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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Volume count:
18
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Die deutsche Marine-Expedition 1907/09.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt" Nr. 16. XVIII. Jahrgang. Die evangelischen Missionen in den deutschen Schutzgebieten.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G V97 2 
deutet wird. Da draußen herrscht noch volles 
Leben, aber um das zu bergen, dürfen wir uns 
nicht darauf beschränken, von irgend woher 
ethnographische Gegenstände zu kaufen und unsere 
Museumsschränke immer mehr anzufüllen. Ge- 
lehrte müssen hinausgehen und an Ort und 
Stelle die Schäte heben, die dort, und zwar 
gerade in unserem Schutzgebiete, in reichster 
Fülle zutage liogen. Die deutsche Arbeit steht 
weit Surück hinter dem, was zum Beispiel die 
Engländer in Britisch-Neuguinen und die Ameri- 
kaner bei den Indianern geleistet haben, und 
die Gefahr ist nahe, daß die Nachwelt schwere 
und leider berechtigte Vorwürfe gegen uns er- 
heben wird. Mögen diese Worte das Ihrige 
dazu beitragen, die Aufmerksamkeit der Behörden 
und reicher Freunde der Wissenschaft von neuem 
darauf hinzuweisen, daß im Bismarck-Archipel 
noch eine Fülle idealer Aufgaben der Lösung 
harrt, und daß wir zugleich mit der Besitzer- 
greifung jenes Gebietes der Zukunft gegenüber 
eine nationale Ehrenschuld übernommen 
haben, die rasch eingelöst werden muß, wenn sie 
nicht auf immer verfallen soll.“ 
Die Vorbedingungen für das Gelingen des 
aus ähnlichen Erwägungen entsprungenen Planes 
der Generalverwaltung der Königlich Preußischen 
Museen scheinen dank dem Entgegenkommen der 
maßgebenden Persönlichkeiten gegeben zu sein. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts hat 
das Unternehmen dem Wohlwollen des Gou- 
verneurs von Deutsch-Neuguinea empfohlen und 
ihn angewiesen, der Marine-Expedition, soweit 
es ohne llberschreitung der verfügbaren Mittel 
möglich ist, Unterstützung zuteil werden zu lassen, 
da ins einzelne gehende Vereinbarungen mit 
dem Gouvernement wegen der Kürze der ver- 
  
fügbaren Zeit bei der weiten Entfernung des 
Schutzgebietes nicht mehr möglich waren. Bei 
dem nicht bloß in wissenschaftlichen Kreisen be- 
kannten Interesse, mit dem der Govuverneur 
Dr. Hahl sich selbst der Erforschung des ihm 
unterstehenden Gebietes widmet, ist die amtliche 
Empfehlung an ihn als eine hervorragende 
Förderung der Expedition zu betrachten. Die 
Direktion des Norddeutschen Lloyd in Bremen 
hat der Expedition Ermäßigung auf allen 
Fahrten und auf die Gepäckbeförderung gewährt. 
Das gleiche hat die Neuguinea-Kompagnie zu- 
gesichert und außerdem die Erlaubnis erteilt, die 
Niederlassungen der Kompagnie als Stützpunkte 
für ihre Tätigkeit zu benutzen. Das Reichs- 
Marine-Amt selst hat dem Kommando des Ver- 
messungsschiffes „Planet" den Auftrag erteilt, 
der Expedition jedwede Ulkerstützung zuteil werden 
zu lassen, soweit es sich nur irgendwie mit dem 
Bermessungsdienst vereinigen läßt, insbesondere 
die Expedition nach dem Hauptarbeitsgebiet zu 
bringen und dieses viermal im Jahre aufszusuchen. 
Mit der Anfang 1908 von der Landeskund- 
lichen Kommission zur Erforschung der deutschen 
Kolonien zu entsendenden Südsee-Expedition sind 
Vereinbarungen getroffen, wonach sich die For- 
schungsergebnisse beider Unternehmen gegenseitig 
ergänzen werden. 
Über die Arbeiten der Marine-Expedition 
wird in der „Marine-Rundschau“ von Anfang 
nächsten Jahres ab fortlaufend berichtet werden. 
Nachdem das Preußische Kultusministerium und 
die beteiligten Reichsbehörden sich im Interesse 
der ethnographischen Forschung zu gemeinsamem 
Handeln vereinigt haben, gelingt es hoffentlich, 
durch die geplante friedliche Eroberung der 
Wissenschaft reiches Neuland zu erschließen. 
Uachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Kamerun. 
Gesunddeitsverhältnisse im Schutzgeblet. 
In dem „Tag= und Anzeigeblatt für 
Kempten und das Allgän“ vom 9. April 1907 
Nr. 80 sind auf Grund eines Privatbriefes aus 
Kamerun ungünstige Nachrichten enthalten über 
den Gesundheitszustand in Kamerun; außerdem 
bringt die „Frankfurter Zeitung“ in ihrer Nr. 123 
vom 4. Mai 1907 folgende Auslassung: 
„Nach mehreren aus Kamerun unlängst ein- 
getroffenen Privatbriefen herrscht dort in letzter 
Zeit unter den Europäern große Sterblichkeit, 
namentlich infolge des Schwarzwasserfiebers.“ 
  
Diese Mitteilung ist in verschiedene Tages- 
zeitungen übergegangen. 
Nach einem aus Kamerun eingegangenen 
amtlichen Bericht vom 26. Juni 1907 ist in dem 
genannten Schußgebiet in letzter Zeit nirgends 
eine gehäufte Schwarzwassermorbidität, geschweige 
eine Mortalität beobachtet worden. Im Gegen- 
teil ist der Gesundheitszustand ein sehr günstiger. 
So beherbergte das Europäer-Krankenhaus in 
Duala einige Zeit hindurch überhaupt keine 
Patienten und hatte Ende Juni d. Is. nur 
einen aus dem Hinterlande stammenden Kranken.
	        

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