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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
18
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 15.
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Togo.
  • Kolonial-Wirtschaftliches.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 134 
ordentlich mißtrauisch, was nach einem drei- 
jährigen erbitterten Kampfe nicht zu verwundern 
war. Oberst v. Deimling sicherte ihnen Leben 
und Freiheit zu, ein Zugeständnis, ohne das sie 
nach den zuverlässigen Feststellungen der Missionare 
zum Kampf auf Leben und Tod entschlossen 
waren. Nur ihre Unterwerfung unter die deutsche 
Herrschaft und die Abgabe von Waffen und 
Munition wurden gefordert. Es war klar, daß 
diese Bedingungen einem der Jagd mit Leib und 
Seele so ergebenen, alteingesessenen Stamme wie 
den Bondels, die mit außerordentlicher Zähigkeit 
an ihrem Grund und Boden festhielten, besonders 
hart erscheinen mußten, und die Verhandlungen 
waren mehr als einmal dem Scheitern nahe. 
Zunächst erklärte der Kapitän, daß er über die 
Waffenabgabe ohne Zustimmung Joseph Christians 
und anderer Großleute nicht entscheiden könne; 
deren Eintreffen verzögerte sich indes trotz der 
Absendung von Boten von Tag zu Tag. Ver- 
suche, die anwesenden Bondels zu Sonderver- 
handlungen zu veranlassen, scheiterten. So mußte 
Pater Malinowski Mitte November in die Oranje- 
Berge entsandt werden, um persönlich die Groß- 
leute aufzusuchen. Nachdem es ihm bis zum 
9. Dezember nicht gelungen war, mit den auf 
englischem Gebiet sitzenden Großleuten Verbindung 
zu bekommen, mußte auch er unverrichteter Dinge 
nach Ukamas zurückkehren. 
Oberstleutnant v. Estorff wurde nunmehr be- 
anftragt, ohne das Eintreffen der Großleute ab- 
zuwarten, die endgültigen Verhandlungen einzu- 
leiten. Zu diesen traf Johannes Christian mit 
den bisher anwesenden Großleuten am 21. De- 
zember in Ukamas ein. 
Über die näheren Vorgänge während der 
Verhandlungen schreibt der an diesen verdienstvoll 
beteiligte Generalstabsoffizier beim Kommando des 
Südens, Hauptmann v. Hagen: „Ich war ständig 
zwischen Ukamas und Heirachabis unterwegs, um 
zu vermitteln. Mitunter waren die Verhand- 
lungen recht schwierig und erregt; es gehörte eine 
Riesengeduld dazu, den Bondels immer wieder 
alle möglichen Bedenken auszureden. Am 21. De- 
zember ritt ich zur letzten Verhandlung hinüber 
und hatte ihnen hierbei zu eröffnen, daß nun die 
Vorverhandlungen abgeschlossen und die end- 
gültige Verhandlung am 22. in Ukamas statt- 
finden müsse. Wirklich kam Johannes mit fünf 
Großleuten zu uns. Oberstleutnant v. Estorff 
führte die Unterhandlungen persönlich mit hervor- 
ragender Ruhe und großem Geschick. Seine 
Kenntnis der Eingeborenen, das hohe Ansehen, 
das er auch bei ihnen genoß, kam der deutschen 
Sache hierbei in hervorragendem Maße zustatten. 
  
# 
Am 22. abends gab der Kapitän die Waffen= 
abgabe endlich zu, dagegen sträubte er sich gegen 
eine Ansiedlung bei Keetmanshoop. Oberst- 
leutnant v. Estorff gab Bedenkzeit bis zum 23. 
Aber auch an diesem Tage blieben die Bondels 
bei ihrer Weigerung hinsichtlich der Ansiedlung 
bei Keetmanshoop. Von ihrem angestammten 
Grund und Boden wollten sie sich unter keiner 
Bedingung verpflanzen lassen, sondern eher bis 
zum letzten Atemzuge kämpfen und bis auf den 
letzten Mann zugrunde gehen. Oberstleutnant 
v. Estorff stand also vor der Frage: Sollte er 
nachgeben oder auf der Ansiedlung bei Keet- 
manshoop bestehen bleiben? In diesem Falle 
war die Beendigung des Krieges auf unabsehbare 
Zeit hinausgerückt. Dafür erschien ihm der Streit- 
punkt zu unbedentend; da er auf eine Aufrage 
vom Obersten v. Deimling die Weisung erhielt, 
an dieser Frage die Verhandlungen nicht 
scheitern zu lassen, gab er nach und der Vertrag 
wurde von uns und den Bondels unterschrieben.“ 
Noch am selben Abend begab sich Hauptmann 
v. Hagen nach Heirachabis, um die abzugebenden 
Waffen in Empfang zu nehmen. In der Tat 
gaben die Bondels, ohne irgendwelche Schwierig- 
keiten zu machen, 85 Gewehre ab, fünf mehr, als 
nach deutscher Schätzung in ihren Händen sein 
mußten. Sie waren also entschlossen, den Vertrag 
ehrlich zu halten. 
Der Orlog war zu Ende. Am Abend 
konnte Pater Malinowski, der sich um die Sache 
des Friedens so hohe Verdienste erworben hatte, 
Sieger und Besiegte zu gemeinsamem Gottesdienst 
in der Kirche von Heirachabis vereinigen, und 
am folgenden Tage feierten die Deutschen des 
südlichen Namalandes seit drei Jahren zum ersten 
Male das Weihnachtsfest im Frieden. 
„Am Abend“, so heißt es in dem Briefe des 
Hauptmanns v. Hagen, der die Waffen der Ein- 
geborenen in Heirachabis in Empfang genommen 
hatte, „hielt Pater Malinowski in der kleinen 
Missionskirche einen Gottesdienst ab; da saßen 
alle die Bondels friedlich in der Kirche, nachdem 
sie drei Jahre lang Orlog gemacht hatten. Der 
Pater sprach sehr schön über das gelungene 
Friedenswerk. Mir persönlich war es ein merk- 
würdiges Gefühl, mit all diesen Leuten, die drei 
Jahre gegen uns gekämpft und manchen lieben 
Kameraden niedergeschossen hatten, zusammen in 
der Kirche zu sitzen. 
Während des Gottesdienstes hatte ich unauf- 
fällig alle abgelieferten Gewehre auf eine Karre 
laden lassen und fuhr abends nach Ukamas zurück.
	        

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