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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Volume count:
18
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Die deutsche Marine-Expedition 1907/09.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt" Nr. 16. XVIII. Jahrgang. Die evangelischen Missionen in den deutschen Schutzgebieten.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 800 20 
Gesamtüberblick. 
Die Arbeiten an der Manenguba-Bahn sind 
bis jetzt in befriedigender Weise vorgeschritten; es 
ist zu hoffen, daß, nachdem die Arbeitskolonnen 
völlig mit der Arbeit des Bahnbaues vertraut 
geworden sind, der Ban einen ungestörten raschen 
Fortgang nehmen wird. 
  
Cehrwerkstätten für Eingeborene. 
Ein Beispiel für die Erziehung der ein- 
geborenen Bevölkerung zur Arbeit — und zwar 
zu einer Arbeit, die sich über das Nivean der 
gewöhnlichen Tagelöhnerarbeit beträchtlich erhebt 
— liefert die Statistik, welche über die Frequenz 
der Lehrwerkstätten des Schutzgebiets geführt 
wird. Wie wir einem Bericht des Kaiserlichen 
Gouvernements entnehmen, hat sich innerhalb 
eines Zeitraums von zwei Jahren die Gesamt- 
zahl der eingeborenen Lehrlinge von 92 auf 
138 erhöht. Nach den Arten ihres Handwerks 
scheiden sich diese 138 Lehrlinge in 24 Maurer, 
43 Zimmerleute, 41 Tischler und 30 Schlosser 
und Schmiede. Eine unmittelbare Wirkung 
dieser Zunahme zeigt sich darin, daß bereits eine 
Entlastung der für die Schutzgebietsverwaltung 
erforderlichen Mobiliarbestellung eingetreten ist, 
weil die Verwaltung ihre Bedürfnisse zum großen 
Teil aus den Erzengnissen der Eingeborenen- 
Tischlerarbeit deckt. Ein Bild von den Leistungen 
dieser Arbeit geben die in der Deutschen Armee-, 
Marine= und Kolonialausstellung gezeigten Möbel. 
r*&*2Wl 
Deutsch-Südwestafrika. 
Von der Südbahn. 
Zur Fortführung der Eisenbahn Lüderitz- 
bucht—Kubub nach Keetmanshoop ist im Etat 
für 1906 die erste und im Etat für 1907 die 
zweite Baurate bewilligt worden, während die 
dritte, die Schlußrate, für 1908 vorgesehen ist. 
Die beiden ersten Raten entsprechen den Bau- 
kosten des Stückes Ans—Feldschuhhorn, die 
Schlußrate denen des Stückes Feldschuhhorn — 
Keetmanshoop. 
Der Bau des ersteren Stückes ist durch Ver- 
trag vom 20. Februar und 12. März 1907 der 
Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Betriebs- 
gesellschaft zu Berlin übertragen worden. 
Wie den gesetzgebenden Körperschaften in den 
Etatserläuterungen zur Forderung der zweiten 
Baurate mitgeteilt worden ist, konnte die Absicht, 
zwecks Vermeidung weiterer Kosten für Ochsen- 
und Maultiertransporte mit der Gleisspitze so 
  
schnell wie möglich an den Endpunkt der Bahn 
zu gelangen, nur dann erreicht werden, wenn 
mit der Baufirma, noch im Laufe dieses Sommers 
die Vereinbarung über den Restbau getroffen 
wurde. 
In übereinstimmung hiermit hat nunmehr 
der südwestafrikanische Landesfiskus unter dem 
25. und 27. Juli d. Is. zum Vertrage über 
den Bau des Stückes Aus—Feldschuhhorn 
der Lüderitzbahn mit der Generalunternehmerin 
dieser Strecke, der Deutschen Kolonial-Eisenbahn- 
Bau= und Betriebsgesellschaft zu Berlin, einen 
Zusatzvertrag abgeschlossen, durch den der Bau- 
der Endstrecke Feldschuhhorn —Keetmans- 
hoop in das Abkommen einbezogen wird. 
Danach soll die Bahn in ihrer ganzen Länge 
spätestens am 23. November 1908 betriebsfähig 
sein. Für jeden Tag der früheren oder späteren 
Erreichung dieses Ziels erhält oder zahlt die 
Baufirma 3000 Mk. Schon vor der Gesamt- 
eröffnung der Bahn werden die einzelnen Teil- 
strecken alsbald nach ihrer betriebsfähigen Her- 
stellung so weit dem Verkehr übergeben, daß sie 
die jetzigen Fuhrparkkolonnen ersetzen. 
Zur Innehaltung dieses Programms ist es 
nötig, stellenweise statt der endgültigen Bamwerke 
Provisorien auszuführen; deren Auswechselung 
soll erst nach der Eröffnung der Bahn geschehen 
und nebst der vollständigen Ausstattung der Linie 
so früh beendet sein, daß die Hauptabnahme aller 
Anlagen am 30. September 1909 erfolgen kann. 
Mit dem 1. Oktober 1909 wird demnach 
voraussichtlich der regelmäßige Betrieb beginnen. 
Neben den bisher genannten Leistungen liegt 
der Firma noch ob, die schon fertige, ebenfalls 
von ihr gebaute Vorstrecke Lüderitzbucht— 
Aus bis zum 30. September 1909 zu betreiben. 
An Vergütung für ihre vertragsmäßigen 
Leistungen und Lieferungen erhält die Firma als 
Ersatz ihrer Verwaltungskosten 850 000 Mk., 
ferner den Ersatz der übrigen Selbstkosten bis 
zur Höhe von 17 860 000 Mk. und schließlich 
als Gewinn 1 540 000 Mk., vermehrt um ein 
Zehntel des Betrages, um den die vorstehend er- 
wähnten Selbstkosten unter 17 860 000 Mk. 
bleiben, insgesamt jedoch nicht über 2 000 000 Mk. 
Auf diese Vergütung empfängt die Firma 
während der Banzeit bestimmte Abschlags- 
zahlungen bis zur Gesamthöhe von 90 v. H. 
ihrer normalen Forderung, die sich als Summe 
der unter a bis c genannten Beträge zu 2011 
Millionen Mark berechnet, indes nur unter der 
Voraussetzung der rechtzeitigen Bereitstellung der 
Mittel durch den Etat. Dieser Vorbehalt trägt 
dem Umstande Rechnung, daß die Schlußrate des 
Bankapitals erst im Etat für 1908 beantragt 
werden soll.
	        

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