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Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Anweisung zur Behandlung lebender Pflanzen in Ward'schen Kästen bei der überseeischen Versendung.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.
  • Title page
  • Inhalts-Uebersicht zum Anhang.
  • Abschnitt I. Anstellung, Vereidigung, Amtsverschwiegenheit, allgemeine Rechte und Pflichten der Beamten, Uniformen usw.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Vereidigung.
  • 3. Amtsverschwiegenheit der öffentlichen Beamten.
  • 4. Maßnahmen gegen das Schuldenmachen der Beamten.
  • 5. Allgemeine Rechte und Pflichte der Staatsbeamten.
  • 6. Haftung der Beamten.
  • 7. Gemeingültige Merkmale für die Eigenschaft als Staatsbeamter.
  • 8. Uniformen.
  • Abschnitt II. Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern.
  • 1. Auszug aus dem Gesetze über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres u.s.w. vom 31. Mai 1906.
  • 2. Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden, vom 8. Juli 1907, nebst Anlage über diese Grundsätze.
  • Grundsätze für die Besetzung der mittleren Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • Anlage A. Zivilversorgungsschein.
  • Anlage B. Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst.
  • Anlage C. Zivilversorgungsschein.
  • Anlage D. Zivilversorgungsschein.
  • Anlage E. Zivilversorgunsschein.
  • Anlage H. Auszug aus dem Verzeichnis der Vermittlungsbehörden.
  • Anlage J. Nachweisung einer (von) Bakanz(en) in den für Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins vorbehaltenen Stellen.
  • Anlage L. Bestimmungen des Kriegsministeriums vom 19. August 1907 über die Kommandierung und Beurlaubung der im aktiven Militärdinste befindlichen Militäranwärter im Interesse ihrer Zivilversorgung.
  • Anlage L. Bestimmungen des Kriegsministeriums vom 19. August 1907 über die Kommandierung und Beurlaubung der im aktiven Militärdinste befindlichen Militäranwärter im Interesse ihrer Zivilversorgung.
  • Anlage M. Verzeichnis der den Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im preußischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen.
  • Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • III. Abschnitt. Zahlung der Besoldung und Gewährung der Gnadengebührnisse vom Diensteinkommen.
  • 1. Zahlung der Beamtenbesoldung und des Gnadenvierteljahrs.
  • 2. Zahlung der den suspendierten Beamten zustehenden Gehaltshälfte.
  • 3. Diensteinkommen der zu länger als vierwöchiger Freiheitsstrafe verurteilten Beamten.
  • 4. Verwendbarkeit von verfügbarem Stelleneinkommen an Besoldungs- und Mietentschädigung zu Stellvertretungskosten.
  • 5. Termin für die Zahlung der Dienstbezüge.
  • 6. Portofreie Auszahlung der Gehälter an Beamte, an deren Wohnsitze sich eine Königliche Kasse nicht befindet.
  • Abschnitt IV. Wohnungsgeldzuschüsse.
  • 1. Gesetz, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten. (1)
  • 2. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten vom 12. Mai 1873. (2)
  • Anmerkungen.
  • Abschnitt V. Besoldungsordnung, Gehaltsvorschriften und Bestimmungen über die Anrechnung von Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstalter.
  • I. Besoldungsordnung.
  • II. Gehaltsvorschriften.
  • III. Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Zivilbeamten.
  • Abschnitt VI. Militärverhältnisse der Zivilbeamten.
  • 1. Zurückstellung unabkömmlicher Beamten.
  • 2. Besoldungsverhältnisse etc. der zum Militärdienst eingezogenen Beamten.
  • 3. Gewährung des Diensteinkommens bei Friedensübungen.
  • 4. Anrechnung der Zeit der militärischen Dienstleistung auf den Vorbereitungsdienst der höheren Beamten.
  • 5. Bereiterklärung von Beamten zu militärischen Uebungen etc.
  • Abschnitt VII. Tagegelder und Reisekostenvergütungen.
  • A. Gesetz vom 21. Juni 1897, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten.
  • B. Ausführungsbestimmungen.
  • Abschnitt VIII. Umzugskostenentschädigungen.
  • A. Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom 24. Februar 1877.
  • B. Ausführungsbestimmungen etc.
  • Abschnitt IX. Dienstwohnungen der Staatsbeamten.
  • I. Regulativ über die Dienstwohnungen der Staatsbeamten vom 26. Juli 1880.
  • II. Ausführungs-Verfügungen zu dem Regulativ.
  • Abschnitt X. Disziplinarvorschriften und Bestimmungen über die Wartegelder der Staatsbeamten.
  • I. Teil. Disziplinarvorschriften.
  • II. Teil. Wartegelder der Staatsbeamten.
  • Abschnitt XI. Vermögensrechtliche Ansprüche der Staatsbeamten aus ihrem Dienstverhältnis.
  • Abschnitt XII. Urlaub und Stellvertretung.
  • Abschnitt XIII. Nebenämter etc.
  • Abschnitt XIV. Eheschließung der Beamten.
  • Abschnitt XV. Pensionswesen, Hinterbliebenen-Fürsorge und Erziehungsbeihilfen.
  • I. Pensionswesen der Staatsbeamten.
  • II. Hinterbliebenen-Fürsorge.
  • III. Gemeinsame Bestimmungen zur Ausführung der Pensions- und Hinterbliebenenversorgungs-Gesetze etc.
  • Abschnitt XVI. Besteuerung und Beschlagnahme des Diensteinkommens der Staatsbeamten etc.
  • A. Besteuerung.
  • B. Pfändung des Diensteinkommens etc.
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • I. Zum Abschnitt I.
  • II. Zum Abschnitt II.
  • III. Zum Abschnitt III.
  • IV. Zum Abschnitt III.
  • V. Zum Abschnitt V.
  • VI. Zum Abschnitt V.
  • VII. Zum Abschnitt V.
  • VIII. Zum Abschnitt V.
  • IX. Zum Abschnitt V.
  • X. Zum Abschnitt VII.
  • XI. Zum Abschnitt VII.
  • XII. Zum Abschnitt VIII.
  • XIII. Zum Abschnitt X.
  • XIV. Zum Abschnitt XIII.
  • XV. Zum Abschnitt XV.
  • XVI. Zum Abschnitt XV.
  • XVII. Zum Abschnitt XV.
  • XVIII. Zum Abschnitt XV.
  • XIX. Zum Abschnitt XV. Individualversicherung und Pensionswesen.
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Full text

