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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
18
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

1171 20 
mächtigt, drei Monate nach Fälligkeit einer 
Zahlung das dafür verpfändete Objekt mit Be- 
schlag zu belegen und sich durch seinen Verkauf 
bezahlt zu machen. Gleiche Rechte stehen ihr zu, 
wenn ein Darlehnsnehmer in anderer Weise den 
Bedingungen zuwiderhandelt, unter denen ihm 
das Darlehen gewährt worden ist. 
Unterstellt ist die Bank, so bestimmt Teil 1 
des Gesetzes, einem Direktorium von fünf Mit- 
gliedern, die vom Gouverneur ernannt werden. 
Die Direktoren haben unter sich einen Vorsitzenden 
zu erwählen. Beigegeben ist dem Direktorium 
ein Geschäftsleiter. Teil IV und V enthalten u. a. 
Kontrollvorschriften und Strafandrohungen. 
Das Gesetz ist, nachdem bereits unterm 
19. September d. Is. die Ernennung der Di- 
rektoren der Bank durch den stellvertretenden 
Gouverneur erfolgt war, durch eine Ankündigung 
in der „Transvaal Government Gazette“ vom 
4. Oktober 1907 in Kraft gesetzt worden. 
Als Tag des Inkrafttretens ist der 1. Oktober 
1907 bestimmt worden. 
(Nach einem Bericht des Kais. Konsulats 
in Pretoria.) 
Verbindung Indiens mit Ceylon. 
Der Plan der Verbindung Indiens mit Ceylon 
scheint nunmehr seiner Verwirklichung entgegen- 
zurücken. Der erste Schritt, die Verlängerung 
der südindischen Bahn von Madura—Pamban 
nach der Insel Rameswaram, ist jetzt in Angriff 
genommen worden. Diese Insel ist bekanntlich 
durch die enge Straße von Pamban von dem 
indischen Festland getrennt. Diese für die Schiff- 
fahrt wegen ihrer Untiefen durchaus nicht an- 
genehme, etwa 2 km breite Durchfahrt, die für 
Schiffe von etwa 11 Juß Tiefgang sich eignet, 
soll nunmehr ganz gesperrt werden bis auf eine 
schmale Stelle, die für kleine Boote offengelassen 
werden soll. Auf diese Weise wird jede Schwierigkeit 
überwunden, um die Eisenbahn bis auf die Insel 
hinüberzuführen, auf der sich ein Hindutempel 
von besonderer Heiligkeit und daher großer An- 
ziehungskraft für den Pilgerverkehr befindet. Um 
für die Küstenfahrer, die bisher die Durchfahrt 
von Pamban benutzt hatten, einen Ersatzweg zu 
schaffen, will man quer durch Rameswaram einen 
70 Fuß breiten und für Schiffe bis zu 17 Fuß 
Tiefgang befahrbaren Kanal bauen, der eine 
sichere und direkte Verbindung zwischen dem Golf 
von Manaar und den Palk-Straits herstellen 
würde. 
Von der anderen Seite her wird, wie jetzt 
ziemlich feststeht, das Eisenbahnnetz Ceylons bis 
Manaar ausgedehnt werden, während die kurze 
Verbindung zwischen Manaar und Rameswaram 
  
durch einen Dampffährendienst bewerkstelligt werden 
wird. Die Genehmigung des Kolonialamts in 
London zur Absteckung der Linie nach Manaar 
ist bereits gegeben. Für Colombo erwartet man, 
abgesehen von den Vorteilen, die für die Pflan- 
zungen Ceylons durch die leichtere Beschaffung 
von Arbeitern aus dieser neuen Verbindung mit 
Indien entstehen werden, einen bedeutenden Auf- 
schwung seines Passagier= und Warendurchgangs- 
verkehrs, und man hofft, namentlich im Handel 
mit Südindien, dem Hafen von Madras ein wert- 
volles Gebiet abzuringen. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Caleutta.) 
  
Literatur. 
Nachtrag zur Rangliste der Kaiserlich 
Deutschen Marine für das Jahr 1907. 
Zu der im Marine-Kabinett redigierten und 
auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und 
Königs herausgegebenen „Rangliste der Kaiserlich 
Deutschen Marine“, welche für 1907 am 6. Mai 
abgeschlossen ist, liegt wie alljährlich jetzt ein 
Nachtrag (Verlag der Königlichen Hofbuchhand- 
lung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW, 
Preis Mk. 1,50) vor. Er enthält den Stand 
vom 2. November, gewährt also die neneste 
Übersicht über die Einteilung, Stelleubesetzung, 
das Dienstalter usw. innerhalb der Deutschen 
Marine. 
In den Wildnissen Afrikas und Asiens. 
Jagderlebnisse von Dr. v. Wissmann, weil. 
Gouverneur z. D., Major à la suite der Armee. 
Mit 28 Vollbildern und 42 Textabbildungen 
von Wilhelm Kuhnert. Zweite Auflage. Berlin 
1908. Verlagsbuchhandlung Paul Parey. Preis 
20 Mk. 
Der bekannte Zoologe und Direktor unseres 
Berliner Zoologischen Gartens, Professor Dr. Hoeck, 
gibt der zweiten Auflage dieses glänzenden Werkes 
ein schönes Geleitwort mit auf den Weg. Er 
schreibt u. a.: „Jeder bedeutende Mensch hat 
neben seiner großen Lebensaufgabe, der er seine 
besten Verstandes= und Willenskräfte weiht, noch 
eine kleine, stille Liebhaberei, an der sein Herz 
hängt. Das war bei unserem Wissmann die 
Tierliebe und die Tierkunde. Ich möchte 
am liebsten, daß mein Hermann Zoologe würde, 
und dann müssen Sie ihm helfen!“ Das unge- 
fähr waren die letzten Worte, die er an mich 
richtete, als wir im Winter vor seinem Tode zu- 
sammen waren, und ich erinnere mich noch sehr 
gut der kolonialen Anfangszeiten, da es außer 
Wissmann kaum einen anderen Afrikaner gab, mit 
dem man gleich eingehend über Einzelheiten aus 
der höheren Tierwelt des schwarzen Erdteils hätte
	        

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