Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1901
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901.
Bandzählung:
29
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1901
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 9.
Bandzählung:
9
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
1. Militär-Wesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Bundesrathsbeschluß zum Tarif der Vorspann-Vergütungssätze und der Klasseneintheilung der Lieferungsverbände.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
Tarif der Vorspann-Vergütungssätze.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • 1. Militär-Wesen.
  • Kaiserliche Genehmigung der anliegenden Aenderungen der Deutschen Wehrordnung.
  • Bundesrathsbeschluß zum Tarif der Vorspann-Vergütungssätze und der Klasseneintheilung der Lieferungsverbände.
  • Tarif der Vorspann-Vergütungssätze.
  • Klasseneintheilung der Lieferungsverbände.
  • 2. Versicherungs-Wesen.
  • 3. Konsulat-Wesen.
  • 4. Polizei-Wesen.
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)

Volltext

49 — 
Tarif der Porspann-Vergütungssätze. 
Die Vergütung für Vorspann (F. 3, §. 9 Nr. 1 des Naturalleistungsgesetzes, Reichs-Gesetzbl. 1898 
S. 361) erfolgt tageweise zu nachstehenden Sätzen und nach Maßgabe der beiliegenden Klasseneintheilung 
der Lieserungsverbände. 
  
  
  
"v 2.6 1| 3. 4. . 
Vergütungssätze für 
· Es entfallen 
. ein also auf Wagen 
in mit zwei Pferden 2 b“ s 
Klasse mit einem Pferdesedes weitere bespanntes Fuhr-hln Fährer 
bespanntes Fuhr- Pferd werk mit Führer!Spalte 2 abzüg- 
werk mit Führer (Spalten 2 und 3 lich Spalte 3) 
zusammen) 
Mark. Pf. Warkl. Vi. Mark., Ff. Wark. Vl. 
« 
I., . 10 — 6 — 16 — 4 — 
II. . 9 — 5 — 11 — 4 — 
III. . 8 — 1 50 12 50 50 
IV. . 7 — 3 50 10 50 3 50 
  
  
  
  
Der in Spalte 5 aufgeführte Satz wird zur Hälfte für den Wagen und zur Hälfte für den 
Führer gerechnet. 
Die Vergütung für eine Bespannung mit Ochsen oder mit Kühen erfolgt in der Weise, daß für 
Wagen und Führer der Satz in Spalte 5 und für jeden Ochsen zwei Drittel, für jede Kuh die Hälfte 
" Satzes in Spalte 3 vergütet wird. Dabei werden die Beträge auf volle fünf Pfennig nach oben 
abgerundet. 
Bemerkung. Bei Pehstelung der Vergülung wird der vgn von Mitternacht zu Mitternacht gerechnet mu der Maßzgabe, 
daß bei einer Leistung von mehr als zwölf Siunden innerhalb desselben Tages ein Zuschuß in Höhe der 
Hälfte des Tagessatzes gewährt wird. Wird der Borspann nur einen halben Tag — sechs Stunden — 
oder darunter in Anspruch genommen, so ist die Hälfte des Tagessatzes zahlbar (K. 9 Nr. 1 Abs 3 des 
Naturalleistungsgesetzes).
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.