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Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

law_collection

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
Document type:
law_collection
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen_heft_12
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12
Volume count:
12
Publisher:
Verlag des Deutsche Reichsgesetzbuch für Industrie, Handel u. Gewerbe
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Preußen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Ministerialerlaß, betreffend Lebensmittelkarte für Binnenschiffer.
Volume count:
14
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Nahrungsmittelversorgung. Allgemeine Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung und Preisregelung.
  • Ein- und Durchfuhrregelung.
  • Menschliche Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs.
  • Menschliche Lebensmittel tierischen Ursprungs.
  • Futtermittel.
  • Sonstige Versorgung des Wirtschaftslebens.
  • Finanzielle Maßnahmen.
  • Sicherstellung des Kriegsbedarfs.
  • Verkehrswesen.
  • Zölle und Steuern.
  • Schutz der Schuldner und Rechtsschutz.
  • Arbeiter- und Angestelltenversicherung.
  • Beschlagnahmen, Bestandserhebung, Höchstpreise usw.
  • Hilfsdienstpflichtgesetz.
  • Organisation des Kriegsamts, der Kriegsamtsstellen usw.
  • Aus- und Durchfuhrverbote.
  • Verschiedene Maßnahmen.
  • Kriegswohlfahrtspflege.
  • Preußen.
  • Ministerialerlaß, betreffend Beauftragte der Preisprüfungsstellen. (1)
  • Ausführungsanweisung zur Verordnung über Hülsenfrüchte vom 29. Juni 1916. (2)
  • Anordnung der Landeszentralbehörden betreffend Errichtung eines Landeszuckeramts. (3)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Rüben. (4)
  • Ministerialerlaß, betreffend Einfuhr von Käse. (5)
  • Ausführungsanweisung zur Bekanntmachung über die Einfuhr von frischen Fischen vom 13. November 1916. (6)
  • Ministerialerlaß, betreffend Verkehr mit Speisegelatine. (7)
  • Anordnung der Landeszentralbehörden, betreffend Verkehr mit lebendem Vieh. (8)
  • Anordnung über das Schlachten von Ziegenmutter- und Schaflämmern. (9)
  • Anordnung der Landeszentralbehörden, betreffend Preisregulierung für Butter. (10)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Bruteiern. (11)
  • Ausführungsanweisung zur Bekanntmachung über Pferdefleisch vom 13. Dezember 1916. (12)
  • Ministerialerlaß, betreffend Regelung der Wildpreise. (13)
  • Ministerialerlaß, betreffend Lebensmittelkarte für Binnenschiffer. (14)
  • Ministerialerlaß, betreffend Trinkzwang in Gast-, Schank-, und Speisewirtschaften. (15)
  • Ministerialerlaß, betreffend Verkehr mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren und Handel mit getragenen Kleidungs-, Wäschestücken und Schuhwaren. (16)
  • Ausführungsanweisung zur Verordnung des Bundesrats über den Verkehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen und Lederersatzstoffen vom 4. Januar 1917. (17)
  • Ministerialerlaß, betreffend Preisbeschränkungen für Ausbesserung von Schuhwaren. (18)
  • Ministerialerlaß, betreffend Verkehr mit Seife und anderen Waschmitteln. (19)
  • Ministerial-Erlaß, betreffend Ersparung von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln. (20)
  • Gesetz, betreffend die Ergänzung des Einkommensteuergesetzes. (21)
  • Bestimmungen über die Errichtung von Arbeiterausschüssen und von Angestelltenausschüssen. (22)
  • Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats vom 14. Dezember 1916, betreffend Krankenversicherung von Arbeitern im Ausland. (23)
  • Ministerialerlaß, betreffend Kriegswochenhilfe. (24)
  • Ministerialerlaß, betreffend Arbeiterausschüsse. (25)
  • Ministerialerlaß, betreffend Kriegsbesoldung der Offiziere. (26)
  • Ministerialerlaß, betreffend Todeserklärung von kriegsverschollenen Beamten. (27)
  • Verfügung, betreffend Zahlung der Familienunterstützungen an Flüchtlingsfamilien. (28)
  • Allerhöchste Gadenerlasse. (29)
  • Sachregister.
  • Chronologisches Gesetzesverzeichnis.

