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Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1911
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
45
Publishing house:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 62.
Volume count:
62
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 3964.) Der gegenwärtigen Nummer des Reichs-Gesetzblatts ist als besondere Beilage die Eichordnung für das Deutsche Reich vom 8. November 1911 beigefügt.
Volume count:
3964
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 1092 2 
Händler, der in erster Linie in Frage kommt, 
werden solche Hilfsmittel wohl meist fehlen. 
Zudem würde durch Einstellung so vieler Hilfs- 
kräfte das Unternehmen zu teuer werden. 
Ob durch Sprengungen ein sicheres Fahr- 
wasser durch die Schnellen geschaffen werden kann, 
müßte ein Fachmann entscheiden. Jedenfalls 
würden durch derartige, an mindestens zwei 
Stellen vorzunehmende Arbeiten derartige Summen 
verschlungen, daß man sich fragen müßte, ob der 
Gewinn den Einsatz lohnt. Zudem ist zu beachten, 
daß auch oberhalb der Schnellen schwieriges 
Fahrwasser vorhanden sein dürfte. 
Und ein Transport der Waren mit Dampfer 
oder Kanu nur bis an die Schnellen, sodann mit 
Trägern entweder den Fluß aufwärts oder über 
Woko-Bantadschi nach Ngaundere kann zur Zeit 
nicht in Frage kommen, da diese Transport- 
methode große Vorarbeiten bedingt, zu teuer und 
nicht oder nur unbeträchtlich zeitersparend wäre. 
Ein derartiger Transport würde im allgemeinen 
sogar länger dauern als der Transport Tepe— 
Garna—Ngaundere. Es dürfte also nichts weiter 
übrigbleiben, als auch fernerhin die Waren von 
Garua auf der Landstraße nach Ngaundere schaffen 
zu lassen. Wünschenswert wäre hierbei nur, daß 
nach Fertigstellung der Straße sich die Firmen 
entschlössen, nach Möglichkeit Lasttiere oder Wagen 
zum Gütertransport heranzuziehen; denn die Be- 
schaffung der Träger wird allmählich Schwierig- 
keiten machen. Mehr ausgenützt könnte auch viel- 
leicht die Schiffbarkeit des Benue bis Rei Buba 
werden. Von diesem Ort bis Ngaundere laufen 
Träger nur fünf bis sechs Tage. 
76 
Deutsch-Südwestafrika. 
Von der Südbahn. 
Die Station Sandverhaar der Eisenbahn 
Lüderitzbucht— Keetmanshoop ist Anfang No- 
vember eröffnet worden. 
Morengas Ende. 
Über das Ende Morengas berichtet der Kaiser- 
liche Gouverneur in Windhuk, wie folgt: 
Morenga war am 16. September d. Is. von 
unseren eingeborenen Boten in der Gamsibkluft 
nicht angetroffen worden. Er wurde am 17 
von einer englischen Patrouille unter Leutnant 
Currie 10 km westlich Longklip an der Straße 
nach Nanab gefunden. Morenga erklärte Currie, 
  
er würde unter keinen Umständen Frieden 
mit der deutschen Regierung machen und 
auf deutsches Gebiet zurückkehren, er wolle sich 
aber Major Elliot stellen und bitte um eine 
Unterredung. Elliot, in dessen Begleitung sich 
auch der Hauptmann der Schutztruppe v. Hagen 
befand, rückte sogleich mit seinen Truppen nach 
Longklip vor. 
Morenga kam am 19. nicht, wie er versprochen, 
zur Unterredung mit Major Elliot; vielmehr hatte 
er, wie festgestellt wurde, seinen Aufenthalt ver- 
lassen. Seine Spuren führten zwischen Zwart- 
modder und Longklip in östlicher Richtung. Elliot 
beschloß sofort, Morenga zu verfolgen. 
Am 20. fand bei Eenzamheid in der Kala- 
hari, etwa 100 km nördlich Upington, ein Zu- 
sammenstoß mit Morenga und ein vier Stunden 
langes Feuergefecht statt. Morenga, sein Bruder 
und zwei Neffen sowie zwei weitere Eingeborene 
fanden dabei ihren Tod. Zwei wurden gefangen 
und vier entkamen. Sechs Gewehre wurden 
erbeutet. 
Auf englischer Seite war ein Korporal tot, 
ein Kappolizist verwundet. Hauptmann v. Hagen 
berichtet, daß die britischen Truppen unter der 
geschickten Führung Elliots hervorragend im Er- 
tragen von Anstrengungen, in Ausdauer und 
Tapferkeit im Gefecht waren. Truppe und Tiere 
seien 30 Stunden ohne Wasser gewesen und 
hätten bei großer Hitze und schweren Dünen 
24 Stunden lang marschiert. 
Dank der energischen und tatkräftigen Mit- 
wirkung der Kappolizei ist es mithin gelungen, 
den kühnen und einflußreichen Räuberhauptmann 
zu beseitigen. 
Das Erscheinen Morengas wirkte wie ein 
elektrischer Schlag; überall bis in den Norden 
machte sich die Erregung unter den Eingeborenen 
bemerkbar. Dieser Erregung konnte nur dadurch 
Einhalt getan werden, daß die Truppenheimsen- 
dungen aufgehalten wurden, da der Norden nicht 
völlig entblößt werden konnte. 
Es ist kein Zweifel, daß mit dem Tode 
Morengas die offene Gefahr vorüber ist und 
daß Morengas Ende wesentlich zur Beruhigung 
der Hottentotten, insbesondere der Bondelzwarts, 
beitragen wird, da ihn in ihren Augen ein ge- 
wisser Nimbus umgab und viele mit ihrem Lose 
Unzufriedene an ihn die Hoffnung auf eine bessere 
Zukunft knüpften. 
M
	        

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