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Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

Monograph

Persistent identifier:
reich_gesund_beziehung_1907
Title:
Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Puttkammer & Mühlbrecht.
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesundheit/Medizin
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Bewegung der Bevölkerung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Bekämpfung der Krankheiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Übertragbare Krankheiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Bekämpfung im allgemeinen und der sogenannten gemeingefährlichen Krankheiten im besonderen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
D. Desinfektion.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.
  • Title page
  • Druck von Julius Beltz, Hofbuchdrucker, Langensalza.
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • Verzeichnis der Abkürzungen.
  • Einleitung.
  • I. Stand der Bevölkerung.
  • 1. Grösse der Bevölkerung im Reiche und in den Bundesstaaten.
  • 2. Wachstum der Bevölkerung auf dem heutigen Reichsgebiete.
  • 3. Bevölkerung in Stadt und Land.
  • 4. Geschlecht, Alter und Familienstand.
  • II. Bewegung der Bevölkerung.
  • Vorbemerkungen.
  • 1. Eheschliessungen, Geburten, Todesfälle, Wanderungen.
  • 2. Todesfälle nach dem Alter, insbesondere unter den Säuglingen.
  • 3. Todesursachen.
  • 4. Erkrankungen.
  • 5. Blinde und Taubstumme.
  • 6. Bekämpfung der Krankheiten.
  • A. Übertragbare Krankheiten.
  • a) Bekämpfung im allgemeinen und der sogenannten gemeingefährlichen Krankheiten im besonderen.
  • A. Reichs-Seuchengesetz.
  • B. Die einzelnen gemeingefährlichen Krankheiten.
  • C. Gesundheitliche Behandlung der Seeschiffe.
  • D. Desinfektion.
  • E. Wechselseitige Benachrichtigung der Militär- und Polizeibehörden über das Auftreten übertragbarer Krankheiten.
  • F. Das wissenschaftliche Arbeiten und der Verkehr mit Krankheitserregern.
  • G. Vorsichtsmassnahmen gegenüber ansteckenden Krankheiten im Eisenbahnverkehre.
  • H. Leichenbeförderung.
  • J. Wissenschaftliche Forschungsexpeditionen.
  • b) Bekämpfung sonstiger übertragbarer Krankheiten.
  • B. Andere Krankheiten.
  • III. Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
  • 1. Wasserversorgung.
  • 2. Flussverunreinigung.
  • IV. Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Fleisch.
  • 3. Milch, Butter, Käse, Speisefette und Speiseöle.
  • 4. Wein und andere geistige Getränke.
  • 5. Andere Nahrungs- und Genussmittel.
  • 6. Konservierungsmittel.
  • 7. Gebrauchsgegenstände.
  • V. Verkehr mit Heilmitteln und Giften.
  • 1. Arzneimittel.
  • 2. Gifte.
  • 3. Geheimmittel und ähnliche Arzneimittel.
  • 4. Natürliche und künstliche Mineralwässer.
  • 5. Künstliche Süssstoffe.
  • VI. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und sonstige Heil- und Krankenpflegepersonal.
  • 1. Ärzte und Zahnärzte.
  • Tafel 26. Durchschnittlicher Wirkungskreis des Heilpersonals und der Apotheken im Deutschen Reiche.
  • 2. Tierärzte.
  • 3. Niederes Heilpersonal.
  • 4. Krankenpfleger.
  • 5. Kurpfuscher.
  • 6. Apotheker.
  • VII. Heil- und Pflegeanstalten.
  • 1. Heilanstalten.
  • 2. Anstalten für Blinde und Taubstumme.
  • 3. Apotheken.
  • VIII. Berufstätigkeit.
  • 1. Berufszählungen.
  • 2. Die Gewerbeordnung und Ihre gesundheitlichen Bestimmungen im allgemeinen.
  • 3. Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
  • 4. Schutz der Arbeiter.
  • 5. Massnahmen zur Besserung von Arbeiterwohnungen.
  • 6. Arbeiterversicherung.
  • 7. Seeleute.
  • IX. Veterinärwesen.
  • 1. Viehstand.
  • 2. Viehseuchen.
  • Anhang.
  • Verzeichnis der bisherigen Publikationen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes.
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes.
  • Alphabetisches Inhaltsverzeichnis.

