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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Volume count:
18
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Koloniale Finanzprobleme.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

V. 176 20 
schiedene Schriften herausgegeben und auch Fach- 
ausstellungen veranlaßt. 
Viehhaltung und Dünger. 
Ein großer Unterschied zwischen dem Ackerbau 
auf Ceylon und dem in Ländern der gemäßigten 
Zone besteht darin, daß wenig Tierkraft für die 
Bearbeitung des Bodens benützt wird. Soweit 
hierzu Tierkräfte durchaus erforderlich sind, wird 
der Büffel (zum Verwechseln ähnlich mit dem 
wilden Büffel) oder das indische Rind, teilweise 
auch das kleine Zeburind verwandt. Pferde 
werden fast nur zu Menschentransporten ge- 
braucht, und hierfür findet man hauptsächlich von 
Australien importierte Tiere. Eine eigene Auf- 
äucht hat keinen guten Erfolg, denn schon in der 
zweiten Generation pflegt infolge des veränderten 
Klimas eine Degeneration einzutreten. Auch die 
Schaf= und Ziegenzucht ist sehr unbedentend. Die 
Momente, welche in den gemäßigten Zonen die 
Viehzucht für die Landwirtschaft als günstig er- 
scheinen lassen, fallen zum großen Teile in den 
Tropen fort. Während z. B. der Milchertrag 
der Kühe in den gemäßigten Zonen eine gute 
Einnahmequelle bildet, schrumpft dieser Ertrag 
hier sehr zusammen. Die Milchgabe einer Kuh 
per Tag beträgt nur etwa 9 Liter; von ebenso 
geringem Erfolge ist die Mästung. Alle Versuche, 
die mit der Einführung verschiedener Viehrassen 
gemacht wurden, schlugen fehl, auch bei den neu- 
eingeführten Rassen schrumpfte der Milchertrag 
nach einiger Zeit zusammen. Hierzu kommt, daß 
der kleine Arbeitslohn, den ein Cooly erhält, 
nicht so sehr in Rechnung zu stellen ist wie das 
große Risiko, das durch Fallen der Tiere besteht. 
Außerdem sind ja zur Futteranschaffung und Be- 
dienung für die Tiere doch immer noch Coolys 
nötig. Die Folge davon ist, daß nur da, wo 
man die Zugkraft der Tiere unbedingt haben 
muß, Vieh gehalten wird. Dies bringt aber für 
die Landwirtschaft insofern eine veränderte Lage, 
als der Dünger nicht in dem Maße produziert 
wird, wie er in den gemäßigten Zonen für die 
Hebung der Kultur zur Verwendung kommt. Die 
Plantagenbesitzer, soweit sie an Verkehrsstraßen 
liegen, bauen deshalb vielfach Stallungen auf 
eigenem Terrain an diesen Straßen und stellen 
diese Stallungen zur freien Benutzung der pas- 
sierenden Fuhrwerke, um auf diese Weise in Be- 
sitz des Düngers zu gelangen. Daneben haben 
der Verbrauch von künstlichem Dünger und die 
Gründüngung große Dimensionen angenommen. 
Plantagen. 
Der Hauptstützpunkt des ganzen Erwerbslebens 
auf Ceylon ist der mit europäischem Kapital be- 
triebene und von Europäern geleitete Plantagen- 
  
bau. Es dürfte schwer sein, zu ermitteln, wie 
groß das hierin investierte Kapital ist; denn 
außer dem Kapital einer beträchtlichen Anzahl 
von Aktiengesellschaften ist ein sehr bedentendes 
Privatkapital angelegt. Laut „Thea Planters 
Note Book“ waren 1902 in London 54 Ceylon= 
gesellschaften mit einem eingezahlten Kapital von 
4 479 809 Pfd. Sterl. (gleich 89 596 180 Mark) 
und in Colombo 47 Gesellschaften mit einem ein- 
gezahlten Kapital von 20 452 749 Rupien (gleich 
27 611 211 Mark) registriert. Das ergibt zu- 
sammen 117 Millionen Mark. Das sind aber 
nur diejenigen Pflanzungsgesellschaften, welche 
Tec allein oder Tec und andere Zwischenprodukte 
kultivieren. Die Zahl wird bedeutend größer, 
wenn man die große Anzahl von Gummi- 
Pflanzungsgesellschaften, welche besonders in den 
letzten Jahren gegründet sind, und die Gesell- 
schaften für Kokospalmenpflanzung usw. hinzu- 
rechnet. Für die Gesellschaften, die außerhalb 
Ceylons ihren Wohnsitz haben oder für Private, 
die ihre Plantagen nicht selbst verwalten, ist zur 
Bewirtschaftung außer dem Leiter der Plantage, 
dem Superintendent, noch gewöhnlich in Colombo 
ein Repräsentant tätig, der um den Verkauf der 
Produkte und um die Gelddispositionen bemüht 
ist. Er hat oft mehrere solcher Vertretungen und 
erhält für seine Tätigkeit eine Entschädigung, die 
in Prozenten vom Reingewinne ausgedrückt ist. 
Beide — Plantagenleiter und Repräsentant 
disponieren in entscheidenden Fragen zusammen. 
Durch diese Handhabung ist es wohlhabenden 
Leuten, die in Europa zu leben beabsichtigen, 
doch möglich, ihr Kapital in Ceylon zu belassen 
oder es dort neu anzulegen. Der größte Teil 
der Ceylon-Produkte geht nach London, meist in 
Konsignation, an Vermittlungshäuser und kommt 
dort zum Verkauf. 
In Colombo hat sich aber auch ein be- 
deutender Handel sowohl mit Plantagenprodukten, 
wie mit Plantagenaktien herausgebildet und eine 
große Anzahl Vermittler (Brooker) ist hierfür 
tätig. Es werden nicht nur Aktien der auf 
Ceylon bestehenden Plantagen, sondern auch 
solcher in Indien und den Straits gehandelt. 
Ebenso kommt ein großer Teil der Ceylon-Pro- 
dukte dort zum Verkauf, besonders Kokospalmen= 
produkte, Zimmt und Tee, letzterer vermittels 
Auktionen, um nicht über England, sondern direkt: 
in die Konsumländer verschifft zu werden. 
Indien. 
Über die weiten Strecken des gesamten Indiens, 
das — vom 7. bis 40. Breitengrade — neben 
dem britischen Besitze eine große Anzahl von Ein- 
geborenen-Staaten umfaßt, bin ich naturgemäß 
nicht in der Lage eingehend zu berichten, da die
	        

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