Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Ueber die Verpflichtung restaurirter Regierungen aus den 
Handlungen einer Zwischenherrschaft. 
Mit besonderer Rücksicht auf die an den Bestand des Königreichs Westphalen 
sich knüpfenden Rechtsfragen. 
Von Professor H. A. Zachariä in Göttingen. 
Zu den noch unerledigten staatsrechtlichen Fragen gehört 
insbesondere auch die: Ob und in wie weit diejenigen deutschen 
Bundesstaaten, welche Theile des vormaligen Königreichs West- 
phalen umfassen, zur Bezahlung der noch unerledigten Forde- 
rungen an diesen Staat rechtlich verbunden seien? 
Diese Frage, welche auch bei der deutschen Nalionalver- 
sammlung zur Sprache kam und in Folge des von derselben 
am 17. October 1848 gefassten Beschlusses von dem damaligen 
Reichsminister der Justiz einer völligen Erledigung enigegenzu- 
führen gesucht wurde, nachdem bei der deutschen Bundesver- 
sammlung schon vor einer Reihe von Jahren die Sache ohne 
materielle Entscheidung bei Seite geschoben worden war, kann 
natürlich ohne vorgängige Feststellung der dabei einschlagenden 
rechtlichen . Grundsätze über die Zwischenherrschaft überhaupt 
nicht entschieden werden. 
Angedeutet habe ich diese rechtlichen Grundsätze bereits in 
meinem deutschen Staats- und Bundesrecht, Thl. I. S. 202 f. und 
in bestimmterer Fassung werden sie in der jetzt erscheinenden 
zweiten Auflage aufgestellt werden. Hier soll nun eine weitere
	        
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