thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

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Anlage  VI.

Dertrag,

betreffend

die  Vereinigung  der  Landgemeinde  Ponarth  mit  der  Stadtgemeinde
Königsberg  i.  Pr.

 

Zwischen  der  Stadtgemeinde  Königsberg,  vertreten  durch  ihren  Magistrat,  mit
Zustimmung  der  Stadtverordnetenversammlung,  und  der  Gemeinde  Ponarth,
vertreten  durch  ihren  Gemeindevorstand,  nach  erfolgter  Zustimmung  der  Gemeindevertretung
  zu  Ponarth,  wird  nachstehender  Vertrag  abgeschlossen:

1.
Umfang  der  Vereinigung.  Oleichstellun  der  beiderseitigen  Angehörigen  hinsichtlich  der  Rechte
und  Pflichten  in  der  erweiterten  Gemeinde.

Die  Stadt  Königsberg  und  die  Gemeinde  Ponarth  treten  zu  einer  einzigen,
unter  einer  gemeinsamen  Verwaltung  stehenden  Gemeinde  Königsberg  zusammen;
ihre  Gemeindeangehörigen  werden  von  der  Vereinigung  ab  rücksichtlich  aller  bürgerlichen
  Rechte  und  Pflichten  sowie  rücksichtlich  der  Teilnahme  an  den  beiderseitigen
Kommunalanstalten  einander  gleichgestellt.

2.
Aufhören  der  besonderen  Gemeindebehörden  in  Ponarth.

Von  dem  Tage  der  Vereinigung  beider  Gemeinden  an  übernehmen  die
Gemeindebehörden  der  Stadt  Königsberg  die  Verwaltung  der  Gemeindeangelegenheiten
  und  der  den  städtischen  Behörden  zugewiesenen  staatlichen  Obliegenheiten
auch  in  der  Gemeinde  Ponarth  und  treten  in  alle  diejenigen  Rechte  und  Pflichten
ein,  welche  den  Gemeindebehörden  zu  Ponarth  durch  Gesetz  oder  durch  besonderen
Rechtstitel  zustehen  oder  obliegen.

3.

Einführung  der  Königsberger  Verwaltungsnormen.  Zeitpunkt  der  Einführung.

Die  in  Königsberg  zur  Zeit  der  Eingemeindung  bestehenden  Ortsstatute  und
die  über  die  allgemeine  Ordnung  des  Gemeindewesens  in  Königsberg  geltenden
Gemeindebeschlüsse  erhalten  in  Ponarth  Wirksamkeit,  sofern  nicht  in  diesem  Vertrag
  etwas  Abweichendes  bestimmt  ist.  Der  Magistrat  zu  Königsberg  hat  zum
Zwecke  der  Einführung  der  Königsberger  Ortsstatuten  und  Gemeindebeschlüsse  in

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