Full text

II 6. Bekämpfung der Krankheiten. 1 05 
Tage eine umfassende allgemeine Desinfektionsanweisung!) festgestellt, 
die zum Muster dienen soll denjenigen Desinfektionsanweisungen, welche für andere 
ansteckende Krankheiten, deren Bekänipfung der landesrechtlichen Regelung vorbe- 
halten ist, zu erlassen sind. Auf diese Weise wird erreicht, dass sowohl bei den so- 
genannten gemeingefährlichen als auch bei den sonstigen übertragbaren Krankhei- 
ten eine gewisse Gleichmässigkeit bezüglich .der Desinfektionsmittel und 'Verfah- 
ren besteht. Es hat dies den Vorteil, dass dem Desinfektionspersonal die Erfül- 
lung seiner Aufgaben. sehr erleichtert wird, und die Desinfektion selbst an Zuver- 
lässigkeit wesentlich gewinnt. 
Endlich ist in Anlehnung an diese allgemeine Desinfektionsanweisung auch 
eine Desinfektionsanweisung für Seeschiffer) ergangen, die eine Anlage 
zu den vom Bundesrate am 23. Juni 1906. erlassenen Vorschriften über die ge- 
sundheitliche Behandlung der Seeschiffe in den deutschen Häfen bildet. 
Ausser den vorstehenden Ausführungsbestimmungen sind noch besondere reichs- 
rechtliche Vorschriften, welche sich zugleich auf andere als die gemeingefährlichen 
Krankheiten erstrecken, und zwar hinsichtlich der wechselseitigen Benachrichtigung 
der Militär-. und Polizeibehörden über das Auftreten übertragbarer Krankheiten, hin- 
sichtlich des Arbeitens und des Verkehrs mit Krankheitserregern, hinsichtlich der 
Vorsichtsmassnahmen gegenüber ansteckenden Krankheiten im Eisenbahnverkehr 
und hinsichtlich der Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen‘ und Seeschiffen 
ergangen. 
E. Wechselseitige Benachrichtigung der Militär- und Polizeibehörden 
über das Auftreten übertragbarer Krankheiten. 
Unmittelbaren Anlass zur Einrichtung eines derartigen Nachrichtenaustausches 
gab die auffallende Tatsache, dass fast alljährlich während oder kurz nach den mili- 
tärıschen Herbstübungen in der Armee Fälle ansteckender Krankheiten, nament- 
lich von Unterleibstyphus, aufgetreten waren, für deren Entstehung eine andere UÜr- 
sache als Ansteckung durch die Zivilbevölkerung nicht angenommen werden konnte. 
Da sowohl Zivilbehörden wie Militärbehörden ein Interesse daran haben, von dem 
Auftreten leicht übertragbarer Erkrankungen unter der Militär- wie Zivilbe- 
völkerung so bald wie möglich Kenntnis zu erhalten, damit sie die von ihrem Stand- 
punkte aus erforderlichen Vorsichtsmassnahmen rechtzeitig treffen können, hat der 
Bundesrat einschlägige Bestimmungen auf Grund des $ 39 des Reichsseuchengesetzes 
im Jahre 1902 erlassen, nachdem eine vorläufige Regelung bereits im vorhergce- 
gangenen Jahre durch Vermittelung des Reichskanzlers erfolgt war; sie sind ent- 
halten in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Juli 1902 3). 
In diesen Vorschriften ist nicht allein eine Benachrichtigung hinsichtlich der 
gemeingefährlichen Krankheiten vorgeschen, sondern es haben auch sonstige üb er- 
tragbare Krankheiten Berücksichtigung gefunden. Gegenstand des Nachrich- 
tenaustausches ist jede Erkrankung sowie jeder Verdachtsfall von Unterleibstyphus, 
sowie jeder festgestellte Fall von Kopfgenickstarre (Meningitis cerebrospinalis) und von 
Rückfallfieber, ferner jedes gehäufte (epidemische) Auftreten der Ruhr (Dysenterie), 
der Diphtherie, des Scharlachs, sowie der Körnerkrankheit (Trachom). Ausserdem hat 
die Polizeibehörde jede erste Erkrankung sowie jeden ersten Verdachtsfall einer 
gemeingefährlichen Krankheit (Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest und 
Pocken) innerhalb einer ihr zugehörigen Ortschaft der Militärbehörde mitzuteilen, 
während diese ihrerseits verpflichtet ist, jeden einzelnen derartigen Krankheits- oder 
Verdachtsfall zur Kenntnis der Polizeibehörde zu bringen. Beiderseits sind diese Mit- 
teilungen durch Übersendung wöchentlicher Nachweisungen über den Verlauf der 
Krankheit zu ergänzen. Den Mitteilungen über Einzelfälle sind Angaben über die 
Gebäude und Wohnungen, in welchen die Erkrankungen oder der Verdacht auf- 
getreten sind, beizufügen. 
7%) Vgl. VeröffKGA 1907 8. 883. ?) RGBI 1907 Nr. 40. ®) RGBI 8. 257.
	        

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