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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Volume count:
18
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Danksagung.
  • Spenden für Errichtung eines Denkmals zu Ehren der Gefallenen von Südwestafrika.
  • Zwei Reden Seiner Exzellenz des Herrn Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamtes Dernburg. Reise nach Deutsch-Ostafrika.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.

Full text

G 1207 20 
mühsame Arbeit des Entwirrens des Rechtsfalles. 
Dies ist sehr schwer. Alle ostafrikanischen Neger 
sind Orientalen, ihr Gedankengang ist anders, 
ihre Ausflüchte, ihre Verteidigungsmittel sind 
andere wie in der Heimat. Angesichts der Hilfe des 
Bürgermeisters und einer sachverständigen Beihilfe 
der Araber und Sultane, bei den Handelsgutachten, 
die die Inder abgeben, bei dem guten Willen 
jedermanns in dem Gericht, der Obrigkeit zu 
helfen, habe ich die Empfindung bekommen, daß 
außerordentlich viel positives Recht gefunden 
worden ist, daß die verwickeltsten Sachen, welche 
in der Heimat unzählige Zeugenvernehmungen, 
Termine usw. verlangten, ohne Akten, ohne Nieder- 
schrift gelöst wurden, daß Rechtsmaterien, die dem 
heimischen Empfinden ganz fern liegen, Fragen 
der Vielweiberei, der Haussklaverei, Grenzstreitig- 
keiten, erledigt wurden im Sinne einer absoluten 
Gerechtigkeit, im Sinne der Sitten und Gebräuche 
des Landes und zur allgemeinen Befriedigung. Das 
hat mir eine sehr große Last vom Herzen ge- 
  
nommen, besonders nachdem man in Deutschland 
so stark darauf aus ist, Justiz und Verwaltung 
zu trennen. Ich habe mich gefragt, was wohl 
ein deutscher Assessor und Amtsrichter gemacht 
hätte, wenn ihm 67 Termine mit den notwendigen 
Akten, die auf einen Vormittag anberaumt waren, 
zur Erledigung übergeben worden wären, und er 
hätte in jedem Falle zum Urteil und zur Ent- 
scheidung kommen müssen. 
So habe ich von Deutsch-Ostafrika im ganzen 
den Eindruck eines werdenden, kräftigen und zu- 
kunftsreichen Landes, welches der deutschen Kultur 
viele Aufgaben stellt, aber auch eine reiche Ernte 
verheißt, und von dem man mit Sicherheit an- 
nehmen kann, daß es nicht nur alle neuen Auf- 
wendungen, besonders die Verkehrswege, verdient 
und trägt, sondern daß es auch mit Ihrer Hilfe 
zu einem selbständigen und wertvollen Aktivum 
und zu einem schönen Monnment deutscher kolo- 
nialer Arbeit werden kann. 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
stamerun. 
Von der Oanenguba-Bahn. 
Der Stand der Bauarbeiten war Ende 
Oktober im einzelnen folgender: 
Die Erdarbeiten sind mit Ausnahme der 
Zufahrtsrampe zur künftigen Landungsbrücke 
beim Bahnhof Bonaberi fertiggestellt bis Kilo- 
meter 9,5. Ferner sind fertiggestellt die Strecken 
von Kilometer 13 bis 15, von Kilometer 15,9 
bis 22 und von 23 bis 25,5. Die Teilstrecken 
von Kilometer 9,5 bis 13, von Kilometer 15 bis 
15,9 und von 22 bis 23 gehen demnächst ihrer 
Vollendung entgegen. 
In Angriff genommen ist durch acht Arbeits- 
kolonnen die Strecke von Kilometer 25,5 bis 41,5. 
Die Räumungsarbeiten sind fertiggestellt 
von Kilometer 0 bis 40, von Kilometer 42 bis 
50,9 und von 52 bis 55. Die Zwischenstücke 
von Kilometer 40 bis 42 und 50,9 bis 52 werden 
in kurzer Zeit abgeräumt sein. 
Brücken. Durch die Erstellung von Stülp- 
wänden ist für die Uberbrückung des Bomono= 
Krieks die nötige Offnung der Brücke ermittelt 
worden. Es hat sich ergeben, daß bei einer 
Offnung von etwa 65 m das Stauwasser der Flut 
  
ohne nennenswerte Erhöhung der Strömungs- 
geschwindigkeit abfließen konnte. Auf Grund 
dieser Beobachtung soll die Brücke zwei Offnungen 
von je 40 m Stützweite erhalten. Um die Zu- 
fahrtsrampe zu beiden Seiten zur Brücke nicht zu 
lang und zu steil gestalten zu müssen, ferner mit 
Rücksicht darauf, daß in dem Kriek der Hauptsache 
nach nur Kanus, sehr selten Brandungsboote ver- 
kehren, ist die Höhe zwischen der Hochwasserlinie 
und der Unterkante der Brückenkonstruktion zu 
2 m angenommen worden, so daß sich bei Niedrig- 
wasser bei einer Fahrwassertiefe von 4,80 m 
immerhin eine Durchfahrtshöhe von 4,20 m er- 
gibt; ein Verkehr mit kleineren Motorfahrzeugen 
ist demnach ebenfalls ermöglicht. 
Die Schüttung der Zufahrtsrampen ist in Angriff 
genommen worden; sie faßt etwa 25 000 chm. 
Die Pfeilerbauten werden demnächst beginnen. 
Ebenso sind die Vorbereitungen für die Pfeiler- 
bauten an der Mombebachbrücke bei Kilometer 27 
getroffen. 
Oberbau. Das Gleismaterial für die ersten 
6 km der Bahn ist angeliefert. 
Signale. Die Telephonstangen sind bis Kilo- 
meter 10 verteilt und bis Kilometer 5 aufgestellt. 
Das Material für 25 km ist angeliefert. 
An Hochbauten sind inzwischen außer den 
im ersten Baubericht angeführten keine weiteren 
erstellt worden.
	        

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