vom Asyle, 577
und gründliche Erörterung der internationalen Rechtsaufgabe von
bedeutendem Werthe.
2.
Das gegenwärtig bestehende positive Recht,
Wie nun aber auch immer der wissenschaflliche Vortheil
einer Aufstellung richtiger Grundsätze über internationale Rechts-
pflege angeschlagen werden mag; die Hauptsache ist natürlich
der Einfluss, welchen eine solche bessere Theorie unmittelbar
auf das Leben auszuüben geeignet ist,
Es wäre freilich thöricht, auch von der offenbar richtigsten
Lehre eine alsbaldige, eine durchgängige und eine unverbrüch-
liche Uebereinstimmung der Grundsätze und Handlungen säunmt-
licher Staaten zu erwarten. Die Wirkung kann nicht augen-
blicklich sein, (wenn schon, wie oben bemerkt, gerade im aus-
wärligen Verkehre, neue Ueberzeugungen an sich leichter in’s
Leben treten, ) weil die maassgebenden Staatsmänner zur Aen-
derung ihrer bisherigen Auffassungen durch neue Theorieen nicht
eben schnell bewogen werden; überdiess manche Aenderung
in der Strafgesetzgebung erforderlich ist. Noch schwieriger
wird eine völlige Gleichförnigkeit zu bewerkstelligen sein,
weil die Bereitwilligkeit zur Unterstützung fremder Staaten, zu
welchen Zwecken es auch immer sei, vielfach bedingt ist durch
allgemeine Verhältnisse, überhaupt bestehende Gemeingefühle oder
Abneigungen, mit Einem Worte durch Interessen und Vorurtheile,
und nicht immer durch Ueberzeugungen. Und am wenigsten darf
darauf gehofft werden, dass niemals Leidenschaft oder die Be-
schaffenheit des einzelnen Falles zu einer Abweichung von den
Regeln verleiten werden, selbst wenn diese grundsätzlich ganz
allgemein arerkannt wären. Zur scheinbaren Rechtfertigung ei-
ner Abweichung von völkerrechtlichen Regeln hat es erforder-
lichen Falles niemals an Worten und Scharfsinn gefehlt.
Dennoch wäre die Auffindung einer richtigen Lehre auch
für das Leben von entschiedener Bedeutung. Ein grosser Theil
der jetzigen Meinungsverschiedenheiten und Unzuträglichkeiten