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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1909
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
20
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 13.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Samoa.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G 634 20 
Am gewölbten Durchlaß in Kilometer 44,4 
(2 m lichte Weite) sind die Widerlagskörper bis 
zum Gewölbeansatz hochgeführt. Sie sind aus 
Bruchsteinmauerwerk hergestellt. Das Steinmaterial 
ist einem nahe der Baustelle gelegenen Gneisfelsen 
entnommen. 
In Kilometer 46,0 (Durchlaß von 2#m lichter 
Weite) sind mittlerweile die Baugruben in vollem 
Umfange ausgehoben. Mit dem Bruchsteinmauer- 
werk der Widerlager ist begonnen. Wie bei Kilo- 
meter 44,4 und wie später bei Kilometer 46,5, 
47,0 usw. ist auch hier die Gewinnung des er- 
forderlichen Steinmaterials äußerst günstig. We- 
nige hundert Meter von den Baustellen entfernte 
Gneisfelsen liefern das beste und härteste Material, 
das durch Sprengen gelöst und auf den Köpfen 
von Trägern auf verhältnismäßig geringe Ent- 
fernung zur Verwendungsstelle geschafft wird. 
An dem gewölbten Durchlaß in Kilometer 47,5 
(2 m lichte Weite) ist das nördliche Widerlager 
bis zum Gewölbeansatz hochgemauert. Mit dem 
südlichen ist begonnen. Wie bei allen bis jetzt 
fertiggestellten gewölbten Brücken wird auch hier 
das eigentliche Gewölbe aus Beton hergestellt 
werden. 
Die Ausschachtung der Baugruben für die 
Lilibrücke in Kilometer 51,2 ist wieder in An- 
griff genommen. 
Des weiteren sind die Baugruben für die 
Fundamente der Kunibrücke in Kilometer 55,3 
annähernd fertiggestellt, so daß mit dem Funda- 
mentmauerwerk begonnen werden kann. 
Die Arbeiten an den Brücken in Kilometer 46,5, 
49,7 und 54,5 werden im Laufe des Monats 
Mai aufgenommen werden, ebenso die an den 
dann folgenden Bauwerken in Kilometer 58,3, 
58,6 und 59,5. 
Die Erdarbeiten an der Schiokorrektion 
sind im Monat April nicht in dem erhofften Um- 
fange vorwärts gegangen. Durch Regenfälle im 
nördlicheren Aufnahmegebiet des Flusses stieg das 
Wasser im Bereiche der Korrektion gegen Mitte 
des Monats plötzlich um etwa 2½ m, so daß 
sämtliche Erdarbeiten an der Flußkorrektion plötz- 
lich eingestellt werden mußten. Gegen Ende des 
Monats ging das Wasser wieder so weit zurück, 
daß die Korrektionsarbeiten wieder aufgenommen 
werden konnten. 
Von den Ende März beim Bahnbau beschäf- 
tigten 2608 Pflichtarbeitern kamen im Monat 
April 100 Akpossoleute, 200 Kabures und 200 
Mangus, also zusammen 500 Leute aus den 
Hinterlandbezirken, nach Ablaufihrer sechsmonatigen 
Vertragszeit zur Entlassung, so daß unter Zu- 
rechnung der im Laufe des Monats April hinzu- 
  
gekommenen 293 Mangus Ende April 2101 Pflicht- 
arbeiter beschäftigt wurden. Von den außer diesen 
Pflichtarbeitern noch beschäftigten 345 freiwilligen 
Arbeitern stammen 147 (also 42,6 v. H.) aus dem 
Bezirk Lome-Land, 47 (13,6 v. H.) aus Misa- 
höhe, 69 (20 v. H.) aus Anecho, 37 (10,7 v. O.) 
aus Atakpame, 1 (0,3 v. H.) aus Mangu, 27 
(7,8 v. H.) aus Sokode, 10 (2,9 v. H.) aus eng- 
lischen, 3 (0,9 v. H.) aus französischen und 4 
(1,2 v.H.) aus anderen Gebieten. Das Verhalten 
aller Arbeiter gab zu Klagen keinen Anlaß. Die 
Zahl der Vorleute hat sich nicht geändert. Die 
Versorgung der Mannschaften mit Lebensmitteln 
und Wasser machte keine Schwierigkeiten. 
Der Gesundheitszustand der Angestellten 
und Arbeiter war im allgemeinen gut. 
Es kamen Unglücksfälle 
Natur vor. 
zwei harmloser 
Todesfälle ereigneten sich im Laufe des Be- 
richtsmonats zwei. Ein Arbeiter starb an Schrumvf- 
niere und Herzschwäche, einer ertrank aus eigenem 
Verschulden im Schio. 
Aufforstungen in Nordtogo.’) 
Eine mehrmonatige Reise nach den Be- 
zirken Sokode — Bassari und Mangu — 
Jendi wurde von Forstassessor Metzger-Lome 
im Auftrage des Gouvernements unternommen. 
Der Zweck dieser Reise bestand darin, einerseits 
die gegebenen Vegetationsverhältnisse zu studieren, 
anderseits zu untersuchen, ob auch das Hinterland 
Togos Ortlichkeiten besitzt, welche eine Auf- 
forstung erwünscht, möglich und lohnend er- 
scheinen lassen. In seinem eingehenden Reise- 
berichte („Amtsblatt für Togo“ 1909, Nr. 22, 
S. 119 ff.) kommt der genaunte Forstmann zu 
folgendem Ergebnis: „Nach den vorliegenden 
Verhältnissen bedarf der Norden des Schutzgebietes 
der Schaffung von Wald ebenso dringend wie 
der Süden. Sowohl auf Grund der vorgefun- 
denen natürlichen Vegetationsverhältnisse als auch 
dank der von den beiden Stationen Sokode — 
Bassari und Sansane—Mangu bereits ausgeführten 
Kulturversuche darf mit ziemlicher Sicherheit an- 
genommen werden, daß Aufforstungen größeren 
Stiles gelingen werden.“ 
  
— 
*) Agl. auch „D. Kol. Bl.“ 1903. S. 22 ffl., 1103 fl.
	        

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