572 Völkerrechtliche Lehre
rechte. Hierdurch geht nun aber nicht nur die Uebersicht und
das volle Bewusstsein von der Wichtigkeit des Gegenstandes ver-
loren; sondern es wirkt natürlich die Abtrennung ungünstig so-
wohl auf die allseitig richtige und umfassende Ausprägung des
obersten Grundsatzes, als auf eine folgerichtige und harmonische
Ausbildung der einzelnen Abtheilungen. Es ist natürlich nicht zu
vermeiden, dass die besonderen Fragen auch in denjenigen Wissen-
schafiskreisen, welchen sie dem Stoffe nach angehören, gehörigen
Ortes dargestellt und in die hier passende Verbindung gebracht
werden; allein selbst im Interesse dieser einzelnen praktischen
Anwendungen ist es nöthig, dass denselben eine die sämmtlichen
verwandten Fragen umfassende Bearbeitung vorangehe und zur
Grundlage diene.
Unter diesen Umständen ergeben sich die Forderungen, welche
an die Wissenschaft zu stellen sind, ganz von selbst. Einmal
ist eine ausführliche abgesonderte Behandlung des Gegenstandes
Bedürfniss. Er muss nach Haupt und Gliedern, nach Grundsatz
und Folgerungen, nach Recht, Pflicht und Zweckmässigkeit durch-
dacht und festgestellt werden. Wer eine eigene Ansicht in der
Sache hat, der möge sie miltheilen, bis sich aus Rede und Gegen-
rede, Beweis und Gegenbeweis die Wahrheit herausgestellt hat.
Sodann aber sind die einzelnen Abtheilungen und Fragen in den
betreffenden einzelnen Wissenschaften einzureihen und mit dem
übrigen Stoffe in die rechte Verbindung zu bringen. Und zwar
ist in dieser Reihenfolge zu verfahren; denn wenn nicht die
ganze oben angedeutete Ansicht über die Gründe des fehlerhaften
jelzigen Zustandes unrichtig ist, so erhellt auch, dass der umge-
kehrte Weg, nämlich ein Aufsteigen von Verbesserungen im
Einzelnen zu der Gewinnung des leitenden Grundsatzes, ein durch-
aus verkehrter wäre.
Die Bedeutung einer tüchtigen Bearbeitung und gründlichen
Feststellung der Lehre in solchem Umfange wäre gross für mehr
als Eine Staats- und Rechtswissenschaft.
Vor Allem würde natürlich das philosophische Völ-
kerrecht eine entschiedene und umfassende Bereicherung und
Berichtigung erhalten. Allerdings sind nicht alle Einzelnheiten
der anzustellenden Untersuchungen Gegenstand des internationalen