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Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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Bibliographic data

fullscreen: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

law_collection

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
law_collection
Collection:
preussen
Publication year:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_collection_volume

Persistent identifier:
gs_preussen_1837
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837.
Volume count:
28
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
law_collection_volume
Collection:
preussen
Publication year:
1837
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 3.
Volume count:
3
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.
  • Title page
  • Inhalts-Uebersicht zum Anhang.
  • Abschnitt I. Anstellung, Vereidigung, Amtsverschwiegenheit, allgemeine Rechte und Pflichten der Beamten, Uniformen usw.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Vereidigung.
  • 3. Amtsverschwiegenheit der öffentlichen Beamten.
  • 4. Maßnahmen gegen das Schuldenmachen der Beamten.
  • 5. Allgemeine Rechte und Pflichte der Staatsbeamten.
  • 6. Haftung der Beamten.
  • 7. Gemeingültige Merkmale für die Eigenschaft als Staatsbeamter.
  • 8. Uniformen.
  • Abschnitt II. Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern.
  • 1. Auszug aus dem Gesetze über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres u.s.w. vom 31. Mai 1906.
  • 2. Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden, vom 8. Juli 1907, nebst Anlage über diese Grundsätze.
  • Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • III. Abschnitt. Zahlung der Besoldung und Gewährung der Gnadengebührnisse vom Diensteinkommen.
  • 1. Zahlung der Beamtenbesoldung und des Gnadenvierteljahrs.
  • 2. Zahlung der den suspendierten Beamten zustehenden Gehaltshälfte.
  • 3. Diensteinkommen der zu länger als vierwöchiger Freiheitsstrafe verurteilten Beamten.
  • 4. Verwendbarkeit von verfügbarem Stelleneinkommen an Besoldungs- und Mietentschädigung zu Stellvertretungskosten.
  • 5. Termin für die Zahlung der Dienstbezüge.
  • 6. Portofreie Auszahlung der Gehälter an Beamte, an deren Wohnsitze sich eine Königliche Kasse nicht befindet.
  • Abschnitt IV. Wohnungsgeldzuschüsse.
  • 1. Gesetz, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten. (1)
  • 2. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten vom 12. Mai 1873. (2)
  • Anmerkungen.
  • Abschnitt V. Besoldungsordnung, Gehaltsvorschriften und Bestimmungen über die Anrechnung von Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstalter.
  • I. Besoldungsordnung.
  • II. Gehaltsvorschriften.
  • III. Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Zivilbeamten.
  • Abschnitt VI. Militärverhältnisse der Zivilbeamten.
  • 1. Zurückstellung unabkömmlicher Beamten.
  • 2. Besoldungsverhältnisse etc. der zum Militärdienst eingezogenen Beamten.
  • 3. Gewährung des Diensteinkommens bei Friedensübungen.
  • 4. Anrechnung der Zeit der militärischen Dienstleistung auf den Vorbereitungsdienst der höheren Beamten.
  • 5. Bereiterklärung von Beamten zu militärischen Uebungen etc.
  • Abschnitt VII. Tagegelder und Reisekostenvergütungen.
  • A. Gesetz vom 21. Juni 1897, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten.
  • B. Ausführungsbestimmungen.
  • Abschnitt VIII. Umzugskostenentschädigungen.
  • A. Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom 24. Februar 1877.
  • B. Ausführungsbestimmungen etc.
  • Abschnitt IX. Dienstwohnungen der Staatsbeamten.
  • I. Regulativ über die Dienstwohnungen der Staatsbeamten vom 26. Juli 1880.
  • II. Ausführungs-Verfügungen zu dem Regulativ.
  • Abschnitt X. Disziplinarvorschriften und Bestimmungen über die Wartegelder der Staatsbeamten.
  • I. Teil. Disziplinarvorschriften.
  • II. Teil. Wartegelder der Staatsbeamten.
  • Abschnitt XI. Vermögensrechtliche Ansprüche der Staatsbeamten aus ihrem Dienstverhältnis.
  • Abschnitt XII. Urlaub und Stellvertretung.
  • Abschnitt XIII. Nebenämter etc.
  • Abschnitt XIV. Eheschließung der Beamten.
  • Abschnitt XV. Pensionswesen, Hinterbliebenen-Fürsorge und Erziehungsbeihilfen.
  • I. Pensionswesen der Staatsbeamten.
  • II. Hinterbliebenen-Fürsorge.
  • III. Gemeinsame Bestimmungen zur Ausführung der Pensions- und Hinterbliebenenversorgungs-Gesetze etc.
  • Abschnitt XVI. Besteuerung und Beschlagnahme des Diensteinkommens der Staatsbeamten etc.
  • A. Besteuerung.
  • B. Pfändung des Diensteinkommens etc.
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • I. Zum Abschnitt I.
  • II. Zum Abschnitt II.
  • III. Zum Abschnitt III.
  • IV. Zum Abschnitt III.
  • V. Zum Abschnitt V.
  • VI. Zum Abschnitt V.
  • VII. Zum Abschnitt V.
  • VIII. Zum Abschnitt V.
  • IX. Zum Abschnitt V.
  • X. Zum Abschnitt VII.
  • XI. Zum Abschnitt VII.
  • XII. Zum Abschnitt VIII.
  • XIII. Zum Abschnitt X.
  • XIV. Zum Abschnitt XIII.
  • XV. Zum Abschnitt XV.
  • XVI. Zum Abschnitt XV.
  • XVII. Zum Abschnitt XV.
  • XVIII. Zum Abschnitt XV.
  • XIX. Zum Abschnitt XV. Individualversicherung und Pensionswesen.
  • Empfehlenswerte Bücher.

