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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Volume count:
18
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

408 20 
nannte einen Sendling Namens Monlai-Idriß 
nach Adrar. Dieser gab sich als Scherif und 
als Verwandter des Sultans von Marokko aus, 
stellte sich auch als von diesem gesandt vor und legte 
sich die Würde eines Kaid bei, während doch die 
Emire von Adrar seit langen Jahren mit uns 
Berträge geschlossen und sich unserem Schutze 
anvertraut hatten. 
Monlal-Idriß trieb sehr tätig Propaganda 
gegen unsere Verwaltung, und es gelang ihm, 
eine Anzahl Andersgläubiger der Idaualh, der 
Trarza und der Brakna, welche sich seit unserer 
Festsetzung in Mauretanien nach Adrar zurück- 
gezogen hatten, auf seine Seite zu bringen. Zu 
ihm gesellten sich dann noch einige Bou-Sba, die 
immer auf eine Gelegenheit zum Rauben lauern, 
ferner noch einige Meschdouf und Laghlal, mit 
welchen er dann Ende September eine Harka 
bildete, um an deren Spitze gegen Tagant zu 
ziehen. Ende Oktober kam er vor die Feste 
Coppolani und richtete an den Kommandanten 
die Anfforderung, Tagant zu räumen. Eine 
durch den Hauptmann Tissot gegen ihn ausge- 
sandte Aufklärungspatrouille wurde überrumpelt 
und wir hatten dabei den Verlust von zwei 
Offizieren, die Herren de Franssu und Andrieux, 
zwei Unteroffizieren, der Sergeanten Fleurette 
und Philippe, und einiger Schützen zu beklagen. 
Infolge dieses unerwarteten Erfolges ging alles, 
was es an Räubern in der Gegend gab, 
öu den Banden des Mounlai-Idriß über, 
und der Posten Tidjikia wurde belagert. Er 
wurde am 17. November angegriffen. Der 
Angriff aber wurde enutschieden zurückgewiesen 
und der Feind in die Flucht geschlagen, nachdem 
er 70 Tote am Platze gelassen hatte. Unterdessen 
war in Saint-Louis rasch eine Hilfstruppe aus- 
gerüstet worden, welche unter der Führung des 
Oberstleutnants Michard am 2. Dezember Tidjikja 
glücklich erreichte. Bei seiner Annäherung hatten 
sich übrigens die Banden des Moulai-Idriß zu- 
rückgezogen, wobei sie sich wieder nordwärts nach 
Rachid, ungefähr 30 km von der Feste Coppolani, 
wandten. Man hat unnn allen Grund, anzu- 
nehmen, daß es den Streitkräften, die dem Oberst- 
leutnant Michard zur Verfügung stehen, gelingen 
wird, Tagant bald ganz von den Aufständischen, 
die uns der Scheich Ma-el-Ainin, im Namen und 
unter der angeblichen Obrigkeit des Sultans von 
Marokko, auf den Hals gehetzt hat, zu säubern. 
So schmerzlich auch die Ereignisse infolge des 
Todes unserer Offiziere und Unteroffiziere sein 
mögen, so ist doch zu bedenken, daß es sich nur 
um zwei Fälle von Rebellion handelt, die an 
unserer äußersten Grenze und dazu noch in 
Gegenden, in welchen wir noch recht wenig 
Tätigkeit entfaltet hatten, Platz gegriffen haben. 
Es ist aber von Wichtigkeit, die Beobachtung zu 
  
machen, daß sie im übrigen keine Rückwirlung 
auf die islamitische Bevölkerung, die schon länger 
unter unserer Herrschaft ist, ausgeübt haben. 
Wenngleich diese Ereignisse untereinander 
keinen tatsächlichen Zusammenhang haben, so ver- 
dienen sie doch in einem Punkte unsere Aufmerk- 
samkeit. Sie geben ebenso wie die Zwischenfälle, 
welche sich in den letzten Jahren in den ver- 
schiedenen islamitischen Ländern im afrrikanischen 
Süden, in Agypten, in Tripolitanien und in 
Marokko ereignet haben, und wie die Ereignisse, 
welche sich im verflossenen Jahre in Banamba 
und in Bondonkon entwickelt haben, Zeugnis für 
eine seit etwa zwei Jahren in der islamitischen 
Welt stattfindende Gärung. Es würde auch zu 
weit führen, an dieser Stelle ihren Ursachen in 
einer Richtung nachzugehen, welche mehr in das 
Gebiet der europäischen als derjenigen der Lokal- 
politik gehört. Diese Bewegung muß im Ange 
behalten werden. Zu dem Zwecke hat der Gon- 
verneur Roume seinen Untergouverneuren auf- 
getragen, die fremden Marabuts aufs strengste zu 
beobachten und nur den Tolbas, welche zu Mok- 
kadem gehören, und den Sekten, die für unsere 
Sache gewonnen sind, das Umherziehen zu er- 
lauben. Er läßt ferner gegenwärtig durch den 
Administrateur Arnand eine große Umfrage über 
die Lage des Islams in Französisch-Westafrika 
veranstalten und hat sich eutschlossen, bei dem 
Gencralgouvernement eine besondere Abteilung zu 
schaffen, welche die Ermittlungen über den Islam 
äu ordnen und die an alle Punkte des Landes 
ergehenden Befehle gleichmäßig zu gestalten hat. 
Es ist in der Tat sehr wichtig, daß wir in 
Französisch-Westafrika eine zielbewußte 
islamitische Politik treiben, die den Glanben 
der einzelnen Stämme achtet, die ihn aber auch 
in Bahnen lenkt zum Nutzen des Fortschrits und 
der abendländischen Zivilisation und ihn mithelfen 
läßt an der Ausdehnung und Größe Frankreichs. 
Übereinkunft zwischen Frankreich und Groß- 
britannien, betreffend die Neu-Hebriden. 
Eine zwischen Frankreich und Großbritannien 
unterm 27. Februar 1906 abgeschlossene Über- 
einkunft hat das nachstehende, von den beider- 
seitigen Bevollmächtigten am 27. Februar 1906 
unterzeichnete Protokoll, betreffend die Neu- 
Hebriden, bestätigt: 
PDrotokoll. 
usw. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Artikel 1. 
Gemeinsame Verwaltung. 
1. Die Inselgruppe der Neu-Hebriden, ein- 
schließlich der Banks= und Torres-Inseln, soll ein
	        

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