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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Volume count:
18
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 13.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kolonial-Wirtschaftliches.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

S# 
tlicher Ratgeber für Deutsch-Südwestafrika. 
Der amtliche Ratgeber für Deutsch-Süd- 
westafrika, der den Zweck verfolgt, solchen Per- 
sonen, die sich in dem genannten Schutzgebiet 
niederzulassen gedenken, mit Auskunft über die 
Ansiedlungsverhältnisse zu versehen, ist nun- 
mehr im Druck fertiggestellt und im Verlage von 
Dietrich Reimer (Ernst Vohsen) erschienen. Er 
ist durch den Buchhandel zum Preise von 1 Mark 
zu beziehen. Ihm sind 31 auf das Schutzgebiet 
bezügliche Bilder, eine Gesamtansicht von Windhuk 
und eine farbige Karte beigegeben. Im Hinblick 
auf diese Ausstattung war der billige Bezugs- 
preis nur durch einen staatlichen Zuschuß zu 
ermöglichen. Das 107 Seiten umfassende Buch 
enthält in seinem ersten Kapitel eine gedrängte 
Beschreibung des Landes, um den Aus- 
wanderungslustigen ein Bild von der Beschaffen- 
heit des Schutzgebiets zu geben. Das zweite 
Kapitel verbreitet sich über die Ansiedlungsver- 
hältnisse, wobei der Farmwirtschaft in eingehender 
Weise gedacht wird. Es enthält Mitteilungen 
über den Erwerb fiskalischen Farmlandes, über 
die Zeit des Eintreffens im Schutzgebiet, die Mit- 
nahme von Wirtschaftsgegenständen, über die 
Transportmittel, Arbeiterfrage, Mitnahme von 
Proviant, Handwerkszeng und Hausrat aus der 
Heimat. Dabei wird in einem besonderen Ab- 
schnitte der Viehwirtschaft gedacht und das auf 
Kleinvieh, Rindvieh, Pferde und Straußenzucht 
Bezügliche mitgeteilt. Das letzte Kapitel gibt 
eine kurze Ubersicht über die Schutzgebietsver- 
waltung. Als Anlagen sind dem Ratgeber bei- 
gefügt: 
Die Bestimmungen für Gewährung staat- 
licher Ansiedlungsbeihilfen, 
die Bestimmungen, betreffend Verwaltung 
fiskalischen Farmlandes, 
ein Plan für den Hausbau, 
eine Liste der notwendigsten Baumaterialien 
und Sämereien, 
eine Aufstellung des für eine Familie nöti- 
gen Jahresproviants, 
ein Verzeichnis des zur Mituuhme geeigne- 
ten Handwerkzeugs, Geräts und dergl., 
die Bestimmungen für Gewährung von Prä- 
mien zur Umzäunung von Farmen und 
Heimstätten, 
sowie ein Verzeichnis der auf Südwestafrika 
bezüglichen Literatur, Karten und Zeich- 
nungen. 
Da der Ratgeber nur in Kürze das für den 
Ansiedler Wissenswerte geben kann, wird behufs 
eingehender Information auf das Studium der 
Literatur nicht verzichtet werden können. Eine 
gute Ubersicht über diese gibt die Zusammen- 
629 
  
— 
stellung, in der auch die Bezugspreise angegeben 
werden. Die in fünf Farben ausgeführte Über- 
sichtskarte enthält alle wichtigen Ortschaften, ebenso 
sind auch die Eisenbahnlinien eingezeichnet. Des 
weiteren ergibt die Karte ein anschauliches Bild 
über die Land= und Bergwerksgebiete der Gesell- 
schaften. 
Deutscher Sprachunterricht für SEingeborene. 
Die zur Verbreitung der deutschen Sprache 
unter den Eingeborenen durch Pfarrer Anz seit 
1901 entfaltete Tätigkeit hat durch seinen im 
August 1903 erfolgten Urlaubsantritt und den 
Ausbruch der Unruhen eine fast 1 1/2jährige Unter- 
brechung erlitten. 
Seit Jannar 1905 hat der genannte Geistliche 
den Einzelunterricht wieder ausgenommen. Der 
Unterricht, welcher durchschnittlich eine Besucher- 
zahl von zehn bis zwölf Eingeborenen aufweist, 
wird zur Zeit in fünf Wochenstunden von 2 bis 
3 Uhr nachmittags erteilt. 
Die Erfolge im Lesen, Schreiben und Deutsch- 
sprechen sind trotz des vielfach lückenhaften Be- 
suches als befriedigend zu bezeichnen. 
Blaugrunduntersuchungen im Bezirk Glbeon. 
Einem unter dem 6. Juni d. Js. erstatteten 
Berichte der Gibeon-Schürf= und Handels- 
gesellschaft, die sich mit der Untersuchung der 
Diamantmuttergesteinslager im Bezirk Gibeon be- 
faßt, entnehmen wir folgende Mitteilungen: „Die 
Arbeiten im Schutzgebiet sind am 2. April auf- 
genommen worden. Fünfzig vom Gouvernement 
überlassene Herero-Familien sind glücklich nach 
Gibeon überführt; die Leute arbeiten sich all- 
mählich gut ein. 
Zunächst wurden zwei Blaugrundstellen in 
Angriff genommen. Die eine in Gibeon und 
als zweite die Freistatt-Blaugrundstelle (zwei 
Kilometer nördlich von Gibeon). Auf jeder Blau- 
grundstelle ist eine Abteilung unter sachverstäu- 
diger europäischer Leitung gebildet, so daß stets 
zwei Blaugrundstellen zu gleicher Zeit untersucht 
werden. 
Aus den praktischen Erfahrungen, die Dr. 
Hartmann in Südafrika sammeln konnte, ergab 
sich, daß die Untersuchungen der Blaugrundstellen 
einfacher und schneller durchzuführen sind, als 
ursprünglich angenommen worden ist. Ende April 
waren auf der Gibeon-Blaugrundstelle 27 Schächte 
von etwa zweieinhalb bis drei Meter Tiefe ab-
	        

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