Full text

Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
25 
  
  
  
Bezeichnung der Stelle 
Inhaber des An- 
ausschließlich be- 
  
vorbehalten sind? 
Angabe bei den für 
Militäranwärter und 
stellungsscheins nicht 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfange sie 
—.— 
. 
Bezeichnung der Be- 
hörden, an die die Be- 
werbungen zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung ge- 
wünscht wird. 
Bemerkungen 
  
Unterbeamte 
Botenmeister, # 
Aufseher, (Magazin-, Haus-, 
Bau= und andere Auf- sidenten und Regierun- 
seher, - gen. 
Diener (Bureau-, Haus-, 
Kanzlei-, Kassen-, Amts-, 
Oberamts-, Archiv-, Bib- 
liothek-, Galerie-, Gerichts-, 
Instituts-, Laboratorien-, 
Museums-, Polizei-, Schul- 
und andere Diener, Wärter 
Bei der Bezirks-, Kreis- 
und Anmtsverwaltung 
an die Regierungsprä- 
Bei den Gerichten, den 
Staatsanwaltschaften 
und den Gefängnissen 
an den Oberlandes- 
gerichtspräsidenten und 
und Boten), 
Vollziehungsbeamte, 
Gärtner, soweit nicht erhöhte 
Anforderungen gestellt wer- 
den, 
Hausknechte, 
Kastellane, Hausinspektoren, 
Inspektoren, soweit sie den 
Dienst als Kastellane ver- 
sehen, Hauswarte, Haus- 
verwalter, Hausmeister, 
Heizer, 
Portiers, Pförtner, Haus- 
hälter, Pedelle, 
Wächter (Instituts-, Maga- 
zin-, Nacht= und andere 
Wächter). 
den Oberstaatsanwalt 
des Bezirkes. 
Bei der Domänenverwal- 
tung an die betreffenden 
Regierungen. 
  
  
  
II. Staatsministerium. 
1. AInsiedelungskommission 
für Westpreußen und Posen 
in Vosen. 
Mittlere Beamte. 
*Hauptkassenrendant, Präsident der Ansiede= Die Stellen sind vorzugs- 
Kassierer, lungskommission. weise mit Offihieren zu 
esetzen, denen Aller- 
Erster Buchhalter, » höchsten Orts die Aus- 
* Rechnungsrevisoren, mindestens zur sicht. auf Anstellung im 
Buchhalter Hälfte. Zivildienst verliehen 
Sekretäre, worden ist. 
Bureaudiätare. 
2. Verwaltung des Deutschen 
Beichs= und Zöniglich Preu- 
Hischen Staatsanzeigers. 
Mittlere Beamte. 
Sekretäre, mindestens zur Kurator des Reichs= und 
Bureaudiätare. Hälfte. Staatsanzeigers. 
3. Geheimes Staatsarchiv in 
Berlin. 
Mittlere Beamte. 
Registrator. zwischen Militär= u. Generaldirektor der 
Zivilanwärter ab- 
Staatsarchive. 
wechselnd. 
  
  
 
	        

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