Full text

Ministerialerlaß, 
betreffend Lebensmittelkarte für Binnenschiffer. 
Vom 11. Januar 1917. 
Im Anschluß an den Runderlaß vom 14. Oktober 1916. 
Für die Ersatzleistung des aus der Versorgung der Binnenschiffer erwachsende 
Mehrbedarfs an denjenigen Lebensmitteln, welche der Bewirtschaftung der Re#en 
verteilungsstelle für Nährmittel und Eier unterliegen, ist nunmehr diese Stellle 
ständig. Anträge, welche den Ersatz von Hülsenfrüchten und Graupen betrefem 
sind daher künftig unter Einreichung der Kartenabschnitte an die Reichsverteiln , 
stelle für Nährmittel und Eier, Bersin W. 9, Potsdamer Platz 3, solche, wel 7*! 
Ersatz von Teigwaren und Grieß betreffen, nach wie vor an das Direktorium dn 
Reichsgetreidestelle zu richten. er 
Bis auf weiteres bleiben die von den bisher zuständigen Reichsstellen für die 
Regelung der Ersatzleistung getroffenen Bestimmungen, insbesondere diejenigen 
des Direktoriums der Reichsgetreidestelle — mitgeteilt durch den eingangs erwähmden 
Erlaß vom 14. Oktober 1916 — maßgebend. #n 
Ministerialerlaß, 
betreffend Trinkzwang in Gast-, Schank= und Speise- 
wirtschaften. 
Vom 7. Februar 1917. 
Nach Mitteilungen, welche dem Präsidenten des Kriegsernährungsamt zu- 
gegangen sind, wird in Gast-, Schank= und Speisewirtschaften vielfach die Abgabe 
von Speisen davon abhängig gemacht, daß der Gast Getränke, namentlich Bier oder 
Wein genießt, oder es wird ein Aufschlag erhoben, wenn diese Bedingung nicht 
erfüllt wird (Weinzwang, Bierzwang). Dieses im Ausland meist unbekannte Ver- 
fahren wird vielfach mit Recht als gemeinschädlich und insbesondere auch als mit 
Forderungen der Kriegszeit nicht in Einklang stehend empfunden. Es führt zu einer 
Vergeudung von Bier und Wein sowie zu einer Verteuerung der Speisen für den 
Verbraucher, der bei der vielfach sehr beträchtlichen Erhöhung der Bier= und Wein- 
preise gezwungen wird, für Genußmittel, auf die er häufig gern verzichten würde, 
Geld aufzuwenden, das er sonst für Beschaffung von Speisen und sonstigen Nah- 
rungsmitteln verwenden könnte. 
Es ist vorläufig nicht beabsichtigt, gegen den sogenannten Trinkzwang von hier 
aus im Verordnungsweg einzugreifen. Es erscheint aber erwünscht, daß da, wo sich 
schädliche Mißbräuche auf diesem Gebiete zeigen, von den örtlichen Verwaltungs- 
stellen eingeschritten wird. Die Vorschriften in § 12 Nr. 1 und § 15 Abs. 1, 3 der Ver- 
ordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung 
vom 25. September 1915 in der Fassung vom 4. November 1915, bezw. der Ergan- 
ungsbekanntmachung vom 6. Juli 1916 und der zuletzterer ergangenen Ausführungs- 
anweisung vom 19. Juli 1916 geben dazu die geeignete Handhabe. Auf Grund dieser 
Vorschriften würde beispielsweise verboten werden werden können, die Abgabe von 
Speisen in Gast-, Schank= und Speisewirtschaften davon abhängig zu machen, da 
der Gast Getränke entnimmt, oder den Preis von Speisen für den Fall zu erhöhen, 
daß der Gast Getränke nicht genießt. 
222
	        

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