56 
  
Abschnitt II. 
Anstellungs-Grundsätze. 
  
  
  
Bezeichnung der Stelle 
Augabe bei den für 
Militäranwärter und 
Inhaber des An- 
stellungsscheins nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfange sie 
vorbehalten sind 
Bezeichnung der Be- 
hörden, an die die Be- 
werbungen zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung ge- 
wünscht wird. 
Bemerkungen 
  
Unterbeamte. 
Futter= und Sattelmeister 
bei sämtlichen Gestütan- 
stalten. 
8. Domänenverwaltung. 
a) Domanial-Bade= n. Mineral-= 
brunnen-Verwaltungen. 
Unterbeamte. 
Bademeister, 
Brunnenmeister. 
b) Sonstige der Domänenver= 
waltung unterstellte Verwal- 
tungen. 
Unterbeamte. 
Stackmeister, 
Grabenmeister. 
9. Forstverwaltung. 
Mittlere Beamte. 
(Siehe Bemerkungspalte.) 
Unterbeamte. 
Wald-, Torf-, Wiesen-, Wege- 
und Flößwärter. 
zu drei Fünfteln. 
soweit diese Stellen 
nicht mit Forstver- 
sorgungsberechtigten 
oder mit auf Forst- 
versorgung dienen- 
den Anwärtern der 
Jägerbataillone be- 
setzt werden können. 
  
Ministerium für Land- 
wirtschaft, Domänen 
und Forsten. 
J 
Die betreffenden Re— 
gierungen. 
  
Die betreffenden Regie— 
rungen. 
  
Die etatmäßigen Stellen 
der Königlichen Forst- 
kassenrendanten 
sind für die aus dem 
Militärstande hervorge- 
gangenen Beamten in 
gleicher Weise wie für 
die aus dem Zivilstande 
hervorgegangenen er- 
reichbar, wenn sie die er- 
forderliche Befähigung 
besitzen. 
  
IX. Ministerium der geistlichen, Anterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten. 
1. Bei sämtlichen Ver- 
waltungen. 
Unterbeamte. 
Maschinisten, Heizer, Rohr- 
meister und sonstige gleich- 
artige Stellen. 
2. Fonsistorien. 
Mittlere Beamte. 
* Sekretäre, 
Bureaudiätare. 
3. Provinzial-Hchulkollegien. 
Mittlere Beamte. 
* Sekretäre, 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
  
Bureaudiätare. 
  
Hälfte. 
Die Präsidenten der Kö 
niglichen Konsistorien 
einschließlich des Landes- 
konsistoriums in Han- 
nover. 
 
	        

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