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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Volume count:
8
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Neu-Guinea.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Deutsch-Meu-Gninea. 
vereinigung der verwaltungen der Neu--Guinea- und 
Astrolabe-Rompagnie. 
Die Direktionen der Neu-Guinea-Kompagnie und 
der Astrolabe-Kompagnie haben sich den „Nachrichten 
aus Kaiser Wilhelmsland“ zufolge im August v. Is. 
dahin verständigt, daß die gesammte überseeische Ver- 
waltung der letzteren für deren Rechnung von der 
Neu-Guinea-Kompagnie derart übernommen werden 
sollte, daß der obere Leiter der Neu-Guinea-Kom- 
pagnie im Schutzgebiete auch die Hauptadministration 
der Astrolabe-Kompagnie zu führen hätte und deren 
Verwaltung einschließlich der Büreau-, Kassen= und 
Rechnungsgeschäfte sowie der Lagerverwaltung mit 
derjenigen der Neu-Guinea-Kompagnie vereinigt 
würde. Die obere Leitung der vereinigten Verwal- 
tung sollte einem Oberbeamten als „Generaldirektor“ 
der Neu-Guinea-Kompagnie übertragen werden. 
Dieses Abkommen ist mit dem 1. November 1896 
in Kraft getreten. Inzwischen ist eine weitere Ueber- 
einkunft zu Stande gekommen, nach welcher auch eine 
Vereinigung der Gesellschaften in ihrem gesammten 
Rechtsbestande vorgenommen werden soll, so daß das 
gesammte Vermögen der Astrolabe-Kompagnie und 
deren Schulden mit Wirkung vom 1. Oktober 1895 
ab auf die Neu-Guinea-Kompagnie übergehen. Die 
Neu-Guinea-Kompagnie gewährt dagegen den bis- 
herigen Antheilseignern der Astrolabe-Kompagnie für 
je 10 000 Mark Antheile der Astrolabe-Kompagnie 
je einen Freiantheil (zweiter Emission) der Neu- 
Guinea--Kompagnie mit den in einem Nachtrag 
zu dem Statut der Neu-Guinea-Kompagnie au- 
gegebenen besonderen Rechten. Auf die im 
Besitz der Neu-Guinea-Kompagnie selbst stehenden 
900 000 Mark Antheile werden keine Freiantheile 
gewährt, die letzteren werden vielmehr vernichtet und 
es gelangen hiernach nur für die übrigen 1 500 000 
Mark Antheile der Astrolabe-Kompagnie im Ganzen 
150 Freiantheile der Neu-Guinea-Kompagnie zur 
Ausgabe. Dieselben werden auf den Namen 
ausgefertigt. Die Antheile der Astrolabe-Kompagnie 
berechtigen in Zukunft nur noch zum Empfang der 
auf sie entfallenden Freiantheile oder des entsprechen- 
den Theils von Interimsscheinen für dieselben. Im 
Uebrigen werden dieselben für kraftlos erklärt. 
Die auf die Verschmelzung beider Gesellschaften 
gerichtete Uebereinkunft ist in zwei am 28. Novem- 
ber 1896 abgehaltenen außerordentlichen General- 
versammlungen der Antheilseigner der Astrolabe= 
Kompagnie und der Neu-Guinea-Kompagnie einstimmig 
genehmigt worden, von denen der Neu-Guinea- 
Kompagnie ebenso der Nachtrag zu ihrem Statut. 
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den 
gefaßten Beschlüssen, soweit sie nach den Satungen 
erforderlich, ist nachgesucht. 
170 
  
tachrichten von den einzelnen Statlonen. 
Friedrich Wilhelmshafen. 
Nachdem die Verwaltung der Astrolabe-Kompagnie 
mit der der Neu-Guinea-Kompagnie vereinigt worden 
ist, hat der Generaldirektor der Neu-Guinea-Kom- 
pagnie seinen Siß in Stephansort, wo er bisher 
seines Amtes als Hauptadministrakor der Astrolabe- 
Kompagnie waltele, genommen und ist dorthin auch 
die Leitung der Landesverwaltung, welche der Gene- 
raldirektor kommissarisch führt, übertragen worden. 
Infolgedessen ist das Beamtenpersonal erheblich ver- 
mindert worden. Es besteht nur noch aus einem 
Vorsteher, der zugleich Polizeiverwalter ist, einem 
Rechnungsbeamten, der zugleich Lagerverwalter ist, 
einem Büreaubeamten, der zugleich als Gerichts- 
schreiber, Hafenmeister und Vorsteher der Arbeiter- 
depots fungirt, dem Arzte mit cinem Heilgehülfen 
und zwei Maschinisten, welche der Werkstätte und 
dem Sägewerk vorstehen. Von den farbigen Arbei- 
tern, deren früher 200 bis 240 regelmäßig auf der 
Station gehalten wurden, ist die größere Zahl nach 
Stephansort übernommen worden und sind nur so 
vielc zurückgelassen, als zur Erhaltung der Station 
und zur Besorgung des Schiffsdienstes der Post- 
dampfer erforderlich sind. Es sind ihrer etwa 100 
einschließlich 24 Mann der Polizeitruppe. Insolge 
dieser Einschränkung des Stationsumfanges empfahl 
es sich, das baufällig gewordene Europäerhospital 
auf der Insel Beliao nach der Schering-Halbinsel 
zu verlegen, wo das ehemals von dem Landeshaupt- 
mann Schmiele bewohnte, demnächst dem Arzt ein- 
geräumte Haus mit Hospitaleinrichtung dem Bedürfniß 
entsprechend versehen wurde. Das Haupthospital 
wurde in Stephansort eingerichtet, woselbst auch die 
von dem „Deutschen Frauenverein für Krankenpflege 
in den Kolonjen“ entsendete Pflegeschwester Auguste 
Hertzer, die nach einem in Deutschland verbrachten 
fünfmonatlichen Urlaub auf das Feld ihrer gesegneten 
Thätigkeit zurückgekehrt ist, ihren Wohnsitz genommen 
hat. Um die Gefahr einer Uebertragung der Pocken 
zu mindern, hat der stellvertretende Landeshauptmann 
auch die Eingeborenen, welche noch auf der Insel 
Beliao sich aufhlelten, und durch ihren lebhaften 
Verkehr mit den Eingeborenen des Festlandes und 
den Inseln des Friedrich Wilhelmshafens die Träger 
der Ansteckung werden konnten, im Wege gütlichen 
Vergleiches bewogen, auszuwandern, so daß die Jusel 
Beliao vollständig in den Besitz der Neu-Guinca- 
Kompagnie übergegangen ist. Auf ihr soll nunmehr 
eine dem Bedürfniß besser geeignete Quarantäne- 
station eingerichtet werden. s 
Verlegt wurde ebenfalls von dort der Viehpark, 
aus dem der Bestand — 34 Stück Rindvieh und 
21 Schweine — in den neuen Viehpark auf der 
Halbinsel Yap übergeführt wurde. 
Auf der Station wurden in sämmtlichen Gebäuden, 
welche dessen bedürftig waren, Erneuerungen des 
—
	        

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