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Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
Editor:
Holtzendorff, Franz
Bezold, Carl
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873_III
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III
Author:
Holtzendorff
Volume count:
3
Place of publication:
Berlin
Publisher:
C. G. Lüderitz'sche Verlagsbuchhandlung Carl Habel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Deutscher Reichstag 1871.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweite und beziehungsweise dritte Berathung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Berathung über die revidirte Verfassung
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Bundesgebiet.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
v. Bismarck.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)
  • Title page
  • Vorbemerkung zum III. Band.
  • Inhalts-Uebersicht zum III. Bande.
  • Urkunden.
  • Historische Einleitung.
  • II. Außerordentliche Session des Norddeutschen Reichstages von 1870.
  • Verhandlungen der süddeutschen Landtage über die Genehmigung der Beitritts-Verträge.
  • Deutscher Reichstag 1871.
  • I. Session des Ersten Deutschen Reichstags. Eröffnungssitzung vom 21. März 1871.
  • Erste Berathung der revidirten Verfassung. 27. März 1871.
  • Zweite und beziehungsweise dritte Berathung.
  • Vorbemerkung.
  • Berathung über die revidirte Verfassung
  • I. Bundesgebiet.
  • Antrag Dunker.
  • Wiggers.
  • v. Bismarck.
  • Lasker.
  • v. Bismarck.
  • Dr. Hänel.
  • v. Bismarck.
  • Antrag zu Art. 1. Polen betreffend.
  • Frhr. v. Hoverbeck.
  • Miquel.
  • Dr. Haenel.
  • Lasker.
  • Dr. Windthorst.
  • Dr. von Zoltowski.
  • v. Bismarck.
  • v. Krzyzanowski.
  • Frhr. v. Anruhe-Bomst.
  • v. Hennig.
  • Dr. Niegolewski.
  • v. Bismarck.
  • v. Mallinckrodt.
  • Schraps.
  • Abstimmung über den Antrag Polen betr.
  • Dr. Ewald.
  • Abstimmung zu Art. 1.
  • II. Bundesgesetzgebung. Art. 2. (Grundrechte).
  • Anmerkungen aus Sessionen des Reichstages des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs.
  • Promulgations-Gesetz.
  • Alphabetisches Sprech- und Sach-Register nebst zwei Congruenz-Registern zu der Verfassung des Norddeutschen Bundes und der Deutschen Reichsverfassung etc.

Full text

Art. 1. Niegolemski. Bismarck. 891 
was diesen hochberzigen Absichten entgegen sein und jener Theilung einen 
schädlichen Einfluß auf den Wohlstand der Individuen geben könnte."“ 
Ich schließe mit der Motivirung, daß uns ia sogar nach preußischen positiren 
Gesetzen das Recht zusteht, uns als polnisches Volk zu betrachten, und auf (Zunnd 
dieses positiven politischen iuternationalen Rechtes werden wir in allen Repräsen- 
tativversammlungen, mäögen sie beißen wie sie wollen, immer als solche, die zur 
Theilnahme an denselben auch nur gegen unseren Willen und obugeachtet 
unserer Proteste berufen sind, desfallsige Anträge stellen. Veror ich die 
Tribüne verlasse, muß ich noch der Worte gedenken, in denen der Herr 
Bundeskanzler hat unsere Landsleute gedacht, indem daraus, daß unter 
Preußens Befehlen unserer Landsleute für Deutschland gekämpft, ein Beweis 
gegen uns hergeleitet wird. Allerdings haben die Polen, treu den Tra- 
ditionen der poluischen Geschichte, ibren Mutb bewährt. Dadurch haben sie 
aber nicht aufgehört Polen zu sein. Ich brauche mich nur auf den Hinweis 
zu beschränken, daß unter den Soldaten und Offizieren, die auf den Schlacht- 
feldern gefallen, oder die mit dem eisernen Kreuze dekorirt worden sind, sich 
solche befinden, die mit mir in Moabit und auf den preußischen Festungen 
ihre polnische Vaterlandsliebe bewährt haben, und finden sich darunter auch 
solche Männer, die mit mir zusammen am den Schlachtfeldern im Aufstande 
1863 freiwillig gekämpft haben. Woher eutnehmen Sie daher die Berechtigung 
zu der Behauptung, daß diese Mäuner durch ihre auf Befehl erfolgte 
Theilnahme am Kampfe aufgehört haben Polen zu sein? Meine Herren, 
als Sohn eines Stabsoffiziers unter Napoleon I., habe ich öfters von meinem 
Vater gehört, daß Deutsche, insbesondere Preußen, die damals unter dem 
Oberbefehl Napoleons l. gedient, sich tüchtig bewährt und auch brar mitge- 
kämpft haben, aber trotzdem haben Dentsche und Preußen damals nicht auf- 
gehört Deutsche zu sein, und sind wahrlich nicht Franzosen geworden, und 
es fiel auch Niemandem ein, sie für Franzosen zu halten. Eben darum 
glaube ich, werden Sie uns auch dafür, daß wir unsere Pflichten der Re- 
gierung gegenüber auf Befehl erfüllten, nicht an unseren Rechten zum Lohne 
des vergossenen Blutes verkümmern wollen. Meine Herren! Jeder Pole 
hält, so lange er lebt, mit seinem Volke fest an dem Evangelium unserer 
Zukunft, und wir sind der festen Zuversicht, daß wir mit der von Gott 
uns gegebenen Liebe zu unserem Vaterlande des Sieges uns erfreuen werden 
durch Gottes Fügung! 
Bundeskanzler Fürst von Bismarck’'): Meine Herren, ich fühle, daß 
ich den Erwartungen der Versammlung mehr entsprechen würde, wenn ich 
jetzt nicht das Wort ergriffe. Ich thue es nur darum, um zu verhüten, daß 
eines jener Schlagwörter mehr in die Welt gesetzt werde, von denen ich an 
meiner Stelle nicht selten durch däs Wohlwollen meiner parlamentarischen 
*) St. B. S. 102 l. o.
	        

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