Untheilbarkeit  verlangt,  im  Seekreis  allerdings  mehrere.  Unter
den  schriftstellerischen  Stimmen,  die  darüber  laut  geworden,  sind
die  einen  sehr  stark  gegen  das  Institut  aufgetreten;  -eine  andre  hat
sich,  ebenso  wie  die  oberrheinische  Kreisregierung,  für  dasselbe

 

 

1)  Ein  bad,  Morgen  =  1,1?  württ.,  1,?!  preuss.,  1,0°  bayr.  Morgen.